Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Großbritannien / Vereinigtes Königreich
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Homosexuelle Handlungen sind im Vereinigten Königreich nicht strafbar und werden von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert.
Auch in den Britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht strafbar. Allerdings sind die LGBTIQ-Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit denen im Vereinigten Königreichs (Landesteile England, Schottland, Wales).
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Einschließlich Britische Überseegebiete
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Einreise/Brexit
Bei Einreise in das Vereinigte Königreich (außer für die Einreise nach Gibraltar) ist grundsätzlich ein Reisepass notwendig. Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Dies gilt auch für Transitreisende. Weitere Hinweise siehe Einreise und Zoll.
Sicherheit
Terrorismus
In den letzten fünf Jahren hat es vereinzelt Terroranschläge in Innenstädten gegeben (2023 in Nottingham, 2021 in Liverpool und 2020 in London).
Für Bedrohungslagen wegen Terrorismus gilt für das ganze Vereinigte Königreich die Stufe drei (von fünf) „Substantial“. Informationen zu den Warnstufen bietet das Joint Terrorism Analysis Centre/Security Service (MI5).
Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Für Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen wenden Sie sich an das Home Office, Tel. +44 20 7035 4848 sowie an das Terrorism-National-Emergency.
- Zur aktuellen Lage in Bezug auf Nordirland wenden Sie sich an die Police Service of Northern Ireland (PSNI), Tel. +44 845 600 8000.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Nordirland ist das Aufflammen lokaler Gewalt insbesondere während der „Marching Season“ von Mitte Juni bis Mitte August mit gewaltsamen Auseinandersetzungen von rivalisierenden paramilitärischen Gruppen und mit Sicherheitskräften möglich.
- Verhalten Sie sich umsichtig.
- Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Kriminalität
In Großstädten und dort insbesondere an bei Touristen beliebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, vereinzelt auch zu Gewaltdelikten. Vor allem in Großstädten werden vermehrt Mobiltelefone von auf Fahrrädern vorbeifahrenden Tätern entrissen (Snatching).
In einzelnen Vierteln von Großstädten, aber insbesondere auch in den Britischen Überseegebieten kann die Kriminalität und Gewaltbereitschaft erheblich variieren.
- Beachten Sie die hilfreichen Tipps der British Transport Police gegen u.a. Taschendiebe.
- Notieren Sie sich die IMEI-Nummer(n) und die Seriennummer (Geben Sie den Tastencode *#06# auf Ihrem Ziffernblock an, dann werden diese schnell angezeigt), und lesen Sie diese Tipps.
- Nutzen Sie Ihr Mobiltelefon in der Öffentlichkeit so wenig wie möglich und halten Sie die Entsperrdauer des Bildschirms so gering wie möglich, um nicht Opfer von Entreißdiebstahl „Snatching“ zu werden. Sichern Sie Ihr Mobiltelefon am besten mit einem starken Passwort.
- Lassen Sie Ihre SIM-Karte sperren (im Ausland: +49 30 4050 4050), siehe Tipps. Um wichtige Daten auf Ihrem Gerät im Falle eines Diebstahls sperren lassen und das Gerät ggf. orten zu können, benutzen Sie bitte die Sperrfunktionen in Android- und iOS. Melden Sie zudem Ihr Gerät bei der Polizei als gestohlen.
- Erkundigen Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel nach der Sicherheit von Vierteln, die Sie nicht kennen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima im Vereinigten Königreich (Landesteile England, Schottland, Wales und Nordirland) ist gemäßigt, in den Britischen Überseegebieten tropisch bzw. subtropisch.
Im Vereinigten Königreich (Landesteile England, Schottland, Wales und Nordirland) können extreme Wetterlagen mit Stürmen und Starkregen nicht ausgeschlossen werden.
Im Nordatlantik und insbesondere in der Karibik ist von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Auf Bermuda, den Britischen Jungferninseln, den Turks- und Caicosinseln, auf Montserrat und Anguilla kann es dann zu schweren Wirbelstürmen sowie erheblichen Überschwemmungen, Erdrutschen und Ausfall von Strom- und Kommunikationsnetzen kommen.
