Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Frankreich
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Einschließlich Französische Überseegebiete
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Martinique und Neukaledonien wird derzeit abgeraten.
Martinique
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Martinique wird derzeit abgeraten.
Im französischen Überseegebiet Martinique ist die Lage vor dem Hintergrund von Demonstrationen wegen hoher Lebenshaltungskosten weiterhin angespannt.
- Bitte informieren Sie sich bei der Präfektur von Martinique bzw. über die Medien über die aktuelle Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
- Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
- Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Guadeloupe
Im französischen Überseegebiet Guadeloupe ist die Lage vor dem Hintergrund sozialer Spannungen ausgelöst durch Streiks in der Energiebranche, die zu Stromausfällen auf der gesamten Insel führten, angespannt.
- Bitte informieren Sie sich bei der Präfektur von Guadeloupe bzw. über die Medien über die aktuelle Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
- Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
- Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Neukaledonien
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Neukaledonien wird derzeit abgeraten.
Im französischen Überseegebiet Neukaledonien kam es im Mai 2024 im Zusammenhang mit einer geplanten Verfassungsänderung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen von Befürwortern einer Unabhängigkeit von Frankreich mit den Sicherheitskräften.
Die Lage vor Ort ist instabil. Der im Mai 2024 verhängte Ausnahmezustand wurde mittlerweile aufgehoben; dennoch bleiben Ausgangssperren, ein Versammlungs- und teilweises Alkoholverbot bestehen.
- Bitte informieren Sie sich beim Hochkommissariat von Neukaledonien bzw. über die Medien über die aktuelle Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
- Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
- Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Mayotte
Im Überseedépartement Mayotte kann es weiterhin aufgrund innenpolitischer Spannungen im Zusammenhang mit einem starken Zustrom von Migranten vom afrikanischen Kontinent zu Demonstrationen und Streiks kommen, die zum Teil mit Gewaltausbrüchen und Straßenblockaden einhergehen können und durch die es zu Versorgungsengpässen kommen kann.
- Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der Präfektur von Mayotte bzw. über die Medien über die aktuelle Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
- Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
- Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheits- und Ordnungskräfte.
Grenzkontrollen
Frankreich führt bis 30. April 2025 an seinen Landesgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen vermehrte Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden durch. Diese erfolgen stichprobenartig.
Am 16. September 2024 hat Deutschland bis einschließlich 15. März 2025 Binnengrenzkontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark eingeführt.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.
- Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
- Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
- Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf den Webseiten Bison Futé und der französischen Bahngesellschaft SNCF.
Sicherheit
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Martinique und Neukaledonien wird derzeit abgeraten.
Terrorismus
Die Sicherheitslage in ganz Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist – auch nach der Eskalation der Lage im Nahen Osten – weiterhin angespannt.
Zur Begegnung terroristischer Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate“, der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Derzeit gilt die höchste von insgesamt drei Terrorwarnstufen (= urgence attentat).
Die Bevölkerung ist aufgerufen, an öffentlichen Orten insbesondere bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen und bei Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Seit 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich.
Jüdische Einrichtungen werden verstärkt gesichert und überwacht. Militär patrouilliert auf öffentlichen Plätzen. Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen zu Museen oder Einkaufszentren kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und ungewöhnlichen Ereignissen aufmerksam.
- Informieren Sie sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & X) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen.
- Kennzeichnen Sie Ihr Reisegepäck auch bei Bahnreisen mit Namen und Anschrift.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Korsika
Auch in der jüngsten Vergangenheit kam es wieder zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
Innenpolitische Lage
Streiks
In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.
- Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
- Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
- Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheits- und Ordnungskräfte.
- Verfolgen Sie die aktuelle Lage im Nah- und Fernverkehr über die Internetseiten der Staatlichen Eisenbahngesellschaft SNCF, des Nahverkehrs in Paris und Umland (RATP) und der Pariser Flughäfen.
Kriminalität
Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.
Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und insbesondere in Nachtzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Führen Sie nicht unnötig Wertgegenstände mit sich und fertigen Sie für Notfälle Kopien von Ausweispapieren an; führen Sie Listen wichtiger Telefonnummern und halten Sie diese jederzeit zugänglich bereit.
