Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   USA
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Busch- und Waldbrände
Von Juni bis Dezember, aber auch über diesen Zeitraum hinaus, kommt es insbesondere in den Bundesstaaten Kalifornien, Oregon und Washington immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Diese können oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden.
Auch in anderen Bundesstaaten besteht erhöhte Busch- und Waldbrandgefahr, vor allem im Süden und Südwesten der USA.
- Achten Sie in Bezug auf Busch- und Waldbrände auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden.
- Informieren Sie sich über aktuelle Lagen beim Department of Forestry and Fire Protection und zur Luftqualität in betroffenen Gebieten über AirNow.
- Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
- Die Webseite und kostenlose App „Watch Duty“ ist eine schnelle und hilfreiche Informationsquelle.
Sicherheit
Terrorismus
Auch in anderen Bundesstaaten (Oregon, Washington etc.) besteht erhöhte Busch- und Waldbrandgefahr, vor allem im Süden und Südwesten der USA.
In den vergangenen Jahren wurden wiederholt terroristische Anschläge in den USA verübt. Die US-Regierung weist auf die Möglichkeit weiterer Anschläge hin und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Angesichts der Lage in Gaza und dem Nahen Osten warnen US-Behörden aktuell auch vor einer erhöhten Anschlagsgefahr in den USA.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Amerikanische Großstädte sind landesweit mit einem Anstieg der Gewaltkriminalität konfrontiert. Es besteht auch weiterhin eine erhöhte Gefahr politisch motivierter Gewalt.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Menschenansammlungen, in deren Umfeld es möglicherweise zu Gewalt kommen könnte, weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Taschendiebstähle, Überfälle und Autoeinbrüche kommen in vielen Ballungszentren der USA vor. Die Gefahr ist aber je nach Ortschaft und innerhalb einer Großstadt je nach Viertel stark unterschiedlich. In ärmeren Vierteln steigen Risiken für Reisende insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, wie auch teilweise in Touristenorten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Ladenüberfälle haben in einigen Städten in den letzten Monaten spürbar zugenommen.
In den USA ist es leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen, sodass es häufiger zum Schusswaffengebrauch und vereinzelt auch zu Amokläufen kommt. Die Zahl der Waffen- und Munitionskäufe nahmen in letzter Zeit beträchtlich zu.
- Erkundigen Sie sich an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort über die lokalen Gegebenheiten und welche Gegenden gemieden werden sollten.
- Leisten Sie im Falle eines bewaffneten Überfalls keinen Widerstand.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf (z.B. im Safe); speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Lassen Sie nichts in geparkten Fahrzeugen zurück, auch nicht auf anscheinend sicheren, bewachten Parkplätzen.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug. Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Achten Sie auf Ihre Wertsachen, verschließen Sie Ihre Taschen.
- Fertigen Sie von allen wichtigen Dokumenten (z.B. Reisepass, Flugtickets) Kopien an und bewahren Sie diese getrennt von den Originaldokumenten auf bzw. speichern Sie sie elektronisch.
Natur und Klima
Die Klimazonen reichen von polar in Alaska über kühl bzw. warm gemäßigt bis zu ozeanisch im pazifischen Küstenraum und subtropisch im Süden Floridas.
Busch- und Waldbrände
Insbesondere in den Bundesstaaten Kalifornien, Oregon und Washington kommt es vor allem von Juni bis Dezember immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Diese können oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden.
Auch in anderen Bundesstaaten besteht erhöhte Busch- und Waldbrandgefahr, vor allem im Süden und Südwesten der USA.
- Achten Sie in Bezug auf Busch- und Waldbrände auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden.
- Die kostenfreie App „Watch Duty“ ist eine schnelle und hilfreiche Informationsquelle.
- Informieren Sie sich über aktuelle Lagen beim Department of Forestry and Fire Protection und zur Luftqualität in betroffenen Gebieten über AirNow.
- Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Wirbelstürme und Tornados
In bestimmten Regionen der USA kommt es öfters zu starken Wirbelstürmen. Zusätzlich zu kurzfristig auftretenden orkanartigen Winden stellen die Regenmengen und damit einhergehende Überflutungen eine große Gefahr dar.
In der Karibik, den südlichen Bundesstaaten der USA sowie auf Hawaii ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.
Auch Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln werden immer wieder von Hurrikanen heimgesucht.
Die US-amerikanischen Außengebiete Guam und die Nördlichen Marianen im Pazifik sind öfters von Taifunen betroffen.
Insbesondere im Mittleren Westen der USA besteht von März bis Juli eine erhöhte Tornadogefahr.
- Verfolgen Sie insbesondere in den genannten Gebieten regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Kälte und Schneestürme
In den Wintermonaten kann es insbesondere im Mittleren Westen und Norden der USA zu extremer Kälte kommen. An der Ostküste treten häufig Schneestürme auf, die das öffentliche Leben stark beeinträchtigen.
- Stellen Sie sich auf erhebliche Verkehrsbehinderungen, inklusive Einschränkungen im Flugverkehr, ein und informieren Sie sich z.B. bei der Federal Aviation Administration.
