Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Österreich
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
Terroristische Anschläge können auch in Österreich nicht ausgeschlossen werden. Anfang Oktober 2023 wurde für Österreich eine erhöhte Terrorwarnstufe ausgerufen. In der Wiener Innenstadt wurde im November 2020 ein terroristischer Angriff verübt.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Wenn Sie eine Reise mit dem Kfz durch Slowenien planen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt im Reise- und Sicherheitshinweis Slowenien.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten.
Im Winter kommt es in den Bergen immer wieder zu Lawinenabgängen und auch Sperrungen von Gebieten wie insbesondere von Tälern.
Schnee- und Gletscherschmelze können auch im Frühjahr Lawinen und Erdrutsche verursachen. Ganzjährig kann es zu Berg- und Felsstürzen sowie Gerölllawinen kommen.
- Informieren Sie sich vor Aktivitäten in den Bergen über die örtlichen Gegebenheiten, um das Risiko eines Wetterumschwungs einschätzen zu können, die eigenen Kräfte nicht zu überschätzen und mit adäquater Kleidung und Ausrüstung aufzubrechen. Informationen über die aktuelle Witterung, insbesondere über die Schnee- und Lawinensituation, bietet die österreichische Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik.
- Bleiben Sie stets auf ausgewiesene Pisten und Loipen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der österreichischen Behörden.
- Beachten Sie die regionalen Wetter- und Verkehrshinweise und verhalten Sie sich adäquat. Aktuelle Informationen über Fahrpläne und Streckenunterbrechungen sind über SCOTTY der österreichischen Bahn abrufbar.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Derzeit werden an der deutsch-österreichischen Grenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Grenzübertritt nach Österreich
Österreich ist Teil des sog. Schengenraums; gleichwohl muss mit Grenzkontrollen an allen Landesgrenzen gerechnet werden. Das gilt sowohl für den Auto,- Bus,- und Zugverkehr als auch für Flughäfen. Österreich führt derzeit regelmäßige Grenzkontrollen an den Außengrenzen zu Slowenien, Ungarn, zur Slowakischen und zur Tschechischen Republik durch. Dies kann zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr bei der Einreise nach Österreich führen.
- Beachten Sie aktuelle Verkehrsinformationen, auch zu Grenzwartezeiten, z.B. der österreichischen Bundesgesellschaft ASFiNAG.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz.
Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile.
Für einzelne besondere Streckenabschnitte wie insbesondere Alpenüberquerungen werden zusätzliche Mautgebühren verlangt. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht.
Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt sein.
Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst.
Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Kfz aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.
Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.
Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.
Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Bei Überschreiten des Tempolimits drohen empfindliche Geldbußen.
- Vermeiden Sie Einfahrten auf und das (kurze) Halten vor Privatgrundstücken. Anwohner, Besitzer (auch Mieter) und Eigentümer können eine Besitzstörungsklage einreichen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von mehreren Hundert Euro.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Es ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen (Ausnahmen: COVID-19-Maskenpflicht oder Kälte). Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150 EUR nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich. Nicht alle Dienstleistungen sind bargeldlos möglich; insbesondere in der Gastronomie wird häufig nur Barzahlung akzeptiert.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Österreichs sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- In Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
- Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut.
Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Unverbindliche
Reiseplanung
Frauen Hotel Österreich – Ferien am Weiberhof in der Südsteiermark
Ein besonderer Platz, dieser Weiberhof. Die Pension für Frauen in der Südsteiermark ist ein Ort der Begegnung, Erholung und Weiterbildung für Frauen jeden Alters, jeder Herkunft und jeder Lebensform. Ihr findet hier sozusagen „Evas Paradies“. Ein Frauenhotel in Österreich. Ein „Kraftort“ meinen die einen, „wie seinerzeit bei Oma“ schwärmen die anderen. Wieder andere sind ver- und bezaubert von all der Fülle, die sie hier vorfinden. Dann gibt es noch jene, die darüber staunen, was auf einem Bauernhof so alles möglich ist. Frauen unter sich im Frauen Hotel Österreich – der Weiberhof!
Frauen Ferien auf dem Weiberhof
Zeit zum Innehalten, zum Lesen, Schreiben, Träumen, Spazierengehen, Wandern, Rasten, Nichtstun. Vogelzwitschern, Blumenwiesen, Artenvielfalt, Sternenhimmel – die Sehnsucht stillen, staunen und einfach nur sein. Das alles bedeutet lesbischer Urlaub in der Steiermark, auf dem Weiberhof.
Erika und Nina sind die Gastgeberinnen. Sie leben, lieben und arbeiten auf dem Weiberhof im Naturpark Südsteiermark. Jede in ihrem Tempo und jede in ihren Bereichen. Aus der Bewirtschaftung des Hofes, der Betreuung der Tiere und den vielfältigen Hobbys schöpfen die beiden Kraft, um für die Gästinnen da zu sein. Taucht hier ein in Entspannung pur vom hektischen Alltag! Wo auch sonst kann Frau dies am besten tun. 🙂
8 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 185 €
individuelle Anreise, auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen, für den Zeitraum Mai
Der Preis gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Preise können sich je nach Auswahl des Reisezeitraums und der Reisedauer, sowie der Zimmerkategorie ändern.