- Lassen Sie Wertsachen während der Fahrt möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug liegen, lassen Sie Fahrzeuge verriegelt und stellen Sie sie nicht unbewacht ab.
- Übernachten Sie mit Wohnmobilen und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen.
- Übernachten Sie nicht auf Rastplätzen, insbesondere nicht entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs.
- Seien Sie bei Reisen in den Überseegebieten speziell in ärmeren Gegenden besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
Natur und Klima
Klima, Überschwemmungen, Herbststürme und Lawinengefahr
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in den Bergen.
In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die Todesopfer fordern können.
Auf dem Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Busch- und Waldbrände
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
Tropenstürme in den Überseegebieten
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch-Polynesien und Neukaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.
Erdbeben und Vulkane
Neukaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich fortlaufend über die Witterungslage. Aktuelle Hinweise erhalten Sie über die Medien, z.B. auf Météo France, und über Bekanntmachungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen Sie sich aufhalten. Aktuelle Wetterwarnungen bietet MeteoAlarm.
- Wählen Sie die europäische Notfallnummer 112, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. Sie können dann sofort geortet werden, sodass entsprechende Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
- Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der Website Bison Futé.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Machen Sie sich bei Reisen in die Überseegebiete mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles
Zuständige Auslandsvertretung für die Überseegebiete
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.
Grenzkontrollen/Brexit
Im Einzelfall finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
- Informieren Sie sich über die Brexit-Webseite der französischen Regierung; sie enthält auch Informationen für Lkw-Fahrer in deutscher Sprache.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
- Führen Sie stets ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich.
- Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
Infrastruktur/Verkehr
Siehe Aktuelles
Seit Februar 2024 gelten bei den Zugverbindungen des TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF Gepäckbeschränkungen hinsichtlich Größe und Umfang. Weitere Informationen bietet die Bahngesellschaft SNCF.
Seit dem 15. September 2024 sind bei Verstößen gegen die Gepäckvorschriften Bußgelder zu zahlen.
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire“), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point“) - rechts vor links, d.h. der einfahrende Verkehr hat in der Regel Vorfahrt. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l’Air“ (auch Crit’Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.
- Informieren Sie sich bei Zugreisen insbesondere zu den Gepäckvorschriften bei der Bahngesellschaft SNCF.
- Informieren sich Sie bei Autoreisen z.B. auf Bison Futé.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200 EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich beim französischen Außenministerium sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Reisen in die französischen Überseegebiete
Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja, siehe aber Anmerkungen
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
- Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.
Minderjährige
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Reise-Impfempfehlungen.
-
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Frankreich ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
-
Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Zika-Virus-Infektion
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.
Medizinische Versorgung
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Französische Überseegebiete
Zika-Virus-Infektion
Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
HIV/AIDS
In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Französisch-Guayana
Impfschutz
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
-
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
- Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
- Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.
Martinique
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
-
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Guadeloupe
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
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Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
St. Barthélemy
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
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Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
St. Martin
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
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Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Französisch-Polynesien und Neukaledonien
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in Reise-Impfempfehlungen.
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Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
La Réunion
Impfschutz
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
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Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Mayotte
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
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Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Unverbindliche
Reiseplanung
Gay Urlaub Indischer Ozean – Vulkaninsel kombiniert mit Tropenstränden
Auf dieser Reise bieten wir euch eine Inselkombination aus La Réunion und den Seychellen. Gay Urlaub Indischer Ozean, der nicht langweilig werden kann. Denn nicht nur Mauritius liegt in greifbarer Nähe zu La Réunion. Auch die Seychellen liegen nur gut zwei Flugstunden von der tropischen Vulkaninsel entfernt. Beide Inseln können von daher perfekt und unkompliziert auf einer Reise besucht werden.
LGBTQI freundlicher Gay Urlaub Indischer Ozean – in Kombination mit schneeweißen Sandstränden
La Réunion ist vor allem auch der reisefreudigen LGBTQI Community gegenüber aufgeschlossen. Man geht hier offen mit Homosexualität um! Gays können auf dieser Insel frei reisen und genießen. Für Gay Urlaub perfekt! Nach sportlichen Wandertagen auf La Réunion, ist die Inselgruppe der Seychellen der ideal ausgleichende Ort, um an schneeweißen Stränden unter Palmen zu entspannen und die Seele baumeln zu lassen.
