Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   USA
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Busch- und Waldbrände
Insbesondere in den Bundesstaaten Kalifornien, Oregon und Washington kommt es vor allem von Juni bis Dezember immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Diese können oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden.
Auch in anderen Bundesstaaten besteht erhöhte Busch- und Waldbrandgefahr, vor allem im Süden und Südwesten der USA.
- Achten Sie in Bezug auf Busch- und Waldbrände auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden.
- Informieren Sie sich über aktuelle Lagen beim Department of Forestry and Fire Protection und zur Luftqualität in betroffenen Gebieten über AirNow.
- Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Sicherheit
Terrorismus
In den vergangenen Jahren wurden wiederholt terroristische Anschläge in den USA verübt. Die US-Regierung weist auf die Möglichkeit weiterer Anschläge hin und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Angesichts der Lage in Gaza und dem Nahen Osten warnen US-Behörden aktuell auch vor einer erhöhten Anschlagsgefahr in den USA.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Amerikanische Großstädte sind landesweit mit einem Anstieg der Gewaltkriminalität konfrontiert. Es besteht auch weiterhin eine erhöhte Gefahr politisch motivierter Gewalt.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Menschenansammlungen, in deren Umfeld es möglicherweise zu Gewalt kommen könnte, weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Taschendiebstähle, Überfälle und Autoeinbrüche kommen in vielen Ballungszentren der USA vor. Die Gefahr ist aber je nach Ortschaft und innerhalb einer Großstadt je nach Viertel stark unterschiedlich. In ärmeren Vierteln steigen Risiken für Reisende insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, wie auch teilweise in Touristenorten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Ladenüberfälle haben in einigen Städten in den letzten Monaten spürbar zugenommen.
In den USA ist es leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen, sodass es häufiger zum Schusswaffengebrauch und vereinzelt auch zu Amokläufen kommt. Die Zahl der Waffen- und Munitionskäufe nahmen in letzter Zeit beträchtlich zu.
- Erkundigen Sie sich an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort über die lokalen Gegebenheiten und welche Gegenden gemieden werden sollten.
- Leisten Sie im Falle eines bewaffneten Überfalls keinen Widerstand.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf (z.B. im Safe); speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Lassen Sie nichts in geparkten Fahrzeugen zurück, auch nicht auf anscheinend sicheren, bewachten Parkplätzen.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug. Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Achten Sie auf Ihre Wertsachen, verschließen Sie Ihre Taschen.
- Fertigen Sie von allen wichtigen Dokumenten (z.B. Reisepass, Flugtickets) Kopien an und bewahren Sie diese getrennt von den Originaldokumenten auf bzw. speichern Sie sie elektronisch.
Natur und Klima
Die Klimazonen reichen von polar in Alaska über kühl bzw. warm gemäßigt bis zu ozeanisch im pazifischen Küstenraum und subtropisch im Süden Floridas.
Wirbelstürme und Tornados
In bestimmten Regionen der USA kommt es öfters zu starken Wirbelstürmen. Zusätzlich zu kurzfristig auftretenden orkanartigen Winden stellen die Regenmengen und damit einhergehende Überflutungen eine große Gefahr dar.
In der Karibik, den südlichen Bundesstaaten der USA sowie auf Hawaii ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.
Auch Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln werden immer wieder von Hurrikanen heimgesucht.
Die US-amerikanischen Außengebiete Guam und die Nördlichen Marianen im Pazifik sind öfters von Taifunen betroffen.
Insbesondere im Mittleren Westen der USA besteht von März bis Juli eine erhöhte Tornadogefahr.
- Verfolgen Sie insbesondere in den genannten Gebieten regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Busch- und Waldbrände
Insbesondere in den Bundesstaaten Kalifornien, Oregon und Washington kommt es vor allem von Juni bis Dezember immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Diese können oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden.
Auch in anderen Bundesstaaten besteht erhöhte Busch- und Waldbrandgefahr, vor allem im Süden und Südwesten der USA.
- Achten Sie in Bezug auf Busch- und Waldbrände auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden.
- Informieren Sie sich über aktuelle Lagen beim Department of Forestry and Fire Protection und zur Luftqualität in betroffenen Gebieten über AirNow.
- Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Kälte und Schneestürme
In den Wintermonaten kann es insbesondere im Mittleren Westen und Norden der USA zu extremer Kälte kommen. An der Ostküste treten häufig Schneestürme auf, die das öffentliche Leben stark beeinträchtigen.
- Stellen Sie sich auf erhebliche Verkehrsbehinderungen, inklusive Einschränkungen im Flugverkehr, ein und informieren Sie sich z.B. bei der Federal Aviation Administration.
- Achten Sie auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden, z.B. der FEMA (Federal Emergency Management Agency) oder nutzen Sie die die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Erdbeben, Vulkanausbrüche und Tsunamis
Teile der USA liegen in seismisch sehr aktiven Zonen, in denen eine erhöhte Erbeben- und teilweise auch Tsunamigefahr besteht, wie in Alaska, Kalifornien, Nevada, Oklahoma, Oregon, Washington, Amerikanisch-Samoa, Guam, Hawaii, Puerto Rico, die amerikanischen Jungferninseln und die Nördlichen Mariannen.
Zuletzt kam es 2022 an der Nordküste Kaliforniens zu einem Erdbeben der Stärke 6,4.
Auch im Südwesten von Puerto Rico kam es zu mehreren Erdbeben bis zur Stärke 6,4. Es gab einige Todesopfer und Verletzte. Es kam zu teils erheblichen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur.
- Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise in die betroffenen Gebiete.
- Seien Sie dort besonders vorsichtig.
- Meiden Sie beschädigte Gebäude, Brücken und Straßen.
In den USA gibt es zahlreiche, noch aktive Vulkane, u.a. in Alaska, Hawaii und den Nördlichen Marianen, aber auch in den Bundesstaaten Washington (Mount St. Helens) und Oregon (Mount Hood). 2022 kam es auf Hawaii im Südosten von Big Island zu Erdbeben und Ausbrüchen des Vulkans Mauna Loa; der Vulkan Kilauea wurde 2023 wieder aktiv. Nach bzw. während Vulkanausbrüchen werden aufgrund austretender Lava immer wieder Straßen gesperrt.
- Seien Sie bei Ausflügen auf Vulkane besonders vorsichtig und unternehmen Sie diese nicht ohne ortskundigen Führer.
- Betreten Sie keine Sperrzonen. Aktuelle Informationen zu Warnstufen bietet U.S. Volcanoes and Current Activity Alerts.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums und das USGS Earthquake Hazards Program.
- Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Algen
In Teilen Floridas sowie am Golf von Mexiko kann es saisonal zu erhöhten Konzentrationen von Rotalgen kommen. Die Wasserblüte kann zu Atemwegskomplikationen führen und verursacht darüber hinaus vielerorts massives Fischsterben. Das Baden ist zwar möglich, kann aber je nach Aufkommen durch Hautreizungen, Gerüchen und Hustenreiz beeinträchtigt sein.
- Informieren Sie sich ggf. bei der Florida Fish and Wildlife Conservation Commission über die aktuelle Lage und aktuell betroffene Strände.
- Beachten Sie ggf. die grundsätzlichen Informationen des National Ocean Service.
- Folgen Sie stets den Hinweisen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Öffentliche Verkehrsmittel
Das innerstaatliche Bus-, Eisenbahn- und Linienflugnetz ist gut ausgebaut. In den Metropolen existieren zudem U-Bahnen und andere Nahverkehrsmittel.
- Erkundigen Sie sich, ob Nahverkehrsmittel in der Nacht gefahrlos nutzbar sind.
Teilnahme am Straßenverkehr
Der Straßenverkehr kann in den Bundestaaten unterschiedlich geregelt sein.
- Informieren Sie sich vor der Reise über die teilweise von den deutschen Vorschriften abweichenden Verkehrsregeln.
Einige Beispiele: In vielen Bundesstaaten ist das Abbiegen an roten Ampeln nach rechts erlaubt, wenn zuvor der Wagen zum Stehen gebracht wurde und keine andere Person in Gefahr gebracht wird. Es kann jedoch im Einzelfall untersagt sein und ist dann entsprechend beschildert, z.B. „No turn on red“.
Wenn an Kreuzungen „All way-Stoppschilder“ stehen, müssen alle Fahrzeuge an der Haltelinie anhalten und anschließend in der Reihenfolge in die Kreuzung einfahren, in der sie angehalten haben.