- Achten Sie auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden, z.B. der FEMA (Federal Emergency Management Agency) oder nutzen Sie die die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Erdbeben, Vulkanausbrüche und Tsunamis
Teile der USA liegen in seismisch sehr aktiven Zonen, in denen eine erhöhte Erbeben- und teilweise auch Tsunamigefahr besteht, wie in Alaska, Kalifornien, Nevada, Oklahoma, Oregon, Washington, Amerikanisch-Samoa, Guam, Hawaii, Puerto Rico, die amerikanischen Jungferninseln und die Nördlichen Mariannen.
Zuletzt kam es 2022 an der Nordküste Kaliforniens zu einem Erdbeben der Stärke 6,4.
Auch im Südwesten von Puerto Rico kam es zu mehreren Erdbeben bis zur Stärke 6,4. Es gab einige Todesopfer und Verletzte. Es kam zu teils erheblichen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur.
- Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise in die betroffenen Gebiete.
- Seien Sie dort besonders vorsichtig.
- Meiden Sie beschädigte Gebäude, Brücken und Straßen.
In den USA gibt es zahlreiche, noch aktive Vulkane, u.a. in Alaska, Hawaii und den Nördlichen Marianen, aber auch in den Bundesstaaten Washington (Mount St. Helens) und Oregon (Mount Hood). 2022 kam es auf Hawaii im Südosten von Big Island zu Erdbeben und Ausbrüchen des Vulkans Mauna Loa; der Vulkan Kilauea wurde 2023 wieder aktiv. Nach bzw. während Vulkanausbrüchen werden aufgrund austretender Lava immer wieder Straßen gesperrt.
- Seien Sie bei Ausflügen auf Vulkane besonders vorsichtig und unternehmen Sie diese nicht ohne ortskundigen Führer.
- Betreten Sie keine Sperrzonen. Aktuelle Informationen zu Warnstufen bietet U.S. Volcanoes and Current Activity Alerts.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums und das USGS Earthquake Hazards Program.
- Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Algen
In Teilen Floridas sowie am Golf von Mexiko kann es saisonal zu erhöhten Konzentrationen von Rotalgen kommen. Die Wasserblüte kann zu Atemwegskomplikationen führen und verursacht darüber hinaus vielerorts massives Fischsterben. Das Baden ist zwar möglich, kann aber je nach Aufkommen durch Hautreizungen, Gerüchen und Hustenreiz beeinträchtigt sein.
- Informieren Sie sich ggf. bei der Florida Fish and Wildlife Conservation Commission über die aktuelle Lage und aktuell betroffene Strände.
- Beachten Sie ggf. die grundsätzlichen Informationen des National Ocean Service.
- Folgen Sie stets den Hinweisen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Öffentliche Verkehrsmittel
Das innerstaatliche Bus-, Eisenbahn- und Linienflugnetz ist gut ausgebaut. In den Metropolen existieren zudem U-Bahnen und andere Nahverkehrsmittel.
- Erkundigen Sie sich, ob Nahverkehrsmittel in der Nacht gefahrlos nutzbar sind.
Teilnahme am Straßenverkehr
Der Straßenverkehr kann in den Bundestaaten unterschiedlich geregelt sein.
- Informieren Sie sich vor der Reise über die teilweise von den deutschen Vorschriften abweichenden Verkehrsregeln.
Einige Beispiele: In vielen Bundesstaaten ist das Abbiegen an roten Ampeln nach rechts erlaubt, wenn zuvor der Wagen zum Stehen gebracht wurde und keine andere Person in Gefahr gebracht wird. Es kann jedoch im Einzelfall untersagt sein und ist dann entsprechend beschildert, z.B. „No turn on red“.
Wenn an Kreuzungen „All way-Stoppschilder“ stehen, müssen alle Fahrzeuge an der Haltelinie anhalten und anschließend in der Reihenfolge in die Kreuzung einfahren, in der sie angehalten haben.
Anders als in Deutschland ist das Rechts-Überholen in den USA in den meisten Bundesstaaten erlaubt.
An haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nicht vorbeigefahren werden, auch nicht aus der Gegenrichtung.
- Halten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen in den USA ein. Diese sind niedriger als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Trunkenheitsfahrten drohen hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen.
- Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, bleiben Sie im Fahrzeug sitzen, öffnen Sie das Fenster, halten Sie die Hände am Lenkrad und leisten Sie den Anweisungen des Polizisten folge. Steigen Sie nicht unaufgefordert aus, da dies als Bedrohung wahrgenommen werden und zu Gegenmaßnahmen führen könnte.
- Telefonieren Sie während der Fahrt nicht mit Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung. Dieses Verhalten ist in vielen Bundesstaaten verboten und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Gebührenpflichtige Verkehrswege
Wichtige Autobahnen (z.B. durch Privatunternehmen betriebene turnpikes) sowie Brücken oder Tunnel sind häufig gebührenpflichtig. Die Mautgebühr (sog. toll) kann an Mautstationen in bar oder zum Teil auch mit digitalen Bezahlmöglichkeiten beglichen werden.
- Informieren Sie sich über ggf. anfallende Mautgebühren und Bezahlungsmöglichkeiten vorab, z.B. bei Ihrer Mietwagenfirma.