Eine Insel, die grüner nicht sein kann – La Réunion, ein Gay Urlaub im Indischen Ozean
Diese Insel mit ihrem französischen Charme kann nicht grüner sein. Umgeben von smaragdblauen Korallenmeer erheben sich die kelchförmigen braunen Vulkangebilde aus dem Meer, an dessen hoch aufragenden Bergmassiven sich die sattgrünen Hänge anzuschmiegen scheinen. Tiefe Täler und immergrüne tropische Hochebenen lassen die Insel geheimnisvoll und einzigartig wirken. Ein eindrucksvolles Farbenspiel im Wanderparadies des Indischen Ozeans. La Réunion – tosende Wasserfälle, üppige Regenwälder, duftende Gewürzgärten und paradiesische Strände verkörpern dieses Gay Paradies. Des Franzosen weit entfernte, heimliche Liebe. 🙂
Die Seychellen im Gay Urlaub Indischer Ozean – ein nahezu unberührtes Paradies
Für viele ist eine Reise auf diese Inseln ein absoluter Lebenstraum. Heimat der ältesten Riesenschildkröte und der Werbespots von Raffaello und Bacardi – Urlaubsträume werden wahr. Umgeben von strahlend weißen Sandstränden, so weiß wie der Schnee, türkisblauem Wasser, bunten Riffen voller Fische, Palmenwäldern und einer artenreichen Flora und Fauna, die begeistern. Die charakteristischen und malerischen Granitfelsen, an denen sich die Wellen brechen, sind einzigartig, fast schon gemäldehaft und als Fotomotive auf Wandtapeten sehr beliebt. Hier könnt ihr einfach mal nur träumen, die Sonne im Gesicht spüren und relaxen unter schattenspendenden Palmen liegend. Ein Traumparadies für Gay Ruhesuchende.
Kommt mit uns auf Gay Urlaub im Indischen Ozean – Inselkombination zweier Juwelen
La Réunion und die Seychellen. Gay Aktivurlaub mit tropischen Chill-Out. Eine Kombination, wie sie paradiesischer und abwechslungsreicher nicht sein kann. Wir haben die Inseln bereits mehrfach bereist und stellen euch eure ganz persönliche Traumreise zusammen. Unsere Reisekombination beinhaltet bereits alle Leistungen von Mietwagen über Hotels bis hin zu allen Flügen. Unsere Gay Urlaub Reisespezialisten wissen die besten Hotspots und geben euch eure persönlichen Reisetipps.
Hier findet ihr einen Vorschlag für eure Gay Reise La Réunion und die Seychellen. Wir gehen auf eure persönlichen Wünsche ein, stimmen Termine und Reisedauer ganz nach euren Vorgaben ab. Wir schneidern euer persönliches Reiseangebot. Auch Honeymoon Reisen sind möglich, wir organisieren euch euren Traumurlaub zur Hochzeit.
Gay Reisen in die ganze Welt – das ist unsere Spezialität. Wenn ihr an einer individuellen Aktivreise interessiert seid, dann ist unsere Reise für Gay Aktivurlaub La Réunion genau das Richtige für euch. Mit einer schönen Verlängerung auf der wundervollen Insel Mauritius? Eure Gay Mietwagenrundreise Mauritius individuell.
19 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 4.600 €
Auf Basis von 2 zusammen reisenden Personen im Abreisemonat Oktober
Die Rundreise auf einen Blick
Unterbringung Gay Urlaub Indischer Ozean
- 12 Übernachtungen auf La Réunion teils in Hotels, teils in Pensionen inklusive Frühstück. Hotels auf 3*** bis 4**** Sterne Basis. Unterbringung in Doppelzimmern. Schöne, saubere Unterkünfte La Réunion – bei Bedarf auch höhere Kategorien und Badeaufenthalte möglich. Alle Hotels La Réunion sind Gay-friendly
- 5 Übernachtungen auf Mahé Island, Seychellen im Avani Barbarons Hotel inklusive Halbpension. Unterbringung im Doppelzimmer. Honeymoon Specials möglich
- Mahlzeiten wie im Reiseverlauf angegeben (F=Frühstück, M=Mittagessen, A=Abendessen)
Flüge
- Hinflug von Deutschland über Paris nach St. Denis auf La Réunion. Flughafenwechsel in Paris notwendig!