Einige Britische Überseegebiete, insbesondere St. Helena und Montserrat, liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
- Verfolgen Sie in den Britischen Überseegebieten regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich ggf. mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretungen für die Britischen Überseegebiete
Die Botschaft London ist zwar die zuständige diplomatische Vertretung auch für die Überseegebiete des Vereinigten Königreichs, nimmt für diese aber keine konsularischen Aufgaben wahr.
Für Anguilla, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) und Montserrat ist die deutsche Botschaft in Port-of-Spain/Trinidad und Tobago konsularisch zuständig.
Für Bermuda ist das Generalkonsulat in New York/USA konsularisch zuständig. In Hamilton, Bermuda, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für die Kaimaninseln (Cayman Islands) und Turks- und Caicosinseln ist die deutsche Botschaft in Kingston/Jamaika konsularisch zuständig.
Für St. Helena (St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha) ist das deutsche Generalkonsulat in Kapstadt/Südafrika konsularisch zuständig.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein enges Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in London U-Bahnen. Das Verkehrsnetz von Britischen Überseegebieten besteht in der Regel aus Busverbindungen und Taxis.
Informationen zum Autofahren in Großbritannien bietet Find-Your-Great-Britain.
Es herrscht Linksverkehr. Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sollte sichergestellt werden, dass Scheinwerfer entsprechend eingestellt sind bzw. abgeklebt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,8; in Schottland 0,5.
Vorfahrtsregelungen sind üblicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, weiße Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linie verlangt langsames Heranfahren.
An wenigen Kreuzungen ohne Regelung mit Schildern haben die Hauptstraßen Vorrang, ggf. gilt die Verständigung unter Verkehrsteilnehmern zur Reihenfolge des Weiterfahrens.
Im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, sofern nichts anderes markiert ist, es sollte so frühzeitig wie möglich in die richtige Spur eingefädelt werden. Blinkzeichen werden schon beim Einfahren entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung gesetzt.
Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot, rote ein Halteverbot, eine durchgezogene rote Doppellinie ein absolutes Halte- und Parkverbot.
Umweltzonen - (Ultra) Low Emission Zone
Bei Fahrten in den Großraum London müssen alle Fahrzeuge die erforderlichen Emissionsstandards der Ultra Low Emission Zone (ULEZ) oder der Low Emission Zone (LEZ) erfüllen. Um festzustellen, ob die Standards eingehalten werden oder eine entsprechende Gebühr gezahlt werden muss, ist eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs bei der für die ULEZ und LEZ zuständigen Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) notwendig.
Dies sollte zehn Tage vor Einreise erfolgen. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen. Ist ein Fahrzeug nicht registriert, wird automatisch davon ausgegangen, dass die Standards nicht eingehalten werden und eine entsprechende Gebühr bzw. Strafzahlung wird fällig. Ausführliche Informationen erteilt die TfL.
- Wenn Sie beabsichtigen, mit einem Fahrzeug nach London zu fahren, informieren Sie sich genau bei TfL-Ultra Low Emission Zone.
Versicherungsnachweis
Autoreisende müssen für Fahrten in das Vereinigte Königreich eine "Grüne Deckungskarte" als Nachweis ihrer Versicherungsdeckung mitführen. Reisende sollten vor Abreise prüfen, ob ihre Kfz-Versicherung das Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist im Vereinigten Königreich gültig. Ein internationaler Führerschein ist nicht erforderlich.
Darüber hinaus können Inhaber eines deutschen Führerscheins mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihren Führerschein umtauschen, ohne dass eine erneute Fahrprüfung erforderlich ist. Der deutsche Führerschein kann genutzt werden, solange er gültig ist. Die britischen Regelungen sehen eine Erneuerung/Verlängerung des Führerscheins im Alter von 70 Jahren oder drei Jahre nach Wohnsitznahme in Großbritannien - je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist - vor. Weitere Informationen können auf der Webseite der „Driver and Vehicle Licensing Agency“ (DVLA) nachgelesen werden.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind im Vereinigten Königreich nicht strafbar und werden von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert.