Strafzettel
Strafzettel (sog. tickets) für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit etc. müssen unbedingt bezahlt werden, möglichst noch vor Ausreise. Bei Nichtbezahlung kann es bei künftigen Einreisen und Aufenthalten zu Unannehmlichkeiten kommen. Für Auskünfte ist auch nach Verlassen der USA die Stelle zuständig, die das Ticket ausgestellt hat. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA können bei Problemen mit in den USA ausgestellten Strafzetteln nicht helfen.
- Bezahlen Sie Ihre Strafzettel noch vor Ihrer Ausreise aus den USA.
Mietfahrzeuge und Kfz-Versicherungen
Das Mindestalter bei der Anmietung ist meist 25 Jahre.
- Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der Autovermietung, ob ein internationaler Führerschein vorgelegt werden muss.
Die Unternehmen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und z.B. Broschüren zu Verhaltensregeln im Straßenverkehr zur Verfügung zu stellen. Für Mietwagen besteht meist eine Haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Nicht versicherbar sind eventuelle Strafschadensersatzforderungen (sog. punitive damages). Dabei geht es um sehr hohe Geldbeträge. In den USA sind Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil – auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten – stets möglich.
Führerschein
In einigen US-Bundesstaaten ist ein internationaler Führerschein – in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein – Pflicht. Auch sonst ist es empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen (z.B. auch im Zusammenhang mit der Anmietung eines Kfz). Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundesstaaten erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation.
- Führen Sie als Autofahrer sowohl Ihren nationalen als auch internationalen Führerschein bei sich.
Reisen nach Kuba
Touristische Reisen unmittelbar zwischen den USA und Kuba sind nach US-Recht verboten. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn die Reise in eine der von den US-Behörden festgelegten Kategorien fällt: private Besuchsreisen, Reisen, die der Ausübung von wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und religiösen Aktivitäten dienen, aber auch solche, die die Unterstützung des kubanischen Volkes bezwecken. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Änderungen können sich kurzfristig ergeben.
Achtung: Reisende, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nicht mehr mit ESTA in die USA einreisen sondern müssen ein Visum beantragen. Dies gilt auch für Transitreisende und
Reisende mit Kurzaufenthalten in Kuba, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten.
- Bitte wenden Sie sich zu diesem Thema vor Ihrer Reise an die für Sie zuständige US-Vertretung.
Kommerzielle Fluggesellschaften dürfen Direktflüge zwischen den USA und Kuba durchführen.
Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, Aktivitäten, Kontakte etc. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den US-amerikanischen Behörden vorzulegen.
Zahlreiche kubanische Staatsfirmen, darunter auch des Touristiksektors, wurden von den USA mit einem Embargo belegt, sodass Geschäfte mit diesen illegal sind.
- Führen Sie über Ihre Kubareise von den USA aus genau Buch. Vermerken Sie vor allem die Reiseroute mit Zeiten, Aktivitäten, Kontakten etc.
- Sammeln Sie entsprechende Belege.
- Legen Sie Ihre Notizen auf Verlangen den US-Behörden vor.
- Machen Sie keine Geschäfte mit Firmen, die auf der entsprechenden Liste der US-amerikanischen Behörden stehen.
- Informieren Sie sich über weitere Details bei den zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), das Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) (nur in den USA aufrufbar) und der US-Botschaft in Havanna oder auch direkt bei den US-amerikanischen Fluglinien wie z. B. American Airlines.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafrahmen der US-amerikanischen Rechtsordnungen sind zum Teil erheblich härter als in Deutschland.
Alkoholkonsum
Nicht nur der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, sondern auch das sichtbare Tragen von Alkohol im öffentlichen Raum kann örtlich unter Strafe stehen.
Personen unter 21 Jahren darf Alkohol nicht zugänglich gemacht werden. Beim Einkauf von Alkohol wird fast immer ein Altersnachweis (Ausweis) verlangt.
- Konsumieren Sie keinen Alkohol außerhalb Ihrer Unterkunft oder eines Restaurants.
- Führen Sie alkoholische Getränke nicht sichtbar im öffentlichen Raum mit sich.
- Geben Sie keinen Alkohol an Personen unter 21 Jahren ab.
Abtreibung und Eingriffe bei Schwangerschaftskomplikationen/Fehlgeburten
Seit 2022 sind in zahlreichen US-Bundesstaaten strenge Gesetze zur Regelung von Abtreibungen in Kraft getreten. Ausnahmen für medizinische Notfälle sind von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Dies kann in Einzelfällen auch Auswirkungen auf die Behandlungsmöglichkeiten bei Fehlgeburten und Schwangerschaftskomplikationen haben.
Rauschmittel
Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln kann zur Verhängung langjähriger Haftstrafen und Einreisesperren führen. Auch im Transit sind strenge Kontrollen möglich.
Rauchverbote
Rauchverbote sind in den USA weiter verbreitet als in Deutschland. Bei Zuwiderhandlungen können zum Teil hohe Ordnungsstrafen drohen.
- Halten Sie Rauchverbote unbedingt ein.
Nacktbaden
Nur an wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder geduldet. Ansonsten kann nicht nur das Nacktbaden, sondern auch schon das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und zu Unannehmlichkeiten führen. Dasselbe gilt für das Baden ohne Oberteil – nicht nur von Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.
- Baden Sie nicht nackt, wenn dies nicht ausnahmsweise zulässig ist.
