Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Spanien
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Aufgrund heftiger Unwetter ist es bereits im Osten und Süden des Landes vielerorts zu Überschwemmungen gekommen. Besonders betroffen sind Gebiete in der Provinz Valencia, in denen es mehr als 200 Todesopfer gab.
Die Aufräum- und Bergungsarbeiten sind in den betroffenen Gebieten noch nicht abgeschlossen.
Der Zugverkehr ist zum Teil noch eingeschränkt und teilweise sind auch Straßen nicht befahrbar. Über Einschränkungen im Straßennetz informieren die spanische Straßenverkehrsbehörde und die Regierung der autonomen Gemeinschaft Valencia.
- Bitte beachten Sie die Hinweise der örtlichen Behörden, z.B. auf der Webseite der staatlichen Agentur für Meteorologie AEMET.
- Aktuelle Wetterwarnungen bietet auch MeteoAlarm.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder, Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Sicherheit
Terrorismus
Seit den terroristischen Anschlägen 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Sowohl in größeren Städten als auch in den touristischen Zentren und Ausflugszielen auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste sowie auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
In Barcelona kommt es des Öfteren auch zu Vorfällen mit Gewaltanwendung. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte zu beobachten.
Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonderer Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden.
Entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch im weiteren Verlauf) kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen. Die Betroffenen werden dabei von einem oder zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, häufig auch mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Kennzeichen, durch Hupen oder durch Werfen von Steinen auf vermeintliche oder tatsächliche Schäden am Fahrzeug (z. B. absichtlich herbeigeführte Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung“ angeboten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie (elektronische) Kopien. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Machen Sie sich mit den Sicherheitshinweisen der spanischen Polizei und für Besuche von Barcelona mit den Sicherheitstipps und Verhaltensregeln der Stadt vertraut.
- Halten Sie nicht auf dem Seitenstreifen an, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätte weiter. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und schildern Sie den Vorfall.
- Lassen Sie beim Aufsuchen der nächsten Tankstelle, Raststätte oder des nächsten Parkplatzes keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab – auch wenn Sie zu zweit sind.
- Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von „Autopistas“ oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt.
- Seien Sie bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Siehe Aktuelles
Busch- und Waldbrände
An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es auf dem Festland wie auf den Inseln immer wieder zu zum Teil auch großflächigeren Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Überschwemmungen und Stürme
Am Ende des Sommers kommt es in vielen Landesteilen häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas“ (span: Flussbetten) können sich dann unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.
Am Mittelmeer kann es zu vereinzelten schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten "Medicanes" kommen.
Erdbeben und Vulkanausbrüche
Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann.
Der im September 2021 auf der Insel La Palma ausgebrochene Vulkan gilt seit Dezember 2021 offiziell als erloschen. Seither kann La Palma wie die anderen kanarischen Inseln wieder ohne Bedenken besucht werden. Ein Teil der Insel ist nach wie vor Sperrgebiet. Trotz reger Bautätigkeit sind noch immer mehrere Straßenverbindungen unterbrochen.
- Beachten Sie unbedingt das Betretungsverbot der Sperrzonen auf La Palma und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
- Informieren Sie sich über die Medien z.B. beim staatlichen meteorologischen Institut AMET.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich ggf. mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
Reiseinfos
Ein- und Ausreise über Frankreich
Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.
Bitte beachten Sie in diesem Kontext die Reise- und Sicherheitshinweise zu Frankreich.
- Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
- Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
Infrastruktur/Verkehr
Siehe Aktuelles
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3.
Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP“ gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht mit einer Bankkarte (Girocard), bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje“, „VIA-T“ oder „T“ gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeit an Mautstellen vermieden werden.
In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde.
In mehreren Städten, darunter Madrid und Barcelona, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zum Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid bzw. Barcelona).
Auf Formentera wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera beantragt werden kann.
An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein.
Im Winter und Frühling sind in Nord- und Zentralspanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen.
Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen:
- Die Fußgängerbrücke zwischen Irun und Hendaye,
- die Grenzübergangsstellen in Izpegi, Alduide und Iturzaeta.
Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute“ des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés“ von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien, witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen.