Anders als in Deutschland ist das Rechts-Überholen in den USA in den meisten Bundesstaaten erlaubt.
An haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nicht vorbeigefahren werden, auch nicht aus der Gegenrichtung.
- Halten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen in den USA ein. Diese sind niedriger als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Trunkenheitsfahrten drohen hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen.
- Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, bleiben Sie im Fahrzeug sitzen, öffnen Sie das Fenster, halten Sie die Hände am Lenkrad und leisten Sie den Anweisungen des Polizisten folge. Steigen Sie nicht unaufgefordert aus, da dies als Bedrohung wahrgenommen werden und zu Gegenmaßnahmen führen könnte.
- Telefonieren Sie während der Fahrt nicht mit Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung. Dieses Verhalten ist in vielen Bundesstaaten verboten und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Gebührenpflichtige Verkehrswege
Wichtige Autobahnen (z.B. durch Privatunternehmen betriebene turnpikes) sowie Brücken oder Tunnel sind häufig gebührenpflichtig. Die Mautgebühr (sog. toll) kann an Mautstationen in bar oder zum Teil auch mit digitalen Bezahlmöglichkeiten beglichen werden.
- Informieren Sie sich über ggf. anfallende Mautgebühren und Bezahlungsmöglichkeiten vorab, z.B. bei Ihrer Mietwagenfirma.
Strafzettel
Strafzettel (sog. tickets) für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit etc. müssen unbedingt bezahlt werden, möglichst noch vor Ausreise. Bei Nichtbezahlung kann es bei künftigen Einreisen und Aufenthalten zu Unannehmlichkeiten kommen. Für Auskünfte ist auch nach Verlassen der USA die Stelle zuständig, die das Ticket ausgestellt hat. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA können bei Problemen mit in den USA ausgestellten Strafzetteln nicht helfen.
- Bezahlen Sie Ihre Strafzettel noch vor Ihrer Ausreise aus den USA.
Mietfahrzeuge und Kfz-Versicherungen
Das Mindestalter bei der Anmietung ist meist 25 Jahre.
- Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der Autovermietung, ob ein internationaler Führerschein vorgelegt werden muss.
Die Unternehmen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und z.B. Broschüren zu Verhaltensregeln im Straßenverkehr zur Verfügung zu stellen. Für Mietwagen besteht meist eine Haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Nicht versicherbar sind eventuelle Strafschadensersatzforderungen (sog. punitive damages). Dabei geht es um sehr hohe Geldbeträge. In den USA sind Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil – auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten – stets möglich.
Führerschein
In einigen US-Bundesstaaten ist ein internationaler Führerschein – in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein – Pflicht. Auch sonst ist es empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen (z.B. auch im Zusammenhang mit der Anmietung eines Kfz). Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundesstaaten erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation.
- Führen Sie als Autofahrer sowohl Ihren nationalen als auch internationalen Führerschein bei sich.
Reisen nach Kuba
Touristische Reisen unmittelbar zwischen den USA und Kuba sind nach US-Recht verboten. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn die Reise in eine der von den US-Behörden festgelegten Kategorien fällt: private Besuchsreisen, Reisen, die der Ausübung von wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und religiösen Aktivitäten dienen, aber auch solche, die die Unterstützung des kubanischen Volkes bezwecken. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Änderungen können sich kurzfristig ergeben.
Achtung: Reisende, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nicht mehr mit ESTA in die USA einreisen sondern müssen ein Visum beantragen. Dies gilt auch für Transitreisende und
Reisende mit Kurzaufenthalten in Kuba, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten.
- Bitte wenden Sie sich zu diesem Thema vor Ihrer Reise an die für Sie zuständige US-Vertretung.
Kommerzielle Fluggesellschaften dürfen Direktflüge zwischen den USA und Kuba durchführen.
Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, Aktivitäten, Kontakte etc. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den US-amerikanischen Behörden vorzulegen.
Zahlreiche kubanische Staatsfirmen, darunter auch des Touristiksektors, wurden von den USA mit einem Embargo belegt, sodass Geschäfte mit diesen illegal sind.
- Führen Sie über Ihre Kubareise von den USA aus genau Buch. Vermerken Sie vor allem die Reiseroute mit Zeiten, Aktivitäten, Kontakten etc.