- Baden Sie als Frau nicht ohne Oberteil.
- Lassen Sie auch von Ihnen zu beaufsichtigende kleine Mädchen nicht ohne Oberteil baden.
Verletzung der Aufsichtspflicht
In einigen Bundesstaaten ist es strafbar, Kinder bestimmter Altersstufen unbeaufsichtigt zu lassen. Grundsätzlich gilt, dass Kinder unter acht Jahren nie, und Kinder unter 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt sein sollten.
- Lassen Sie Ihre Kinder auch nicht nur für kurze Zeit alleine im Hotel oder im Auto zurück.
Öffentliches Stillen
Das Stillen in der Öffentlichkeit ist in allen US-Bundesstaaten legal.
- Unterlassen Sie vorsichtshalber dennoch das Stillen in Restaurants und Bars bzw. in weniger liberalen Gegenden.
Kinderpornographie und -missbrauch
Kinderpornographie und Kindesmissbrauch werden in den USA mit hohen Strafen geahndet. Schon geringfügige Verdachtsmomente können zu Anzeigen führen.
- Unterlassen Sie das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder, auch Ihrer eigenen.
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen sind strafbar und werden mit oft langjährigen Haftstrafen geahndet. Das Mindestalter für die wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen variiert je nach Bundesstaat.
Prostitution
Das geschlechtliche Verkehren mit Prostituierten ist in vielen US-Bundesstaaten strafbar. Zum Teil ist sogar das Ansprechen einer Prostituierten unter Strafe gestellt.
Stalking
Das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person ist strafbar.
Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
Im Falle einer Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums (sog. Overstay) können US-Behörden spätere Visaanträge ablehnen oder Einreisesperren verhängen.
- Überschreiten Sie nicht den Ihnen gewährten Aufenthaltszeitraum.
- Nehmen Sie keine Arbeit ohne Arbeitserlaubnis auf – auch nicht in geringem Umfang.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der US-Dollar (USD). Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. Fast alle Kreditkarten werden in den USA akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
Debitkarten (Girocard) mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen und daher nicht verwendet werden.
Der Umtausch von EUR in USD ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die es nicht in allen Gebieten gibt.
Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja, mit ESTA oder Visum
- Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
- Führen Sie Ihren Reisepass bzw. eine Kopie Ihres Reisepasses mit Einreisestempel oder Visum ständig mit sich. In einigen Staaten (z.B. Louisiana) ist dies sogar Pflicht.
- Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Reisedokumente separat an einem sicheren Ort auf.
Visum
Als Teilnehmer am US-Visa Waiver Programm können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, für Geschäftsreisen oder im Transit visumsfrei in die USA einreisen, sofern sie über einen elektronischen Reisepass (E-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket verfügen. Es gibt folgende Ausnahmen von der Teilnahme am US-Visa Waiver-Programm sowie Ausnahmen bei Reisenden mit Bezug zu Kuba, siehe Reisen nach Kuba.
Elektronische Reisegenehmigung (ESTA)
Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (21 USD).
Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren können der ESTA-Startseite bzw. den ESTA-Informationen der US-Konsulate in Deutschland, den Informationen zum US State Department Visa Waiver Program sowie der ESTA-FAQ entnommen werden.
Einreise über Kanada oder Mexiko
Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist nur mit gültigem ESTA oder US-Visum möglich. Nähere Informationen bietet die zuständige Grenzschutzbehörde.
Einreise nach Amerikanisch-Samoa
Für die Einreise nach Amerikanisch-Samoa gelten besondere Bestimmungen. Unter anderem sind eine vorherige, ESTA entsprechende Reisegenehmigung sowie ein nach Ausreise noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich.
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei American Samoa-Immigration-info, Legal Affairs bzw. Copy-of-Entry-Permit-Waiver-Program.
Zulässige Aufenthaltsdauer
Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der visafreien Einreise individuell von den US-Grenzbeamten festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. Bei einer Einreise mit Visum kann jedes Büro der Einreisebehörde U.S. CIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen.
Der Tag, an dem die Ausreise spätestens erfolgen muss, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (admitted until xx-xx-xx).
Das amerikanische Datumsformat ist nicht mit dem deutschen identisch. In den USA wird der Monat vor dem Tag genannt. Das Datum „03-10“ bedeutet zum Beispiel „10. März“ und nicht „3. Oktober“.
Visum vor der Einreise
Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den o.a. Reisezwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach-/Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschließender Niederlassung/Einwanderung in die USA etc.) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich.
Grundsätzlich ausgeschlossen vom US-Visa Waiver Programm sind deutsche Staatsangehörige, die entweder zugleich über die Staatsangehörigkeit der Staaten Iran, Irak, Nordkorea, Syrien oder Sudan verfügen oder sich seit März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder oder in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben.
Diese Personen müssen unabhängig vom Zweck der Reise ein Visum für die USA beantragen.
Ausnahmen gelten nur für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs.
Voraufenthalte in Kuba seit dem 12. Januar 2021 oder eine doppelte Staatsangehörigkeit (kubanisch/deutsch) haben Auswirkungen auf die Teilnahme am US-Visa Waiver Programm, siehe Reiseinfos – Reisen nach Kuba.