In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen.
Seit 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich bei einer offiziellen Stelle Spaniens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien.
Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior hiervon nicht betroffen.
- Beachten Sie ggf. die allgemeinen Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.
Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen.
In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich. Nähere Informationen bieten die spanischen Behörden.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfung ist eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Spanien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Medizinische Versorgung
Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Unverbindliche
Reiseplanung
Gay Urlaub Gran Canaria – Gay Hotspot der Kanaren – Mietwagenrundreise für Schwule und LGBTQI+ auf Gran Canaria
Die Kanaren und vor allem Gran Canaria bieten viel! Zum Beispiel gemeinsam leckere Tapas genießen und rauschende Feste feiern. Auch hat die Insel spanisches Lebensgefühl unter der Sonne zu bieten und ist vor allem bei der LGBTQI+ Community ein sehr beliebtes Reiseziel. Entdeckt diese vielseitige Insel, auch Miniaturkontinent genannt, mit dem Mietwagen.
Das internationale LGBTQI+ Mekka – Gay Urlaub Gran Canaria
Ganz besonders Gran Canaria mit Playa del Inglés/Maspalomas, aber auch etwas kleiner Puerto de la Cruz auf Teneriffa, sind bereits seit den 70er Jahren bekannt für herausragende Toleranz und Offenheit. Deswegen zählen die Kanaren – insbesondere Gran Canaria – zu den TOP Destinationen für Gay Urlaub – Gay Urlaub Gran Canaria. Im Süden liegende Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten sind bevorzugt für LGBTQI+ Reisende ausgerichtet. Die großen und zahlreich auf der Insel verstreuten, mit dem Auto gut erreichbaren Shopping-Center, machen die Insel regelrecht zu einem Shopping Paradies. Vielzählige Strände werden definitiv den Ansprüchen der Community gerecht. Ein Paradies für LGBTQI+. 🙂
Gay Urlaub Gran Canaria – Maspalomas für Schwule Reisende
Allein in Gay Maspalomas kann man davon sprechen, dass ein großer Anteil der touristischen Einnahmen aus der Gay Reiseszene stammt. Schwul sein ist hier überall präsent, vor allem das Gay Nachtleben, welches hier sehr umfangreich, vielfältig und nicht zu knapp bemessen ist. Gay-friendly Locations, viele Events und Partys, sowie das berühmte Shopping-Center Yumbo in Playa del Inglés, bieten alles was das Gay Herz begehrt. Toleranz ist hier überall zu finden. Tagsüber shoppen und in der Nacht ab ins Getümmel – das Yumbo Center ist die beliebteste Partyarea mit einer Menge Angebote für die LGBTQI+ Community. Und nicht zu vergessen, die diversen LGBTQI+ Veranstaltungen in Maspalomas, wie die alljährlich stattfindende Maspalomas Sommer- und Winter Pride, der LGBTQI+ Karneval am Gay Beach Kiosk 7, am 11.11. um 11:11 Uhr, der Maspalomas Bear Carnival, mit immer größerer Beliebtheit bei Bears & Friends, das Freedom Festival, die Maspalomas Summer Fiesta und die Maspalomas Fetish Pride – das Highlight für alle Fetish Freunde seit vielen Jahren. Ein internationales LGBTQI+ Schlaraffenland eben, mit allen Annehmlichkeiten.
Der „Kiosk 7“ ist der beliebteste Szenestrand mit einer schönen Strandbar unter Regenbogenfarben. Inmitten der sandigen Dünen kann man von hier aus mit einem Drink und einem Snack in der Hand das azurblaue Wasser oder noch so einiges mehr betrachten. Musik sorgt bereits zur Mittagszeit für eine lockere Stimmung. Der Strand ist immer Anlaufstelle für Sonnenliebhaber – Kleidung optional. Jeder, wie er möchte. Außerdem befindet sich ganz in der Nähe eine tolle Outdoor-Cruising-Area in der Sonne mit Blick aufs Meer. Oder doch lieber einen Drink an der Gay Strandbar „Strandapotheke“ am Leuchtturm Maspalomas?