Auch in den Britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht strafbar. Allerdings sind die LGBTIQ-Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit denen im Vereinigten Königreichs (Landesteile England, Schottland, Wales).
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Waffen
Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm.
Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Näheres kann unter Bestimmungen zum Mitführen von Messern und unter Bestimmungen und Beschränkungen zur Einfuhr von Schusswaffen, Messern, Schwertern und anderen Angriffswaffen eingesehen werden.
Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise an einem britischen Flughafen, der Besitz verbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar Haftstrafe sind in der Regel die Folge.
Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen.
- Wenn Sie mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, sollten Sie sich unbedingt bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland erkundigen, selbst wenn Sie im Besitz eines deutschen Waffenscheins sind.
Beihilfe zu illegaler Einreise
Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 GBP pro illegal Einreisendem belegt.
- Seien Sie bei der Mitnahme von Anhaltern besonders vorsichtig und vergewissern Sie sich eines Aufenthaltstitels.
Drogen
Einfuhr und Besitz von Drogen sind strafbar.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Einreise/Brexit
Personalausweise werden grundsätzlich nicht als Reisedokumente für EU-Bürger (außer für die Einreise nach Gibraltar) anerkannt. Dies gilt auch für Transitreisende.
Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein muss. Ausnahmen bestehen für bestimmte EU-Bürger, die bereits einen Aufenthaltsnachweis für das Vereinigte Königreich besitzen, siehe Reisedokumente.
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Erkundigen Sie sich zu Einreisefragen in das Vereinigte Königreich bei den zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland.
-
Informieren Sie sich auch im Brexit-Checker der britischen Regierung.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja, derzeit noch, bald nur noch mit Visum
- Personalausweis: Nein, Ausnahme: Gibraltar
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja, vereinzelt Probleme bei der Anerkennung von verlängerten Kinderreisepässen; derzeit noch, bald nur noch mit Visum
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht zur Reise benutzt werden. Selbst wenn sie inzwischen wieder als aufgefunden gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Sie erkennt jedoch bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2025 bestimmte Ausnahmetatbestände an. So können diejenigen EU-Bürger, die ihren Aufenthalt bzw. ihre bisherigen Rechte als EU-Bürger im Vereinigten Königreich über einen sog. Pre-Settled oder Settled Status (britischer Aufenthaltsnachweis) gesichert haben, weiterhin mit Personalausweis die Grenze überqueren. Soweit in diesen Fällen beim Grenzübertritt der Personalausweis (und nicht der Reisepass) genutzt wird, empfiehlt sich zwecks Vereinfachung des Datenabgleichs durch die britische Grenzpolizei, dass Personalausweis und digitaler Nachweis des Aufenthaltsstatus verknüpft sind. Für diese Fälle sollten also beim digitalen Aufenthaltsstatus auch die Personalausweisdaten hinterlegt werden.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen von längstens 180 Tagen kein Visum. Ab dem 2. April 2025 ist für jede Reise eine gültige Elektronische Reisegenehmigung (ETA) vorzuweisen (siehe unten), wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/Visum vorliegt.
In vielen anderen Fällen ist seit Oktober 2021 ein Visum erforderlich. Einreisen für Au-Pair-Aufenthalte sind gar nicht mehr und für Praktika nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen bei vorheriger Einholung eines Visums erlaubt. EU- Studierende müssen vorab ein Studentenvisum beantragen, wenn der geplante Aufenthalt sechs Monate überschreitet. In diesen Fällen ist eine Einreise zum Studienantritt ohne vorheriges Visum nicht möglich und hat bereits zu Zurückweisungen an der Grenze und Rückflügen nach Deutschland geführt.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der britischen Regierung.