Ein Visum muss bei der zuständigen US-Auslandsvertretung beantragt werden. Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumsverfahren bieten die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland.
Einreisekontrolle
Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der US-Grenzbeamte. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rückreise (z.B. Flugbuchung) bei der Einreise mitzuführen. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.
Sollten bei Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, kann auch nach Rückkehr das Department of Homeland Security (DHS) kontaktiert werden. Bei dessen „Traveler Redress Inquiry Program“ (DHS TRIP), der zentralen Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen in Zusammenhang mit der Einreise in die USA, kann ein Online-Formular ausgefüllt und Angaben zur Person und Art der negativen Erfahrungen gemacht werden, um Auskunft und/oder Abhilfe zu bitten.
Weitere die Einreise in die USA betreffende Fragen sollten rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung geklärt werden.
Minderjährige
Minderjährige können nur dann visumsfrei einreisen, wenn sie über einen eigenen E-Pass und eine gültige ESTA-Genehmigung verfügen. Mit einem Kinderreisepass muss immer ein Visum beantragt werden, ESTA ist nicht möglich.
- Beachten Sie unbedingt die Hinweise der US-Behörden zu Dokumenten und Einreisevoraussetzungen für Minderjährige sowie die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Besondere Sicherheitsmaßnahmen
Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Seit 2017 kann es schon am Abflugort zu Befragungen kommen.
- Planen Sie hinreichend Zeit (mindestens drei Stunden) ein, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.
- Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen bietet das Department of Homeland Security und die nachgeordnete Transport Security Administration (TSA).
Elektronische Datenträger wie z.B. Laptops, Tablets, Smartphones bzw. Mobiltelefone dürfen von den US-Grenzbehörden durchsucht und ggf. einbehalten werden. Die TSA weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, da manuelle Nachkontrollen stattfinden. Die TSA hat das Recht, Gepäckstücke zu öffnen, falls nötig auch gewaltsam. In diesem Fall wird ein Hinweis auf die erfolgte Kontrolle im Gepäckstück hinterlegt. Weitere Informationen erteilt die TSA.
Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den US-Einreisebehörden Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagiere zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss bei Einreise die Adresse angegeben werden, an der Aufenthalt während der USA-Reise erfolgt. Bei Rundreisen gilt die erste Adresse. Reisenden, die keine Adresse angeben, kann die Einreise verweigert werden.
Am Einreiseflughafen/Seehafen werden von jedem Reisenden biometrische Merkmale erfasst (digitales Porträtfoto, Fingerabdruck-Scan). Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die US-Grenzbehörden bietet das Department of Homeland Security.
Auch am Einreiseflughafen/-seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen. In Einzelfällen können auch körperliche Durchsuchungen erfolgen.
- Schließen Sie Ihre Koffer nicht ab.
- Geben Sie bei Ihrer Einreise die Adresse während Ihres Aufenthaltes in den USA an.
- Beantworten Sie Fragen der U.S. Grenzbeamten sachlich und vollständig und befolgen Sie deren Anweisungen.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Beträge ab 10.000 USD sind jedoch deklarierungspflichtig.
Die Einfuhr von Fleischprodukten und Pflanzen ist verboten. Informationen zum Import von Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch bietet die U.S. Customs & Border Protection CBP.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft der USA.
Tiere
Für die Einfuhr von Tieren in die USA existieren sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten Regelungen, die zu beachten sind.
Tiere, die nicht in die USA eingeführt werden dürfen, werden auf Kosten des Besitzers am Flughafen der Einreise/Eingangshafen verwahrt und in ihr Herkunftsland zurück versandt.
Zum Teil haben Fluglinien darüber hinaus eigene Bedingungen für die Mitnahme von Tieren festgelegt, sodass auch Mindest- und Höchsttemperaturen, selbst im Transit, zum Tragen kommen können.
- Informieren Sie sich über unterschiedliche Regelungen der US-Bundesstaaten und damit die an Ihrem Reiseziel geltenden Bestimmungen über das U.S. Department of Agriculture’s USDA bzw. allgemein bei der U.S. Customs and Border Protection CBP sowie über die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft.
Gesundheit
Aktuelles
Aviäre Influenza A(H5N1)
Seit Ende März 2024 berichten Gesundheitsbehörden der USA über einen Ausbruch von Vogelgrippe A(H5N1) im Zusammenhang mit Milchvieh in verschiedenen Bundesstaaten. In Untersuchungen wurden die Viren in Rohmilch von infizierten Kühen gefunden, durch das Pasteurisieren der Milch wurden sie jedoch abgetötet. Bisher kam es nur in Einzelfällen zu Infektionen vorrangig bei Beschäftigten von Geflügel- und Milchviehbetrieben ohne schwere Verläufe. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist unwahrscheinlich. Für Reisende wird das Risiko als gering eingestuft.
- Meiden Sie auf Reisen grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen, in diesem Fall insbesondere zu Vögeln und Rindern.