- Sammeln Sie entsprechende Belege.
- Legen Sie Ihre Notizen auf Verlangen den US-Behörden vor.
- Machen Sie keine Geschäfte mit Firmen, die auf der entsprechenden Liste der US-amerikanischen Behörden stehen.
- Informieren Sie sich über weitere Details bei den zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), das Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) (nur in den USA aufrufbar) und der US-Botschaft in Havanna oder auch direkt bei den US-amerikanischen Fluglinien wie z. B. American Airlines.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafrahmen der US-amerikanischen Rechtsordnungen sind zum Teil erheblich härter als in Deutschland.
Alkoholkonsum
Nicht nur der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, sondern auch das sichtbare Tragen von Alkohol im öffentlichen Raum kann örtlich unter Strafe stehen.
Personen unter 21 Jahren darf Alkohol nicht zugänglich gemacht werden. Beim Einkauf von Alkohol wird fast immer ein Altersnachweis (Ausweis) verlangt.
- Konsumieren Sie keinen Alkohol außerhalb Ihrer Unterkunft oder eines Restaurants.
- Führen Sie alkoholische Getränke nicht sichtbar im öffentlichen Raum mit sich.
- Geben Sie keinen Alkohol an Personen unter 21 Jahren ab.
Abtreibung und Eingriffe bei Schwangerschaftskomplikationen/Fehlgeburten
Seit 2022 sind in zahlreichen US-Bundesstaaten strenge Gesetze zur Regelung von Abtreibungen in Kraft getreten. Ausnahmen für medizinische Notfälle sind von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Dies kann in Einzelfällen auch Auswirkungen auf die Behandlungsmöglichkeiten bei Fehlgeburten und Schwangerschaftskomplikationen haben.
Rauschmittel
Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln kann zur Verhängung langjähriger Haftstrafen und Einreisesperren führen. Auch im Transit sind strenge Kontrollen möglich.
Rauchverbote
Rauchverbote sind in den USA weiter verbreitet als in Deutschland. Bei Zuwiderhandlungen können zum Teil hohe Ordnungsstrafen drohen.
- Halten Sie Rauchverbote unbedingt ein.
Nacktbaden
Nur an wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder geduldet. Ansonsten kann nicht nur das Nacktbaden, sondern auch schon das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und zu Unannehmlichkeiten führen. Dasselbe gilt für das Baden ohne Oberteil – nicht nur von Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.
- Baden Sie nicht nackt, wenn dies nicht ausnahmsweise zulässig ist.
- Baden Sie als Frau nicht ohne Oberteil.
- Lassen Sie auch von Ihnen zu beaufsichtigende kleine Mädchen nicht ohne Oberteil baden.
Verletzung der Aufsichtspflicht
In einigen Bundesstaaten ist es strafbar, Kinder bestimmter Altersstufen unbeaufsichtigt zu lassen. Grundsätzlich gilt, dass Kinder unter acht Jahren nie, und Kinder unter 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt sein sollten.
- Lassen Sie Ihre Kinder auch nicht nur für kurze Zeit alleine im Hotel oder im Auto zurück.
Öffentliches Stillen
Das Stillen in der Öffentlichkeit ist in allen US-Bundesstaaten legal.
- Unterlassen Sie vorsichtshalber dennoch das Stillen in Restaurants und Bars bzw. in weniger liberalen Gegenden.
Kinderpornographie und -missbrauch
Kinderpornographie und Kindesmissbrauch werden in den USA mit hohen Strafen geahndet. Schon geringfügige Verdachtsmomente können zu Anzeigen führen.
- Unterlassen Sie das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder, auch Ihrer eigenen.
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen sind strafbar und werden mit oft langjährigen Haftstrafen geahndet. Das Mindestalter für die wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen variiert je nach Bundesstaat.
Prostitution
Das geschlechtliche Verkehren mit Prostituierten ist in vielen US-Bundesstaaten strafbar. Zum Teil ist sogar das Ansprechen einer Prostituierten unter Strafe gestellt.
Stalking
Das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person ist strafbar.
Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
Im Falle einer Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums (sog. Overstay) können US-Behörden spätere Visaanträge ablehnen oder Einreisesperren verhängen.
- Überschreiten Sie nicht den Ihnen gewährten Aufenthaltszeitraum.