Elektronische Reisegenehmigung (ETA)
Die britische Regierung führt schrittweise das Erfordernis einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA) ein. Für deutsche Staatsangehörige wird dies ab dem 2. April 2025 gelten; ein entsprechender Antrag auf eine ETA kann bereits ab dem 5. März 2025 gestellt werden.
Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert).
Die ETA-Beantragung ist gebührenpflichtig (zehn GBP).
Weitere Informationen und zu gegebener Zeit auch Links zur Beantragung des ETA bietet die britische Regierung.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und müssen nachweisen, wo und bei wem sie sich aufhalten werden. Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht - z. B. Pflegekinder mit abweichendem Familiennamen -, sollten mit Dokumenten ihre Berechtigung belegen können.
- Beachten Sie die Hinweise des britischen Innenministeriums zur Einreise Minderjähriger.
- Lassen Sie sich von der geplanten Unterkunft schriftlich bestätigen, dass ein Aufenthalt alleinreisender Minderjähriger möglich ist.
Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, Jungferninseln (British Virgin Islands), Kaimaninseln (Cayman Islands), Montserrat, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha und Turks- und Caicosinseln
Anguilla
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Bermuda
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.
Visum
Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: maximal 21 Tage, Verlängerung ist beim Department of Immigration zu beantragen.
Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt.
Bei Einreise müssen ein Round-Trip Ticket, eine Hotel- oder Host-Adresse sowie Immigrations- und Zollformulare vorgelegt werden, die im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt werden.
Britische Jungferninseln (British Virgin Islands)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Kaimaninseln (Cayman Islands)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich.
Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.
Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Montserrat
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von St. Helena, der britischen Regierung bzw. den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise wird ein “Visitor's pass”, gültig für drei Monate, ausgestellt.
Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich.
Turks- und Caicosinseln
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung der Turks & Caicos Islands. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden.
Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.
Ein- bzw. Ausreise in die Britischen Überseegebiete über die USA
Bei Ein- und Ausreise in die Britischen Überseegebiete über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Reise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.
Einfuhrbestimmungen
Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Seit diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die
- aus dem Vereinigten Königreich in das Zollgebiet der Union oder
- aus dem Zollgebiet der Union in das Vereinigte Königreich verbracht werden.
Zollrechtliche Informationen bietet der deutsche Zoll zum Brexit.
Pflanzen und Lebensmittel
Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.
Medikamente
Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge). Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.
Heimtiere
Für alle Einreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
Es ist wichtig die Reihenfolge zu beachten:
- Mikrochip
- Tollwutimpfung: die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise stattgefunden haben, regelmäßige Boosterimpfungen werden anerkannt, solange sie im geforderten Intervall stattgefunden haben.
- Bei Hunden: Bandwurmbehandlung nicht weniger als 24 Std und nicht früher als 120 Std (fünf Tage) vor Einreise.
Alle Schritte müssen in einem EU Heimtierausweis eingetragen sein. Für die Rückreise in die EU bedarf es lediglich des in der EU ausgestellten Heimtierausweises. Für die Rückreise in die EU ist somit kein gesondertes Gesundheitszeugnis (AHC) aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erforderlich.
Die genauen Bestimmungen und ggf. noch weitere Neuregelungen können auf dieser Webseite nachgelesen werden.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland in das Vereinigte Königreich (und auch Gibraltar) sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Meningokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Sie wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe GOV.UK/department-of-health-and-social-care.
Eine Impfung gegen die Frühsommerenzephalitis FSME ist nicht erforderlich.
Medizinische Hinweise für die Falklandinseln, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha
- Es bestehen keine internationalen Impfvorschriften. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Medizinische Hinweise für die Karibik: Anguilla, Bermuda, Montserrat, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands), die Kaimaninseln (Cayman Islands) und die Turks- und Caicosinseln.
Impfschutz
Reisende nach Montserrat müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind, und aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen oder sich im Transit in einen Gelbfieberendemiegebiet aufgehalten haben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Dengue-Fieber und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen.
Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Ein Malariarisiko besteht derzeit nicht. Importierte Malariafälle werden aber beobachtet.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Tollwut (Rabies)
Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.
Medizinische Hinweise für das Britische Territorium im Indischen Ozean (Chagos-Archipel) und die Pitcairninseln.
Reisende auf die Pitcairn Inseln müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind oder aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen. Für beide Territorien gilt:
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Andere
Bitte beachten Sie bei Reisen in das Chagos-Archipel und die Pitcairninseln ebenfalls die Abschnitte Dengue-, Chikungunya-Fieber, Malaria, HIV/AIDS und Durchfallerkrankungen (s.o.).
Medizinische Versorgung
Von deutschen gesetzlichen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden. Besucher und Touristen haben mit einer EHIC wie bisher Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen beim NHS.
Die medizinische Versorgung in den britischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die Überseegebiete bewusst sein.
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Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
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Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise in die Überseegebiete durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Unverbindliche
Reiseplanung
Gay Pride London – eine der berühmtesten Pride-Paraden in Europa – Gay Gruppenreisen
Mit über 8 Millionen Einwohnern ist London die bevölkerungsreichste Stadt und Metropole im Vereinigten Königreich. Auch ist sie die meistbesuchte Stadt der Welt. Die Pride in London ist eine international geschätzte Veranstaltung, mit dem Ziel, alle Bereiche der LGBTQI+-Gemeinschaft einzubeziehen und wertzuschätzen. Das LGBTQI+-Leben wird in der Megacity gefeiert, sich für Gleichberechtigung eingesetzt und Vorurteile bekämpft. London möchte als LGBTQI+-freundliches Reiseziel gelten und damit Zeichen in die Welt setzen. Neben der Gay Pride mit ihren jährlich mehr als 1 Million Besuchern hält London auch sonst unzählige Sehenswürdigkeiten und Highlights für LGBTQI+-Reisende bereit. Auf geht’s, lasst uns gemeinsam zum Trafalgar Square gehen!
Vielfältigkeit in Europa – Gay Pride London
Die Gay Pride London ist eine der vielfältigsten in Europa. Da es sich um die Hauptstadt des Vereinigten Königreichs handelt, hat die Pride in London natürlich einiges zu bieten! Die allererste Londoner Gay-Pride-Rallye fand am 1. Juli 1972 statt und begrüßte etwa 2000 Teilnehmer. Im Jahr 1983 wurde der Name der Veranstaltung in „Schwulen- und Lesbenmarsch“ geändert, um integrativer zu sein. In den 1990er Jahren wurde die Veranstaltung über einen Marsch hinaus erweitert und umfasste auch andere Festlichkeiten.
Gay Pride London – Europas Megacity setzt Zeichen in die Welt
Wo sonst, wenn nicht in London, kann man LGBTQI+ sein? London zählt zu den beliebtesten Homohauptstädten Europas! Denn hier lebt eine der größten LGBTQI+-Communitys der Welt! Menschen können hier sein, wie sie sind – egal woher sie kommen. London ist eben durch und durch eine moderne Megacity. Das gilt für so ziemlich alle Gegenden der Stadt. Man mag es kaum glauben, aber London ist auch im Besitz einiger schwulenfreundlicher Strände. Darunter das bei der LGBTQI+-Community sehr beliebte Hampstead Heath. Es liegt im Norden der Stadt und ist eine große Grünfläche mit einer Reihe von Teichen und Badebereichen. Der Strand ist ein beliebter Ort zum Sonnenbaden, Schwimmen und für geselliges Beisammensein, und bekannt für seine freundliche und einladende Atmosphäre, wenn es in der City zu heiß hergeht. Sollte es in London wieder regnen, könnt ihr in einer der vielen schwulen Saunen relaxen. Sweatbox Sauna ist eine 24-Stunden-Schwulensauna mit voll ausgestattetem Fitnessstudio, 40-Mann-Dampfbad und Massageservice. Pleasuredome in der Nähe von Waterloo ist ebenfalls sehr beliebt. London ist und bleibt ein einladendes und vielfältiges Reiseziel für LGBTQI+-Touristen. Hier habt ihr eine Reihe von Möglichkeiten, die schwule Szene zu erkunden und alles zu genießen, was die Metropole zu bieten hat. Egal, ob ihr euch für das Nachtleben, die Kultur oder die Geschichte interessiert, in London ist für jeden etwas dabei. Das London-Abenteuer mit einzigartigem Stil, kosmopolitischer Bevölkerung und ungezügelter künstlerischer Kultur kann beginnen. Perfekt für LGBTQI+.