- Shuttle Bus von Charles de Gaule nach Orly inklusive
- Zwischenflug von La Réunion nach Mahé Island mit Air Austral in Economy Klasse (teilweise nur im Winter möglich, sonst Umstieg oder Kombination mit Mauritius)
- Rückflug von Mahé Island über Paris nach Deutschland (kein Flughafenwechsel auf dem Rückflug notwendig
La Réunion Mietwagen - Inklusivleistungen
- Unterlagen wie Straßen- und Wanderkarten
- durchgängige Assistenz vor Ort und telefonische Betreuung im Problemfall
- Mietauto der Kategorie B (Renault Clio oder ähnlich) während des gesamten Aufenthalts auf Réunion und Mahé, inklusive Versicherung mit Selbstbeteiligung
- Abholung / Rückgabe des Autos am Flughafen inklusive Flughafensteuern
Zubuchbar
- Einzelzimmer gegen Zuschlag möglich
- wenn gewünscht auch privater Guide buchbar (Anfrage)
- Fähren für Übernachtungen auf Praslin, La Digue
- Inselhopping Seychellen mit unterschiedlichen Unterkünften auf den Inseln
- sonstige Verlängerungsvarianten auf La Réunion und den Seychellen
- Aktivitäten und Ausflüge – Gay Aktivurlaub
Erster Reisetag - Abflug
Heute fliegt ihr los. Die grüne Vulkaninsel La Réunion wartet. Individuelles Flugangebot von Deutschland nach La Réunion.
Zweiter Reisetag - Ankunft auf der Insel La Réunion
Bonjour La Réunion, Willkommen auf der Vulkaninsel. Landung am Vormittag auf dem Flughafen Saint Denis. Mietwagen holen und ab Richtung Stadt. Euer Gay Urlaub Indischer Ozean kann beginnen. Ihr fahrt nach Saint Denis, wo sich euer erstes Hotel befindet. Das schöne Hotel Juliette Dodu wartet auf euch. Es ist das Geburtshaus der französischen Nationalheldin Juliette Dodu und steht unter Denkmalschutz. Nach Ankunft bleibt genug Zeit zum Relaxen im Hotel oder zum Stadtbummel! Ganz nach Lust und Laune. (-/-/-)
Dritter Reisetag - Erste Wanderung - Cap Noir
Heute heißt es früh aufstehen. Nach dem Frühstück zeitiger Start mit dem Mietwagen. Der erste Tag eures Gay Aktivurlaub steht bevor. Aufbruch zur ersten Wanderung. Auf kurvenreicher Strecke fahrt ihr zum Cap Noir. Von hier aus beginnt der Rundwanderweg. Die Wanderung dauert etwa 2 Stunden und ist gut geeignet, um sich mit Réunions Klima, der Vegetation und den Wanderbedingungen vertraut zu machen. Eine perfekte Einstimmung auf die kommenden Tage. Am Nachmittag fahrt ihr zur Küste ins Badeörtchen Boucan Canot wo euch das Strandhotel St. Alexis Gay-friendly bereits erwartet. (F/-/-)
Vierter Reisetag - Wandern am Maïdo
Ihr startet heute wieder früh. Ein zeitiger Aufbruch ist unbedingt notwendig, um noch einen klaren Blick in den Mafate Talkessel genießen zu können. Ab Mittags ziehen an den meisten Tagen im Jahr dicke Nebelschwaden auf. Sie trüben innerhalb kurzer Zeit die Sicht. Der Blick vom Piton Maïdo auf die Bergdörfer von Mafate bis hin zur Ostküste der Insel, ist ein echter Atemräuber.