Individuell unterwegs und doch organisiert – Gay Urlaub Gran Canaria mit dem Mietwagen
Die Insel ist perfekt geeignet, um auf eigene Faust mit dem Mietwagen drauf loszufahren. Es gibt unzählig viel zu entdecken und ist wirklich sehr empfehlenswert! Gran Canaria wird nicht umsonst der kleine Miniaturkontinent genannt und besticht durch seine unterschiedlichen Vegetationen, welche allesamt sehr gut mit dem Auto erreichbar sind. Auch ist die Insel problemlos mit dem Auto oder Motorrad zu umrunden, da die Straßennetze sehr gut ausgebaut. Alle Ziele sind somit sehr gut erreichbar! Von Sanddünen, die der Sahara gleichen, oder Gebirgslandschaften, welche dem Grand Canyon in nichts nachstehen, bis hin zu Wäldern und Tälern mit Wasserfällen, bei denen man meint, sich inmitten des tropischen Regenwaldes oder gar der Karibik zu befinden. Wirklich einmalig! Ein weiteres Highlight ist der Besuch des Roque Nublo, dem Wahrzeichen Gran Canarias, mit fantastischer und atemberaubender Aussicht und von wunderschönen Pinienwäldern umgeben. Mit etwas Glück kann von hier oben aus Spaniens höchster Berg namens Teide auf der Nachbarinsel Teneriffa gesehen werden! Wer gerne Großstadtflair genießen möchte, sollte Las Palmas mit seiner berühmten Altstadt (Vegueta) und seinem beeindruckenden Stadtstrand (Playa de las Canteras) einen Besuch abstatten. Ein einzigartiger Stadtstrand mit natürlich vorgelagertem Riff, an dem sogar geschnorchelt und gesurft werden kann. Farbenfroh mit seinen bunten Häusern und Fischen. Pulsierend und lebendig in den Häuserschluchten gleich hinter der flanierenden Strandpromenade. Die Stadt mit dem weltbesten Stadtklima gekürt. Eine Stadt mit dem neuesten und flächenmäßig zweitgrößten Großaquarium namens „Poema del Mar“ weltweit. Sie wirkt fast schon wie eine Metropole. Klein Barcelona. Wir planen für euch eure Gay Hotels als festen Standort und packen den Mietwagen mit ins Angebot, buchen für euch die Gay-Friendly Unterkünfte und arbeiten eure ganz persönliche Route für euren Gay Urlaub Gran Canaria aus. Unsere Gay Urlaub Gran Canaria Reisespezialisten empfehlen unseren Kunden einzelne Tagesprogramme, welche auch bequem mit dem Auto zu bereisen sind.
Ihr sucht euren eigenen Local Gay Guide? Auch das ist kein Problem, wir vermitteln euch den perfekten persönlichen Gay Reiseleiter.
Gay Urlaub Gran Canaria – Warum Spanien?
Spanien gilt als Vorreiter und hoch liberal in Bezug auf Homosexualität. Die gleichgeschlechtliche Ehe sowie Adoption sind bereits seit 2005 ermöglicht. Spanien bietet eine Vielzahl an schwulen Stränden, Bars, Clubs und Hotels. Und es finden jede Menge Gay Pride Events statt.
Hier findet ihr einen Vorschlag für euren Gay Urlaub Gran Canaria Mietwagenrundreise. Wir gehen auf eure persönlichen Wünsche ein, stimmen Termine und Reisedauer ganz nach euren Vorgaben ab. Wir schneidern euer persönliches Reiseangebot.
6 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 1.200 €
Auf Basis von 2 zusammen reisenden Personen im Beispielmonat Juni
Die Rundreise auf einen Blick
Unterbringung und Inklusivleistungen
- 5 Übernachtungen im Axelbeach Maspalomas – Gay-Friendly Hotels – in bester Lage zu euren Gay Hotspots
- Linienflug in der Economy Klasse mit Condor – siehe auch Reisebeschreibung
- Flug und Sicherheitsgebühren
- 6 Tage Mietauto wie unter Beschreibung dargestellt.