Gay Viertel und bekannte Gay Szene – Gay Pride London
London ist eine Megastadt! In der ganzen Stadt sind Schwulenbars und schwulenfreundliche Restaurants verteilt. Viele der bekannteren Veranstaltungsorte liegen jedoch rund um das Schwulenviertel Soho (West End) und Vauxhall. Das Soho-Viertel zählt dabei zu den größten und lebendigsten in Europa. Jeder unter dem Regenbogen zieht es nach Soho. Hier könnt ihr eine Fülle von LGBTQI+-Kultur und -Geschichte genießen. Es bildet ein Quadrat, das vier U-Bahn-Bahnhöfe miteinander verbindet: Oxford Circus, Tottenham Court Road, Leicester Square und Piccadilly Circus. Im Zentrum, in der Old Compton Street, findet letztendlich all die Action für Schwule statt. Eine beliebte Lokation ist hier die Ku Bar (30 Lisle Street), in der die Kellner oberkörperfrei sind. Comptons of Soho (51-53 Compton Street) ist eine der ältesten und meistbesuchten Bars und hat sich zu einer festen Institution entwickelt. Die bekannteste von allen ist jedoch die G-A-Y Bar (30 Old Compton Street), die oft ein jüngeres Publikum anzieht. Am Ausgang werden meistens Flyer verteilt, um für das G-A-Y Late (5 Goslett Yard) zu werben. Die stilvollen Schwulenlokale Ku Bar und Village haben einen trendigeren Publikumsmix. GAY Late, Circa und KuKlub sind unterhaltsame, neonbeleuchtete Clubs. Ein Besuch im weltberühmten Veranstaltungsort Heaven ist unverzichtbar, da Schwulenikonen wie Madonna, Kylie und Lady Gaga hier alle aufgetreten sind.
Vauxhall im Süden Londons ist der ideale Ort für testosterongeladene schwule Nachtclubs und eine After-Hour-Partyszene, dabei eher exzentrisch und „underground“. Eagle London ist die Heimat des gutaussehenden Hedonismus und bekannt für seine legendären schwulen Partynächte. Die Royal Vauxhall Tavern bietet unvergessliche Kabarett- und Clubabende an und gilt als älteste Schwulenbar Londons. In den Pubs, Galerieräumen und Kneipen im Osten Londons gibt es ebenfalls eine coole Gay-Community. Café-Bar, Kunstraum und Club Dalston Superstore sind bei der LGBTQI+-Community beliebt, während die Hotspots The Queen Adelaide und The Glory voller kitschiger Einrichtung sind. Die Nachtclubs und Bars in den schwulen Hotspots Dalston und Haggerston im Osten Londons sind deutlich ausgefallener als die im Zentrum von Soho. Hier findet ihr ikonische Namen wie den Dalston Superstore.
Individuell unterwegs und doch organisiert – Gay Pride London
Hier findet ihr einen Vorschlag für euren Gay Urlaub nach London. Wir gehen auf eure persönlichen Wünsche ein und stimmen Termine und Reisedauer ganz nach euren Vorgaben ab. Wir schneidern euer persönliches Reiseangebot nach Maß. Gerne kombinieren wir diese Reise auch mit anderen Städten in Großbritannien oder in Europa oder planen auf Wunsch eine Rundreise für euch! Beispielsweise eine Mietwagenrundreise Gay Urlaub Irland?
möglicher Reisepreis: 5 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 1.108 €
Individuelle Anreise auf Basis von zwei zusammenreisenden Personen, ohne Anreise
Der Preis gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Preise können sich je nach Auswahl des Reisezeitraums und der Reisedauer sowie der Zimmerkategorie ändern.