Zahlreiche Wanderwege führen nach Mafate oder auf den dritthöchsten Berg von La Réunion, den Grand Bénare mit 2.898 Meter. Am Nachmittag Rückfahrt zur Küste. Nach einem frühen Start in den Tag habt ihr jetzt noch genügend Zeit, die Annehmlichkeiten eures Strandressorts St. Alexis zu genießen. Eine Sundowner Katamarantour gefällig? Oder ihr lasst mit einem Cocktail in der Hand am Strand die Eindrücke nochmal Revue passieren und verbringt eine weitere Nacht in dem schönen Hotel. (F/-/-)
Fünfter Reisetag - Wandertag - Les Makes
Wieder startet ihr früh in den Tag. Gays aktiv unterwegs! Auf Reunion beginnen die Tage früh, um die klaren Stunden des Morgens für die atemberaubenden Ausblicke zu nutzen. Fahrt entlang der Westküste hinauf nach Les Makes, von wo aus ihr eine wunderbare Wanderung unternehmen könnt. „La Fenetre“ – das Fenster mit Blick in den Talkessel Cirque de Cilaos. Am Westhang des Cirque führt euch der Wanderweg entlang und bietet immer wieder Blicke in die Tiefe. Nach dieser spektakulären und einzigartigen Wanderung, kurze Weiterfahrt in das gebuchte Hotel Kaz Insolé. (F/-/A)
Sechster Reisetag - 400 Kurven. Auf nach Cilaos
Heute lasst ihr es mal relaxed angehen und startet entspannt in den Tag. Mal nicht ganz so früh los. Es bleibt Zeit, um das sicherlich außergewöhnlichste Hotel auf der Reise und dessen Lage im üppigen Grün zu bestaunen. Gegen Mittag los in Richtung Cilaos. Heute wollen 400 Kurven bis tief in den Talkessel bewältigt werden.
Die kurvenreiche Strecke überbietet sich ständig mit Ausblicken. Der Weg ist das Ziel, ihr lasst euch Zeit. In Cilaos angekommen – Check-in im urigen Kolonialhotel Tsilaosa – Gay-friendly. Wie wäre es jetzt mit einem Crêpe? Diese zählen hier zu den Besten am Ort! Ihr übernachtet im Tsilaosa Hotel. (F/-/-)
Siebter Reisetag - Wandertag. So viel zu entdecken
Heute ist Wandertag. Cilaos gilt zu Recht als „DAS“ Wander- und Outdoor Eldorado. Zahlreiche Touren stehen zur Auswahl und wollen „begangen“ werden! Hier gilt: Wandern und Lust und Laune. Von Einfach bis Anspruchsvoll. Für alle Hiking Fans ist etwas dabei. Aktive Gays kommen hier also auf ihre Kosten auf ihrem Gay Urlaub Indischer Ozean! Wir empfehlen „La Chapelle“. Eine Tour hinab zum Bras Rouge. Hinab zur „La Chapelle“. Ein einzigartiges Naturbauwerk aus Fels. Hier fallen vormittags zwischen 10 und 12 Uhr die Sonnenstrahlen durch einen engen Spalt und verwandeln das Innere in einen sakralen Raum. Lasst euch von der mystischen Stimmung verzaubern. Nach der Rückkehr erkundet ihr das kleine Städtchen oder erholt euch in eurem schönen Hotel. Eine Vielzahl kleiner Restaurants laden zum Besuch am Abend. (F/-/-)
Achter Reisetag - Zum Vulkan
Heute verlasst ihr Cilaos und schlängelt euch die 400 Kurven hinunter, zurück ins Tal und bald auch schon wieder leicht bergauf in Richtung Le Tampon. Eurem Ausgangspunkt zur Erkundung der Vulkanregion Piton de la Fournaise. Übernachtung in einer schönen Pension. (F/-/-)
Neunter Reisetag - Wandern in der Mondlandschaft
Früh geht es heute wieder los in Richtung Plaine des Sables. Fahrt bergauf durch unberührte Landschaft. Von sattgrünem Weideland geht es durch mystische Wälder und über Plateaus der Plaine des Sables bis plötzlich die Mondlandschaft beginnt. Entlang der „Route du Volcan“ wird die Landschaft immer karger und ihr fühlt euch „außerirdisch“. Die Straße endet und eine Piste führt bis zum Parkplatz am Ende der „Route du Volcan“. Die Kraterlandschaft des Piton de la Fournaise gehört zu den eindrucksvollsten Naturphänomenen der Insel. Diverse Wanderungen und Aufstieg bis zum Kraterrand des Vulkans ist möglich (je nach Kondition) – Gay Aktiv!