- Konsumieren Sie keine Rohmilch oder Rohmilchprodukte. Fleisch und auch Eier sollten vor Verzehr ausreichend erhitzt werden.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren können durch tagaktive Aedes-Mücken in den südlichen Bundesstaaten sowie Guam, Puerto-Rico, den amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa übertragen werden. Aktuelle Fallzahlen bieten die CDC. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in den USA zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das CDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Östliche Pferdeenzephalitis (EEE)
Die durch dämmerungsaktive Mücken übertragenen EEE betrifft in der Regel Huftiere, kann aber auch Menschen gefährden. Die Erkrankung führt bei Menschen zu hohem Fieber und einer Gehirnentzündung. Die Fälle beim Menschen sind selten, können jedoch schwerwiegend verlaufen. Fallzahlen bietet die CDC.
- Beachten Sie insbesondere während des Tages und in den Dämmerungsstunden Maßnahmen des Mückenschutzes.
Hantavirus
Diese seltene virale Erkrankung wird durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Aktuelle Fallzahlen bieten die CDC. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Hantavirus.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.
Weitere Krankheiten
Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise finden Sie bei der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC.
Medizinische Versorgung
In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene und Medikamentenversorgung i.d.R. kein Problem. Es sollten jedoch die teilweise großen Entfernungen nicht unterschätzt werden, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung.
- Im Falle einer Schwangerschaft, beachten Sie die Hinweise im Abschnitt Reiseinfos-Rechtliche Besonderheiten.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine die USA einschließende Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab und achten Sie auf einen ausreichenden Kreditrahmen Ihrer Kreditkarte für notwendige Vorkasse.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Gay Pride New York City – der Geburtsort und eine der berühmtesten Pride Veranstaltungen der Welt – Gay Gruppenreisen
Wer zu einer der weltweit größten und besten Queer-Szenen möchte, der sollte nach New York City gehen! Auf zu einer der herzlichsten und blühendsten LGBTQIA+-Hauptstädte der USA und vielleicht auch der Welt. Die Entscheidung für NYC sollte euch nicht schwer fallen, alleine schon wegen der Geschichte mit Stonewall als auch der modern florierenden internationalen LGBTQIA+-Szene. Neben der Gay Pride mit ihren jährlich mehr als 2 Millionen Besuchern hält New York auch sonst unzählige Sehenswürdigkeiten und Highlights für LGBTQIA+-Reisende bereit.
Kampf für die Rechte schon vor über 50 Jahren – Gay Pride New York City
Der Kampf begann hier! Für die Rechte von LGBTQIA+ vor über 50 Jahren. Ein Polizeieinsatz im Juni 1969 löste in einer illegalen Gay-Bar im Greenwich Village tagelange Proteste aus. Die Polizei stürmte damals die Szene-Kneipe Stonewall. Tagelange Straßenaufstände folgten, an denen sich Straßenkinder, Anwohner, Lesben, Schwule und Drag Queens beteiligten und die Straßen rund um die Bar und die Christopher Street okkupierten. Nur ein Jahr später gab es die erste Gay Pride, die stolz durch Manhattan zog. Seit 1970 gilt somit der Juni als Gay Pride-Monat, welcher die LGBTQIA+-Community weltweit laut und stolz und gut sichtbar auf den Straßen feiern lässt. Eine Hommage an den Sommer 1969 in New York! An den mutigen Kampf der Lesben und Schwulen, queeren Menschen, Transsexuellen, Transgender- und Drag-Queens damals auf der Straße in New York City, um für ihre Rechte zu kämpfen.
Gay Pride New York City – geschlafen wird bekanntlich woanders
Die Stadt, die niemals schläft. Wobei „Stadt“ niedlich formuliert ist. Besser die MegaCity, die ungern schläft. Hier ist immer was los! Wer kennt es nicht…. What! Die Geburtsstätte der LGBTQIA+-Bewegung? Das sagt schon alles. In dieser City könnt ihr einiges erleben! Habt so viele Möglichkeiten, die überwältigend für euch sein können. Den perfekten Queer-Rundgang durch den Big Apple zu planen, das ist definitiv nicht schwer. Sieben Tage die Woche – 24 Stunden am Tag wird hier gefunden, was gefunden werden möchte. Die Schwulenkultur hat in ganz New York ihre Flügel ausgebreitet und die Freiheitsstatue ihr Auge darauf geworfen. Denn wenn ihr es dort schafft, schafft ihr es überall – es liegt an euch. Den Rest kennt man ja schließlich vom Big Apple. Der Magnet für LGBTQIA+-Menschen und der richtige Ort, welcher kulturelle Dynamik verkörpert, Besucher international willkommen heißt und einen durch und durch subversiven Geist pflegt. Indem die Einwohnerzahl riesig ist und Gay Reisende eine Ewigkeit damit verbringen lässt, die vielen aufregenden Viertel zu erkunden. Längst zu einem heute sicheren und aufregenden Reiseziel gemacht durch die durch den Gentrifizierungsprozess geführte Aufklärung der Kriminalität in der Stadt. Egal ob auf der Suche nach kulturellem Vergnügen oder nächtlichen Unternehmungen: Man wird durch die Größe der Stadt fündig und ist nicht enttäuscht. Das New York City-Abenteuer kann beginnen.