Höhepunkte und Highlights
- Hauptparade
- großes Pride-Picknick
- internationale Acts
- große Bühne
- Shows und Chöre
- Pride’s Got Talent
Zubuchbare Möglichkeiten
- individuelle Touren mit einem Guide
- Einzelzimmer möglich
- andere Zimmer/Suiten buchbar – siehe Beschreibung
- Flugarrangement
- optionale Aktivitäten
- Mietwagenangebot
- Flughafentransfers
- optionale Rundreise
Circuit-Partys und Gay Pride London Veranstaltungen
Londons Partyveranstalter veranstalten am Pride-Wochenende einige der größten Rundveranstaltungen.
- ROAST Party London – Jedermanns beliebteste geile Party für Buff Bears, Circuit Boys und alle dazwischen bei Electrowerkz
- WE Party London – der Madrid-Import mit den heißesten Tänzern und den sexy DJs im Electric Brizton
- Beyond WE Party – Londons berühmteste Party „Beyond“ ist zurück. Mit einigen der besten DJs Londons und Europas sowie einem Team supersexy Künstler. Danach Afterparty im Fire London mit Late-Night-Party von 4 Uhr morgens bis mittags
- AS One Festival – London Pride Edition – bringt die größten DJs, die heißesten Tänzer und die heißesten Jungs aus London zusammen. Orange Nation präsentiert an drei Tagen internationale Marken und DJs sowie einheimische Events und Talente
Schwulenbars und Clubs, die während der London Pride ebenfalls Veranstaltungen veranstalten:
- Heaven – Charing Cross, Heaven fasst jeden Abend über 1.500 Menschen und veranstaltet sowohl Live-Auftritte als auch Clubabende
- VFD – Dalston, der Bijou-Club von Dalston, der die besten Modeliebhaber aus ganz London anzieht. Heimat des berühmten Penis-Wandgemäldes
- Royal Vauxhall Tavern – (Vauxhall) Gastgeber der historischen Samstagabendveranstaltung Duckie, ein wahrhaftes Drag-Erlebnis
- GAY Late, Soho – (Leicester Square und Covent Garden) eine der berühmtesten LGBTQI+-Bars und Clubs Londons
- The White Swan – (Limehouse) Traditionsreiche Londoner Schwulenbar mit Kellertanz bis spät in die Nacht
- Dalston Superstore – (Dalston Kingsland) – lasst hier den Abend auf der Tanzfläche im Keller inmitten eines lebhaften, vielfältigen LGBTQI+-Publikums ausklingen
- Two Brewers – (Clapham North) – kultige Bar mit einem Wirbelwind aus Shows und Spaß, sehr zu empfehlen
- The Eagle – (Vauxhall) – Dekor im New Yorker Meatpacking-Viertel und abwechslungsreiche Abende, die jedes Publikum anziehen
Big Pride Picnic – mehrere tausend Menschen werden zum Big Pride Picnic im Park nach Vauxhall fahren. Sportveranstaltungen finden den ganzen Vormittag über statt und Shows und Chöre werden nachmittags und abends fortgesetzt.
Two Brewers Street Party – findet in der Woche vor der Pride statt und ist der perfekte Einstieg in die London Pride Week.
Gay Pride London
Die Gay Pride London ist eine legendäre Pride-Parade. Sie führt durch die Hauptattraktionen der Stadt, darunter Piccadilly Circus und Trafalgar Square, und bietet in London etwa 60 verschiedene Veranstaltungen an. Darunter Partys, Workshops und kulturelle Zusammenkünfte. Als einer der am längsten laufenden Prides im Vereinigten Königreich lockt die Gay Pride London jedes Jahr etwa 1 Million Besucher in die Megacity und hat sich wirklich einen Namen gemacht!