- Servicegebühren, Zuschläge & Steuern
- Mahlzeiten wie im Reiseverlauf angegeben in einem örtlichen Restaurant oder Hotel (F=Frühstück, M=Mittagessen, A=Abendessen)
Leistungen für Selbstfahrer
- Unterlagen wie Straßen- und Wanderkarten
- zusätzlicher Fahrer
- Haftpflichtversicherung
- unbegrenzte Kilometer
- Rad- und Glasbruchschutz
- durchgängige Assistenz vor Ort und telefonische Betreuung im Problemfall
- 6 Tage Mietwagen der Kategorie CDMR (Peugeot 308 oder Ähnliches)
- Unterstützung bei der Übernahme des Mietautos
Highlights - Gay Urlaub Gran Canaria
- Axelbeach Hotel Maspalomas – die Gay Adresse vor Ort
- direkte zentrale Lage zu allen Gay Hotspots in Maspalomas
- Optionale Programme zur Zubuchung
- Gay Strände und Cruising Areas – in direkter Nähe
- Garantie für Gay Nachtleben und Party in direkter Nähe
Zubuchbar - Gay Urlaub Gran Canaria
- Einzelzimmer mit Zuschlag möglich
- anderes Anreisearrangement
- Vor- und Nachverlängerung
- Kombination mit anderen Inseln der Kanaren
- Local Gay Guides vor Ort
Erster Reisetag - Abflug nach Gran Canaria
Heute reist ihr nach Gran Canaria. Condor bringt euch in der Economyclass direkt von Frankfurt nach Gran Canaria. Direkte Mietwagenaufnahme am Flughafen nach der Ankunft und Fahrt zum Axelbeach Hotel in Maspalomas. Jetzt kann es losgehen. (-/-/-)
Zweiter bis Fünfter Reisetag - Zeit für Erkundungen
Nach dem Frühstück könnt ihr jeweils so allerhand entdecken! Etwas Freizeit genießen? Dann lasst es euch am Strand gut gehen und die Seele baumeln. Etwas Maspalomas/Playa del Inglés und die Sanddünen erkunden – taucht ein in das Gay Leben Maspalomas/Playa del Inglés und genießt Drinks und neue Bekanntschaften am „Kiosk 7“ – Danach noch etwas Cruisen in den Dünen?
Oder etwas die Insel erkunden. Wir empfehlen eine Tour zum traditionellen Dorf Puerto Mogan und ein schönes Mittagessen in der farbenfrohen Marina. Klein Venedig. Oder ein Ausflug nach Roque Nublo und zum schönen Ort Tejeda. Oder eine Tour in den Norden zu den Orten Teror, Arucas und nach Las Palmas. Mit dem Mietwagen ist alles möglich und ihr könnt euch frei bewegen. Die Autobahnen sind perfekt dafür geeignet.
Abends warten eine Menge von Partys und Nachtaktivitäten auf euch. Taucht ein in den Glamour des Gay Hotspots Maspalomas! (F/-/-)
Optionale Aktivitäten – in der Gruppe oder auch privat:
Jeep Safari nach Fataga: Auf einer Jeep-Safari aus dem Süden Gran Canarias erhaltet ihr atemberaubende Ausblicke auf die Arguineguín-Schlucht und den Presa de Chira-Damm. Besucht die malerische Bergstadt Tunte. Erkundet die wunderschönen Landschaften im Süden Gran Canarias auf einer malerischen Tour mit dem 6-Sitzer Jeep. Fahrt von Playa del Inglés nach Lomos de Pedro. Fahrt dann auf kurvenreichen Straßen, um einen atemberaubenden Blick auf die Canyons und den höchsten Gipfel der Arguineguín-Schlucht zu erhalten. Im Anschluss die Fahrt auf einer unbefestigten Straße zum Damm in Presa de Chira. Ankunft in Fataga im Tal der 1000 Palmen, um eines der schönsten Dörfer der Kanarischen Inseln zu erkunden.