Gay Viertel und bekannte Gay Szene – Gay Pride New York City
New Yorks Gay Szene ist derzeit vor allem im angesagten Stadtteil Hell’s Kitchen anzutreffen. Die historischen Wurzeln spielen dennoch auch heute noch in Chelsea und Greenwich Village weiterhin eine große Rolle. Mittunter wohl auch, weil sich in diesen Stadtteilen einige der ikonischsten Schwulenbars New Yorks finden lassen. Schwulenbars gibt es aber in dieser offenen Megacity überall, sind aber vorwiegend noch in den Stadtteilen East Village, Brooklyn und Queens zu finden. Besucht die Upper West Side oder Park Slope in Brooklyn und erweitert eure Möglichkeiten noch weiter. Als Fazit kann man aber sagen, dass sich die meisten schwulen Bars und Clubs rund um Hell’s Kitchen, aber auch in Chelsea, Greenwich Village und Brooklyn befinden.
Möglicher Reisepreis: 8 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 2.508 €
Individuelle Anreise auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen mit Unterbringung im Doppelzimmer, ohne Anreise
Der Preis gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Preise können sich je nach Auswahl des Reisezeitraums und der Reisedauer, sowie der Zimmerkategorie ändern.
Individuell unterwegs und doch organisiert – Gay Pride New York City
Hier findet ihr einen Vorschlag für euren Gay Urlaub nach New York City. Wir gehen auf eure persönlichen Wünsche ein, stimmen Termine und Reisedauer ganz nach euren Vorgaben ab. Wir schneidern euer persönliches Reiseangebot nach Maß. Gerne kombinieren wir diese Reise auch mit anderen Städten in Amerika oder planen auf Wunsch eine Rundreise für euch!
Vielleicht interessieren euch auch:
Unsere Gay Gruppenreisen und Gay Kreuzfahrten oder unsere Pride Events für Männer. Wir sind am Planen und veröffentlichen bald unsere neuen Termine.
Oder darf es eine andere Pride sein?
oder
Gay Prides Los Angeles – Events unter Sonne und Palmen – die erste Pride Veranstaltung der Welt
oder
LGBTQI Reise São Paulo – Gay Städtetrip in Brasilien – mit der größten Pride Parade der Welt
oder
Höhepunkte und Highlights der Gay Pride New York City
- die Hauptparade
- Tanz auf dem Pier
- Pride Island
- Stolzfest
- der Stolzmarsch
- größter Gay Pride
- bunte Schwimmer
- viele Partys
Zubuchbare Möglichkeiten
- individuelle Touren mit einem Guide
- Einzelzimmer möglich
- andere Zimmer/Suiten buchbar – siehe Beschreibung
- Flugarrangement
- optionale Aktivitäten
- Mietwagenangebot
- Flughafentransfers
- optionale Rundreise
Circuit-Partys und NYC Pride Veranstaltungen
NYC Pride zieht die größten Partyveranstalter aus den gesamten USA an! Ein Wettbewerb zwischen den Veranstaltern, der hart umkämpft ist und somit die Veranstaltungsorte in einzigartige Pride-Party-Erlebnisse verwandeln lässt. Party-Highlights sind somit garantiert!
- Pride Fest New York – das jährliche LGBTQI+-Straßenfest, das in Greenwich Village in der Hudson St. zwischen Abingdon Sq. und West 14th St. stattfindet
- Pride Island New York – episches eintägiges Musikfestival im Brooklyn Army Terminal mit weltberühmten Acts und Live-Auftritten
- Circuit-Partys – MEAT NYC XXL, New Yorks berühmteste monatliche Circuit-Veranstaltung, welche Planet Pride, Dreamland und We Party/Xlsior vereint. MASTERBEAT NEW YORK PRIDE XXL, die größte schwule Sommerparty des Jahres. PLANET PRIDE NEW YORK, das größte Gay-Circuit-Event während der New York City Pride auf den Bühnen Brooklyn Mirage, Great Hall und Kings Hall. FURBALL, eine der legendärsten Pop-up-Partys. HARDER, eine Pop-up-Tanzparty mit den besten Underground-DJs aus NYC und darüber hinaus. URBAN BEAR, die heißesten Bären und Jungs zum Spaß in der Sonne, auf und neben dem Hudson
- BRUT – eine der am längsten laufenden Underground-Gear-Partys in den USA
- DREAMLAND PRIDE – Pride im Central Park! Das größte NYC-Pride-Outdoor-Musikfestival auf der Iconic Summer Stage
- ALEGRIA PRIDE – Mega-Produktion mit fantastischen DJs in den besten Clubs der Stadt. Zwei erstaunliche Events in einer beispiellosen Alegria-Produktion mit WOW (Tagesereignis) & ALEGRIA (Nachtereignis)
- Liberaunchy – eine der glamourösesten und ausgefallensten Partys übernimmt beide Etagen von 3 Dollar Bill
- Horse Meat Disco New York Edition – einzigartige Pop-up-Party von Großbritanniens größtem Gay-Party-Export in einen der berühmtesten Veranstaltungsorte der Stadt, The Knockdown Centre
- TEAZE – eines der vielfältigsten Partyerlebnisse, die New York City zu bieten hat, im 3 Dollar Bill, einem der beliebtesten Schwulenclubs des Stadtteils Brooklyn
- After-Hour-Partys – RESET, offizielle Afterhour im Club Lambada in Brooklyn. OSCURO, offizielle Afterhour im The Cockpit in Hells Kitchen. STOLZ IN DEN HIMMEL, Feierabend im neuesten Open-Air-Club Harbour mit epischem 360°-Dachblick auf Skyline in Hells Kitchen. VIVA, nach Feierabend in einem der angesagtesten Bezirke nach Brooklyn. FEVER, Afterhour mit angesagtesten internationalen DJs der Szene in Williamsburg
Gay Pride New York City – die berühmteste Pride
Die New York City Pride ist definitiv eine der berühmtesten Pride-Veranstaltungen der Welt! Jedes Jahr nehmen mehr als 2 Millionen Menschen an ihr teil. Der Pride-Marsch bildet hier mit seinen farbenfrohen Umzugswagen, Musik und Community-Gruppen das Herzstück des Geschehens. Zu den weiteren Veranstaltungen zählen einige der weltweit größten Gay-Circuit-Events, Bootspartys, kulturelle Veranstaltungen und sogar eine Partyinsel.