- Nehmen Sie keine Arbeit ohne Arbeitserlaubnis auf – auch nicht in geringem Umfang.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der US-Dollar (USD). Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. Fast alle Kreditkarten werden in den USA akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
Debitkarten (Girocard) mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen und daher nicht verwendet werden.
Der Umtausch von EUR in USD ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die es nicht in allen Gebieten gibt.
Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der USA sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja, mit ESTA oder Visum
- Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
- Führen Sie Ihren Reisepass bzw. eine Kopie Ihres Reisepasses mit Einreisestempel oder Visum ständig mit sich. In einigen Staaten (z.B. Louisiana) ist dies sogar Pflicht.
- Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Reisedokumente separat an einem sicheren Ort auf.
Visum
Als Teilnehmer am US-Visa Waiver Programm können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, für Geschäftsreisen oder im Transit visumsfrei in die USA einreisen, sofern sie über einen elektronischen Reisepass (E-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket verfügen. Es gibt folgende Ausnahmen von der Teilnahme am US-Visa Waiver-Programm sowie Ausnahmen bei Reisenden mit Bezug zu Kuba, siehe Reisen nach Kuba.
Elektronische Reisegenehmigung (ESTA)
Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (21 USD).
Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren können der ESTA-Startseite bzw. den ESTA-Informationen der US-Konsulate in Deutschland, den Informationen zum US State Department Visa Waiver Program sowie der ESTA-FAQ entnommen werden.
Einreise über Kanada oder Mexiko
Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist nur mit gültigem ESTA oder US-Visum möglich. Nähere Informationen bietet die zuständige Grenzschutzbehörde.
Einreise nach Amerikanisch-Samoa
Für die Einreise nach Amerikanisch-Samoa gelten besondere Bestimmungen. Unter anderem sind eine vorherige, ESTA entsprechende Reisegenehmigung sowie ein nach Ausreise noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich.
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei American Samoa-Immigration-info, Legal Affairs bzw. Copy-of-Entry-Permit-Waiver-Program.
Zulässige Aufenthaltsdauer
Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der visafreien Einreise individuell von den US-Grenzbeamten festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. Bei einer Einreise mit Visum kann jedes Büro der Einreisebehörde U.S. CIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen.
Der Tag, an dem die Ausreise spätestens erfolgen muss, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (admitted until xx-xx-xx).
Das amerikanische Datumsformat ist nicht mit dem deutschen identisch. In den USA wird der Monat vor dem Tag genannt. Das Datum „03-10“ bedeutet zum Beispiel „10. März“ und nicht „3. Oktober“.
Visum vor der Einreise
Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den o.a. Reisezwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach-/Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschließender Niederlassung/Einwanderung in die USA etc.) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich.
Grundsätzlich ausgeschlossen vom US-Visa Waiver Programm sind deutsche Staatsangehörige, die entweder zugleich über die Staatsangehörigkeit der Staaten Iran, Irak, Nordkorea, Syrien oder Sudan verfügen oder sich seit März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder oder in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben.
Diese Personen müssen unabhängig vom Zweck der Reise ein Visum für die USA beantragen.
Ausnahmen gelten nur für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs.
Voraufenthalte in Kuba seit dem 12. Januar 2021 oder eine doppelte Staatsangehörigkeit (kubanisch/deutsch) haben Auswirkungen auf die Teilnahme am US-Visa Waiver Programm, siehe Reiseinfos – Reisen nach Kuba.
Ein Visum muss bei der zuständigen US-Auslandsvertretung beantragt werden. Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumsverfahren bieten die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland.
Einreisekontrolle
Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der US-Grenzbeamte. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rückreise (z.B. Flugbuchung) bei der Einreise mitzuführen. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.
Sollten bei Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, kann auch nach Rückkehr das Department of Homeland Security (DHS) kontaktiert werden. Bei dessen „Traveler Redress Inquiry Program“ (DHS TRIP), der zentralen Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen in Zusammenhang mit der Einreise in die USA, kann ein Online-Formular ausgefüllt und Angaben zur Person und Art der negativen Erfahrungen gemacht werden, um Auskunft und/oder Abhilfe zu bitten.
Weitere die Einreise in die USA betreffende Fragen sollten rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung geklärt werden.