Die Unterkunft auf einen Blick
Highlights inklusive Frauen Hotel Österreich - Der Weiberhof
- 7 Übernachtungen im Doppelzimmer ohne Frühstück
- jeweils mit Bad – Dusche/WC
- zwischen den Zimmern, Kochnische mit Herd, Kühlschrank (Geschirr, Wasserkocher)
- Sitzmöglichkeit
- Selbstversorgung
oder
- 7 Übernachtungen in der Ferienwohnung (1 – 4 Frauen)
- 2 Zimmer, 2x Bad/Dusche, WC, Wohnküche, Gartenterrasse
- Selbstversorgung
Sehr persönlicher Kontakt zu den Besitzern.
Zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten.
Zubuchbar
- Einzelbelegung möglich
- Bogenschießen, Einführungskurs
- Malerei Kurs
- Anreisearrangement (Flug, Bahn oder Mietwagen)
Frauen Ferien Österreich – Lesbisch Reisen – Nicht im Preis enthalten:
- Anreise
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
- nicht erwähnte Mahlzeiten
- Trinkgelder generell
- eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
- Reiseversicherung, Unfallversicherung, Auslandskrankenversicherung
Die Zimmer auf dem Weiberhof – Frauen Hotel Österreich
Eine Ferienwohnung im Haupthaus: „Ölweide“
Zwei Schlafzimmer
- Zimmer „Nesterl baun“: 1 x Doppelbett 180 x 200, Badezimmer mit Dusche/WC,
- Zimmer „Abendsunn“: 2 x Einzelbetten, Badezimmer mit Dusche/WC
Wohnküche (Herd, Kühlschrank, Geschirr, Wasserkocher), kleine Bibliothek, Terrasse, ebenerdig in den Garten (buchbar bis 4 Personen).
Auf Anfrage und bei Verfügbarkeit können die beiden Zimmer (jeweils mit Dusche/WC) auch getrennt als Einzel- oder Doppelzimmer gebucht werden („Abendsunn“ & „Nesterl baun“).
Während der Seminarwochen werden diese beiden Zimmer immer als Einzel- oder Doppelzimmer verbucht.
Zwei Zimmer im Kellerstöckl: „Tiere schaun“ & „Sunnleichtn“
Die beiden Gästinnenzimmer (jeweils mit Bad – Dusche/WC) im 1. Stock können als Einzel- oder Doppelzimmer gebucht werden. Zwischen den Zimmern ist eine kleine Kochnische mit Herd, Kühlschrank (Geschirr, Wasserkocher), Sitzmöglichkeit. Das Kellerstöckl ist tierfreier Bereich.
- Zimmer „Tiere schau’n“ – Doppelbett (140 x 200)
- Zimmer „Sunnleicht’n“ – Doppelbett (180 x 200)
Verpflegung auf euren Frauen Ferien in Österreich
Der Weiberhof ist ein Urlaubsort, an dem sich unsere Gästinnen selbst versorgen. Seit 2017 sind die Zimmer nur noch ohne Frühstück buchbar. Für das Frühstück empfehlen wir (wie auch viele Stammgästinnen) das Café „Kleiner“ im Ort Großklein. Aber es stehen natürlich auch die Gästinnenküchen zur Verfügung. Tee und Kaffee ist vorhanden. Regionale Produkte gibt es direkt in Großklein zu kaufen. Essen gehen oder selbst kochen, beides ist möglich! Abends laden diverse Buschenschanken im Naturpark Südsteiermark ein, entdeckt zu werden.
Aktivitäten Frauen Hotel Weiberhof in Österreich
- Materialkunde
- Leihmaterialausgabe
- Sicherheitsbestimmungen
- richtiges Aufwärmen
- Vorübungen zum Bogenschießen mit Theraband
- Erlernen des richtigen Bewegungsablaufes beim Bogenschießen mit Blankbögen
- Üben des Blankbogenschießens
Eure Anreise:
- in diesem Preis ist keine Anreise inkludiert
- gerne beraten wir euch oder arrangieren eine individuelle Bahn- oder Fluganreise
Wichtige Informationen
- unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung
- oben erwähnte Preise basieren auf 2 Personen im Doppelzimmer
LGBTQ Österreich
Homosexualität ist in Österreich weitgehend akzeptiert. Es existieren keine Gesetze, welche homosexuellen Geschlechtsverkehr bestrafen. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht es offen, eine Lebenspartnerschaft einzugehen. Die gleichgeschlechtliche Ehe steht aber weiterhin nur heterosexuellen Paaren offen.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns HOLIDATES, sondern eben auch für Einheimische, die damit ebenso fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen dürfen. Aus diesem Grunde sehen wir es durchaus als unsere Aufgabe, Reisen der LGBTQ-Community auch Länder nach vorne zu treiben, welche in ihrer Entwicklung noch etwas Zeit benötigen und von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Österreich zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.