Nach der heutigen Wanderung, Rückkehr in eure gemütliche Pension. (F/-/-)
Zehnter Reisetag - Um die wilde Südküste herum
Nach dem Ausschlafen und einem gemütlichen Frühstück fahrt ihr heute entlang der Südküste und kommt am Cap Mechant vorbei. Hier trifft die ungezähmte Wucht der Brandung mit lautem Getöse auf die Klippen der Insel. Weiter auf der Fahrt vorbei an der Grand Brulé einem erstarrten Lavastrom. Dieser riss vor einigen Jahren die Straße mit und ergoss sich ins Meer. Weiter über St. Rose und Besuch der Kirche „Notre Dame des Laves“.
„Unsere Liebe Frau der Lava“. Sie wurde auf wundersame Weise vom Lavastrom in 1977 verschont. Der Lavastrom floss in der Tat um die Kirche herum, ohne dass diese die kleinste Verbrennung davon trug! Die erstarrte Lavaflut vor der Kirche kann man heute noch an deren Eingang bestaunen.
Euer Ziel ist heute eine Pension in der Nähe von St. Rose. (F/-/-)
Elfter Reisetag - Im Südosten. Wälder und Vanille
Heute alles etwas entspannter. Ihr erkundet von eurem Ausgangspunkt im Südosten der Insel eine der zahlreichen Vanille Plantagen oder unternehmt eine Tour in den „Foret de Bebour“. Ein unberührter Regenwald, durch welchen sich zahlreiche Wanderwege schlängeln. Auf dem Weg durch den wunderbaren Primärwald raubt euch die üppige Vegetation La Réunions mal wieder den Atem.
Haushohe Farne wechseln sich ab mit majestätischen Palmen und dichtem Unterholz und alles ist umgeben von einem mystischen Wirrwarr aus Flechten und Moosen. Dazwischen strecken Fuchsie und Begonie ihre blühenden Köpfchen der Sonne entgegen. Eine weitere Nacht in St. Rose – Gay-friendly. (F/-/-)
Zwölfter Reisetag - Hell-Bourg - Cirque de Salazie
Eure Reise führt euch entlang der regenreicheren Ostküste bis hinein in den dritten Vulkankessel der Insel. Cirque de Salazie. Ganz hinauf ins Örtchen Hell-Bourg geht es für euch. Und wieder werdet ihr mit einer eindrucksvollen Landschaft entlang der Strecke belohnt. Die Insel übertrifft sich heute wieder mit Highlights und Naturschönheiten am Straßenrand. Ein echter Roadmovie. Übernachtung im Hotel Relais des Cimes. (F/-/-)
Dreizehnter Reisetag - Der letzte Wandertag
Der letzte Wandertag auf Réunion bricht an. Und damit der letzte Teil Gay Aktiv Urlaub Indischer Ozean – denn im Anschluss wird relaxt. Zahlreiche Rundwege führen von Hell-Bourg durch uralte, üppig grüne Regenwälder. Mit viel Kondition und ein früher Aufbruch vorausgesetzt, kann man von hier aus zu den Wasserfällen „Trou de Faire“ marschieren. Oder doch lieber eine kürzere Tour? Entdeckt doch den „Foret de Belouve“, einen intakten Tamarindenwald. Ganz nach Lust und Laune, heute. Genießt heute nochmal das üppige Grün der Insel, mit all den exotischen Pflanzenarten. (F/-/-)
Vierzehnter bis Neunzehnter Reisetag - Abschied von Réunion.
Die Seychellen warten....
Heute heißt es Abschied nehmen von der schönen Vulkaninsel La Réunion. Die Puderzucker Sandstrände der Seychellen warten auf euch. Am frühen Morgen fahrt nach St. Denis und Abgabe eures Mietwagens am Flughafen. Flug über Mauritius nach Mahé Seychellen.