Minderjährige
Minderjährige können nur dann visumsfrei einreisen, wenn sie über einen eigenen E-Pass und eine gültige ESTA-Genehmigung verfügen. Mit einem Kinderreisepass muss immer ein Visum beantragt werden, ESTA ist nicht möglich.
- Beachten Sie unbedingt die Hinweise der US-Behörden zu Dokumenten und Einreisevoraussetzungen für Minderjährige sowie die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Besondere Sicherheitsmaßnahmen
Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Seit 2017 kann es schon am Abflugort zu Befragungen kommen.
- Planen Sie hinreichend Zeit (mindestens drei Stunden) ein, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.
- Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen bietet das Department of Homeland Security und die nachgeordnete Transport Security Administration (TSA).
Elektronische Datenträger wie z.B. Laptops, Tablets, Smartphones bzw. Mobiltelefone dürfen von den US-Grenzbehörden durchsucht und ggf. einbehalten werden. Die TSA weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, da manuelle Nachkontrollen stattfinden. Die TSA hat das Recht, Gepäckstücke zu öffnen, falls nötig auch gewaltsam. In diesem Fall wird ein Hinweis auf die erfolgte Kontrolle im Gepäckstück hinterlegt. Weitere Informationen erteilt die TSA.
Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den US-Einreisebehörden Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagiere zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss bei Einreise die Adresse angegeben werden, an der Aufenthalt während der USA-Reise erfolgt. Bei Rundreisen gilt die erste Adresse. Reisenden, die keine Adresse angeben, kann die Einreise verweigert werden.
Am Einreiseflughafen/Seehafen werden von jedem Reisenden biometrische Merkmale erfasst (digitales Porträtfoto, Fingerabdruck-Scan). Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die US-Grenzbehörden bietet das Department of Homeland Security.
Auch am Einreiseflughafen/-seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen. In Einzelfällen können auch körperliche Durchsuchungen erfolgen.
- Schließen Sie Ihre Koffer nicht ab.
- Geben Sie bei Ihrer Einreise die Adresse während Ihres Aufenthaltes in den USA an.
- Beantworten Sie Fragen der U.S. Grenzbeamten sachlich und vollständig und befolgen Sie deren Anweisungen.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Beträge ab 10.000 USD sind jedoch deklarierungspflichtig.
Die Einfuhr von Fleischprodukten und Pflanzen ist verboten. Informationen zum Import von Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch bietet die U.S. Customs & Border Protection CBP.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft der USA.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Tieren in die USA existieren sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten Regelungen, die zu beachten sind.
Tiere, die nicht in die USA eingeführt werden dürfen, werden auf Kosten des Besitzers am Flughafen der Einreise/Eingangshafen verwahrt und in ihr Herkunftsland zurückversendet.
Zum Teil haben Fluglinien darüber hinaus eigene Bedingungen für die Mitnahme von Tieren festgelegt, sodass auch Mindest- und Höchsttemperaturen, selbst im Transit, zum Tragen kommen können.
- Informieren Sie sich über unterschiedliche Regelungen der US-Bundesstaaten und damit die an Ihrem Reiseziel geltenden Bestimmungen über das U.S. Department of Agriculture’s USDA bzw. allgemein bei der U.S. Customs and Border Protection CBP sowie über die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft.
Gesundheit
Aktuelles
Aviäre Influenza A(H5N1)
Seit Ende März 2024 berichten Gesundheitsbehörden der USA über einen Ausbruch von Vogelgrippe A(H5N1) bei Milchvieh in verschiedenen Bundesstaaten. In Untersuchungen wurden die Viren in Rohmilch von infizierten Kühen gefunden, durch das Pasteurisieren der Milch wurden sie jedoch abgetötet. Bisher kam es nur in Einzelfällen zu Infektionen bei Beschäftigten von Milchviehbetrieben ohne schwere Verläufe. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist unwahrscheinlich. Für Reisende wird das Risiko als gering eingestuft.
- Konsumieren Sie keine Rohmilch oder Rohmilchprodukte.