Delfin- und Walbeobachtung: Genießt eine gemütliche Bootsfahrt und lasst euch von Delfinen und Walen überraschen, die im Meer herumtollen. Genießt eine 2,5-stündige Bootsfahrt entlang der Gewässer rund um Gran Canaria und seht wunderschöne Delfine und Wale aus nächster Nähe. An Bord gibt es eine Bar für diejenigen, die während der Reise ein paar Drinks zu sich nehmen möchten. Delfinen und Walen so nah sein wie möglich – die besten Foto-Hotspots, die man finden kann.
Sechster Reisetag - Abreise
Heute geht die Reise zu Ende. Individuell können wir verlängern. Mietwagen Abgabe am Flughafen Las Palmas. Mit Condor in Economyclass geht es direkt zurück nach Frankfurt. Wir verabschieden uns heute und freuen uns auf die nächste gemeinsame Tour! Schließlich gibt es hier wirklich unendlich viel zu entdecken! (F/-/-)
Gay Urlaub Gran Canaria Mietwagenreise – 6 Reisetage
Basis für zwei zusammen reisende Personen
Zeitraum beispielsweise Juni
Preis pro Person für den gesamten Zeitraum
Gay Urlaub Gran Canaria – Maspalomas – Nicht im Preis enthalten:
- Transfer Flughafen – Hotel und zurück
- Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Unfallversicherung
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
- Trinkgelder generell
- eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für die Einreise
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, welche nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
Eure Unterkunft – Gay Urlaub Gran Canaria – in Playa del Inglés/Maspalomas
Das Axel Beach befindet sich in Playa del Inglés, fußnah zu den Sanddünen von Maspalomas und ist ein Adult Only Hotel – mit Apartments und einem Lounge Club. Bei Gay Publikum mehr als beliebt, aber auch hetero-friendly. Ausschließlich für Erwachsene konzipiert. Der Komplex verfügt über einen Außenpool, ein Fitnessstudio und einen Tennisplatz. Außerdem verfügt es über ein Hamam, einen Whirlpool und einer Sauna.
Die Apartments sind modern ausgestattet und haben eine schöne Terrasse. Sie sind klimatisiert und haben alle einen Safe, einen gemütlichen Wohnbereich mit einem Sofa und einen Flachbild-Sat-TV. WLAN ist selbstredend kostenfrei. Für die kleine Selbstversorgung verfügen die Unterkünfte über einen Kühlschrank, eine Mikrowelle, einen Toaster und einer Kaffeemaschine inklusive Essbereich.
Die Anlage ist zentral in Playa del Inglés gelegen. Das bekannte Yumbo Center mit seinen unzähligen Bars, Diskotheken und Restaurants sind in 5 Minuten erreichbar. Man kann aber auch Fahrräder und Motorräder direkt an der Rezeption leihen. Die Busstation mit seinen super Verbindungen und seinem ausgeprägten Liniennetz zu allen Punkten der Insel ist auch gleich um die Ecke. Ein angenehmer Aufenthalt ist also garantiert.
Eure Anreise:
- die Anreise erfolgt mit Condor ab/bis Frankfurt oder von anderen deutschen Flughäfen in der Economy Klasse nach Las Palmas und zurück
- je nach Verfügbarkeit der zugrunde gelegten Buchungsklasse Aufpreis möglich laut tagesaktuellen Preisen zum Buchungszeitpunkt.
- Kerosinpreisänderungen vorbehalten.
- Zuschläge für andere Abflughäfen sowie für andere Fluggesellschaften je nach Anfrage und Wunsch möglich
Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimum-Teilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.
LGBTQI Spanien
Homosexualität wird in Spanien gesellschaftlich akzeptiert. Spanien gilt als ein liberales Land im Umgang mit Homosexualität. Spanien wurde 2005 das weltweit dritte Land, das homosexuellen Paaren die Ehe und Adoption ermöglichte. Homo- und Bisexualität sind in der Bevölkerung akzeptiert, besonders in Großstädten.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns HOLIDATES, sondern eben auch für Einheimische, welchen dadurch die Möglichkeit geboten wird, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Aus diesem Grunde sehen wir es durchaus als unsere Aufgabe, Reisen für die LGBTQI+ Community auch in Ländern nach vorne zu treiben, welche in ihrer Entwicklung noch etwas Zeit benötigen und von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Spanien zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.