Ihr holt den Mietwagen und fahrt zum Strand Resort Avani Barbarons auf Mahé oder einer anderen Insel wo ihr die nächsten 5 Tage Sonne, Strand und Meer genießt. Zahlreiche Aktivitäten und Wassersportarten sind möglich. Unsere Gay Urlaub Indischer Ozean Reisespezialisten helfen euch bei der Planung.
Ihr seid auf Gay Honeymoon? Wir geben die besten Tipps, um eure Gay Reise Indischer Ozean auf den Seychellen mit allerlei Honeymoon Specials abzurunden. Und damit die Reise zum unvergesslichen Gay Traumurlaub zu machen.
Die Badeverlängerung auf den Seychellen im Reiseverlauf ist ein Beispiel. Diese ist komplett flexibel und kann auf individuelle Wünsche gestaltet werden. (F/-/A)
Neunzehnter Reisetag - Ankunft in Deutschland
Mit vielen neuen Eindrücken der letzten Wochen fliegt ihr heute tagsüber zurück. Air France/Joon bringt euch über Paris zurück nach Deutschland bzw. zum gebuchten Heimatflughafen. (F/-/-)
Individueller Gay Urlaub La Réunion und die Seychellen – 19 Reisetage
Basis für zwei zusammen reisende Personen
Zeitraum beispielsweise Oktober
Preis pro Person für den gesamten Zeitraum
Gay Urlaub Indischer Ozean – La Réunion -Seychellen – Nicht im Preis enthalten:
- Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Unfallversicherung
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
- Trinkgelder generell
- eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- etwaige Visakosten
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
Eure Unterkünfte Gay Urlaub Indischer Ozean – La Réunion und die Seychellen
Diese werden erst bei verbindlicher Buchung angefragt und sind abhängig von der Verfügbarkeit. Änderungen sind vorbehalten. Alle Hotels sind Gay-friendly und passend für die LGBTQI Community.
Eure Anreise:
- die Anreise erfolgt mit Air France von Deutschland in der Economyclass nach Réunion und zurück von Mahé
- je nach Verfügbarkeit der zugrunde gelegten Buchungsklasse Aufpreis möglich laut tagesaktuellen Preisen zum Buchungszeitpunkt
- Kerosinpreisänderungen vorbehalten
- Zuschläge für Anreise in Premium Economy oder Businessclass sowie für andere Fluggesellschaften je nach Anfrage und Reisetermin möglich. Air France Flüge nur im Winterhalbjahr möglich!
Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimumteilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.
LGBTQI La Réunion
Das gesellschaftliche Leben von Homosexuellen auf La Réunion ist stark emanzipiert und geprägt vom Mutterland Frankreich. Hier gelten die Gesetze Frankreichs. Das will heißen, dass Homosexualität gesetzlich anerkannt ist und vor Diskriminierung geschützt ist. Auch werden Partnerschaften gesetzlich anerkannt.
La Réunion ist vor allem auch der reisefreudigen LGBTQI Community gegenüber aufgeschlossen. Man geht offen mit Homosexualität um und Gays können frei reisen und genießen. In den Hauptorten St. Denis, St. Paul und St. Pierre gibt es kleine Gay Szenen. Auch hat die Insel mit Souris Chaude einen eigenen Gay Beach. Generell ist der Hauptfokus des Reisens hier allerdings nicht die Gay Szene, sondern die atemberaubende Natur, verbunden mit vielen aktiven Möglichkeiten. Angenehm ist aber auf jeden Fall, dass Gays die Reise entspannt und ohne Feindseligkeit durchführen können. Damit ist La Réunion auf jeden Fall ein gay-friendly Urlaubsziel.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns HOLIDATES, sondern eben auch für Einheimische, die damit ebenso fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen dürfen. Aus diesem Grunde sehen wir es durchaus als unsere Aufgabe, Reisen der LGBTQI Community auch in Länder nach vorne zu treiben, welche in ihrer Entwicklung noch etwas Zeit benötigen und von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach La Réunion zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Was gibt es bei eurer Reise auf die Seychellen zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.