In den vergangenen Jahren wurden im West End vier fantastische Bühnen für Pride in London aufgebaut, mit der Hauptbühne am Trafalgar Square sowie einer Golden Square-Bühne und einer Dean Street-Bühne. An der Hauptbühne am Trafalgar Square finden britische und internationale Acts und DJs nach der Parade ihre Auftritte. Die Dean Street Stage präsentiert eine Reihe von Acts aus einem vielfältigen Spektrum, darunter viele Zweitplatzierte von Pride’s Got Talent. Am Golden Square bietet die Out With The Family Rainbow-Fete entspanntere und familienfreundlichere Atmosphäre.
Die sehr große Parade beginnt am Ende der Regent Street und führt auf ihrem Weg nach Whitehall über die wichtigsten Kreuzungen Oxford Circus, Piccadilly Circus und Trafalgar Square. Wenn die Vorderseite der Parade Whitehall erreicht, hat die Rückseite der Parade die Baker Street noch nicht verlassen! 200 Gemeindegruppen, Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisationen und Organisationen nehmen an der Parade teil.
Bei der Buchung des Angebotes tritt die Go Holidate GmbH nur als Vermittler auf. Vertragspartner ist der jeweilige Reiseveranstalter zum Angebotszeitpunkt. Wir kümmern uns um die beste Beratung und Betreuung bei der Buchung.
Im Folgenden findet ihr eine Beschreibung des Angebotes/Hotels des Reiseveranstalters DERTOUR – Gay Pride London – W London Leicester Square
W London
- Baujahr: 2011
- letzte Renovierung: 2011
- Rezeption
- 24 Stunden-Rezeption
- Aufzug
- Internet
- WLAN
- Konferenzraum
- Businesscenter
- Hotelsafe
- Geldwechsel
- Friseur
- Klimaanlage
- Wäscheservice
- Waschsalon
- Roomservice
- Gepäckraum
- Gepäckservice
- Parkplatz
- Parkplatz (gegen Gebühr)
Verpflegung:
- Restaurant
- Frühstücksbuffet
- Café
- Bar
- Poolbar
- Diätküche
Kinder:
- Kinderhochstuhl
Sport:
- Fitnessraum
- Gymnastik
Unterhaltung:
- Nachtclub
Wellness:
- Spa
- Sauna
- Dampfbad
- Hamam
- Massagen
Tipps & Hinweise:
- Haustiere erlaubt
Zahlungsmöglichkeiten:
- Kreditkarte
- MasterCard
- Visa
- American Express
- Diners
- Bankkarte Maestro
Copyright GIATA GmbH 1996 – 2024
LGBTQI England
Homosexualität wird im Vereinigten Königreich von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert. Seit 2003 existiert ein Antidiskriminierungsgesetz, welches auch die Rechte von Homosexuellen schützt. Hotels dürfen aufgrund der sexuellen Orientierung nicht diskriminieren. Tatsächlich heißen Hotels in ganz Großbritannien seit vielen Jahren schwule Reisende herzlich willkommen. Vor Kurzem wurden „Hassreden“ und „Hassverbrechen“ aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe gestellt. Ein Gesetz, das die gleichgeschlechtliche Ehe in England und Wales erlaubt, wurde im Juli 2013 vom Parlament verabschiedet und trat 2014 in Kraft. Ähnliche Gesetze wurden im Schnellverfahren vom schottischen Parlament verabschiedet und 2014 in Kraft gesetzt.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns HOLIDATES, sondern eben auch für Einheimische, die damit ebenso fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen dürfen. Aus diesem Grunde sehen wir es durchaus als unsere Aufgabe, Reisen der LGBTQI+-Community auch in Länder nach vorne zu treiben, welche in der Entwicklung noch etwas Zeit benötigen und von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach England zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.