Der NYC Pride Marsch beginnt an der 5th Street und 8th Avenue und durch die Straßen Manhattans, bevor er in Chelsea an der 16th Street und der 7th Avenue zerstreut wird. Nachdem er die 6th Avenue überquert hat, wird der Marsch auf der Christopher Street fortgesetzt, vorbei am Stonewall National Monument.
Bei der Buchung des Angebotes tritt die Go Holidate GmbH nur als Vermittler auf. Vertragspartner ist der jeweilige Reiseveranstalter zum Angebotszeitpunkt. Wir kümmern uns um die beste Beratung und Betreuung bei der Buchung.
Im Folgenden findet ihr eine Beschreibung des Angebotes/Hotels des Reiseveranstalters DERTOUR – Gay Pride New York – The New York Edition
The New York EDITION
Das Hotel: Das Hotel liegt zentral an der 24th Street und der Madison Avenue direkt am Madison Square Park und dem Flatiron Building. Der Meatpacking District, Chelsea und Soho mit trendigen Boutiquen und Restaurants sind in wenigen Gehminuten zu erreichen. Edle Hölzer, klassisches und modernes Mobiliar werden von der Lobby bis zum Spa effektvoll inszeniert. Die großen Fenster in den Zimmern ermöglichen herrliche Ausblicke auf die Stadt. Zu den Annehmlichkeiten gehören ein Restaurant, 2 Bars, Billiard Room, Fitness-Center und der Spa im 39. Stock (Massagen und Anwendungen gegen Gebühr). Im angesagten Restaurant The Clocktower auf der denkmalgeschützten, Mahagoni-getäfelten zweiten Etage des Hotels kreiert der renommierte Küchenchef raffinierte Köstlichkeiten. Abends können Sie den Tag in der Lobby Bar bei einem Drink Revue passieren lassen.
Die Zimmer: 273 elegant eingerichtete Zimmer mit Designermöbeln und original schwarz/weiß Fotografien von Melvin Sokolsky auf 41 Etagen. Ausgestattet mit Kingsize-Bett, Bad, TV, WLAN (ohne Gebühr), iPods und iPads (auf Anfrage vor Ort) mit Dockingstation, Safe, Minibar und Klimaanlage.
Guest Room King (63) ca. 24 qm: Mit Kingsize-Bett.
Superior ca. 25 qm: Mit Stadtblick
Deluxe (71) ca. 30 qm: Mit Blick auf das Empire State Building, Madison Square Park oder die Stadt.
Loft Studio (23) ca. 36 qm: Wie Deluxe, jedoch geräumiger.
Loft Suite (32) ca. 44 qm: Geräumiger mit separater Sitzgruppe und Blick auf die Stadt.
Wartezeiten aufgrund von Flugverspätung, Verzögerung bei der Einreise o. ä. sind bar in Höhe von zzt. USD 80 vor Ort zu zahlen (ab 75 Min. (international) bzw. 45 Min. (national) nach angegebener Ankunftszeit). Flüge nach New York ab Seite 334.
Gültigkeitszeitraum: Diese Leistungsbeschreibung ist gültig vom 1.4.2026 bis 31.3.2027.
Verpflegung:
- Nur Übernachtung
Gültigkeitszeitraum: Diese Leistungsbeschreibung ist gültig vom 1.4.2026 bis 31.3.2027.
Copyright GIATA GmbH 1996 – 2025
LGBTQIA+ USA
Die LGBTQIA+-Community ist in jedem Bundesstaat und allen Territorien der USA vertreten. Überall genauso bunt und vielfältig wie die Institutionen und die Events, die im Namen der Selbstverwirklichung jedes Jahr landesweit gefeiert werden. Die Zahl nichtheterosexueller Amerikaner hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. In vielen Städten gibt es starke, einflussreiche LGBTQIA+-Communitys, die alle LGBTQIA+ willkommen heißen. LGBTQIA+s sind in den meisten Großstädten der USA sicher und willkommen. Im Allgemeinen werden LGBTQIA+-Rechte in den USA anerkannt. Das umfasst die gleichgeschlechtliche Ehe und Adoptionsrechte. Ansonsten variiert der gesetzliche Schutz für Mitglieder der LGBTQIA+-Community je nach Bundesstaat, und die LGBTQIA+-Akzeptanz hängt oft stark vom jeweiligen Ort ab.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach USA zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.