- Meiden Sie auf Reisen grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen, in diesem Fall insbesondere zu Vögeln und Rindern.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren können durch tagaktive Aedes-Mücken in den südlichen Bundesstaaten sowie Guam, Puerto-Rico, den amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa übertragen werden. Aktuelle Fallzahlen bieten die CDC. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in den USA zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das CDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Östliche Pferdeenzephalitis (EEE)
Die durch dämmerungsaktive Mücken übertragenen EEE betrifft in der Regel Huftiere, kann aber auch Menschen gefährden. Die Erkrankung führt bei Menschen zu hohem Fieber und einer Gehirnentzündung. Die Fälle beim Menschen sind selten, können jedoch schwerwiegend verlaufen. Fallzahlen bietet die CDC.
- Beachten Sie insbesondere während des Tages und in den Dämmerungsstunden Maßnahmen des Mückenschutzes.
Hantavirus
Diese seltene virale Erkrankung wird durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Aktuelle Fallzahlen bieten die CDC. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Hantavirus.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.
Weitere Krankheiten
Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise finden Sie bei der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC.
Medizinische Versorgung
In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene und Medikamentenversorgung i.d.R. kein Problem. Es sollten jedoch die teilweise großen Entfernungen nicht unterschätzt werden, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung.
- Im Falle einer Schwangerschaft, beachten Sie die Hinweise im Abschnitt Reiseinfos-Rechtliche Besonderheiten.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine die USA einschließende Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab und achten Sie auf einen ausreichenden Kreditrahmen Ihrer Kreditkarte für notwendige Vorkasse.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Unverbindliche
Reiseplanung
Gay Luxus Kreuzfahrt – zu Jazzklängen New Orleans und mexikanischer Yucatán-Halbinsel – Gay-friendly – Explora Journeys
Explora Journeys und Go Holidate bringen euch mit der EXPLORA II über das beschwingte New Orleans zu den Geheimnissen der Mayas der mexikanischen Yucatán-Halbinsel. Erlebt mit dem All-inclusive Cruise Luxus Reiseerlebnis für Gays & Friends wahres Karibikfeeling. Auf Wunsch mit einem umfangreichen Miami Vorprogramm von Go Holidate – ein extra Paket für Gays Deluxe. Ebenfalls auf dieser Reise mit im Gepäck das neu geschaffene Motto und dazugehöriger Veranstaltungen namens „Prism“. Explora Journeys heißt die Gay Community mit offenen Armen an Bord willkommen.
EXPLORA II – 14.01.-24.01.2025 – von Miami nach Miami, 11 Reisetage – ab € 4.800 in der Ocean Terrace Suite OT1
bei Belegung 2 Personen in der Suite, Einzelbelegung Zuschlag ab € 2.400
Vorprogramm Miami auf Anfrage
Wohin geht’s?
Vom 14. Januar bis 24. Januar mit dem brandneuen All-Inclusive Luxusliner EXPLORA II auf Karibik Kreuzfahrt ab/bis Miami
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Gay Deluxe Cruise von Miami und zurück – Gay Luxus Kreuzfahrt
Wir zeigen euch, wie aufregend schön Karibikfeeling sein kann. Das alles für anspruchsvolle Gay Gäste auf dem All-inclusive Schiff EXPLORA II von Miami über New Orleans und mexikanischer Yucatán-Halbinsel mit Abstecher zu den Bahamas und wieder zurück. Seid also schnell und sichert euch einen der heißbegehrten Plätze für das Gesamtpaket der Luxus-Lifestyle-Marke Explora Journeys. Auf Wunsch mit zweitägiger Vorverlängerung in ausgewähltem Hotel in Miami und Transfer zum Schiff.
Gay Luxus Kreuzfahrt – Karibikfeeling für anspruchsvolle Gays
Die erste Station der Explora Gay Deluxe Kreuzfahrt für Gays & Friends wird Miami, kosmopolitische Stadt an der Südspitze Floridas sein. Stadt lebendiger Kultur, beeindruckender Architektur und einer Vielzahl an Unterhaltungsmöglichkeiten. Die Vielfalt und Dynamik dieser Region begeistert. Die perfekte Mischung für LGBTQIA+ aus Stadt- und Strandurlaub. Ein subtropischer Ort, an dem die Sonne nie aufhört zu scheinen.
Diese faszinierende Metropole wird schließlich Auftakt auf dem Weg Richtung Süden der Vereinigten Staaten sein, wo ihr mit Jazzklängen von Big Easy herzlich begrüßt werdet. New Orleans, der Duft des berühmten Jambalaya liegt hier in der Luft und die Lebensfreude des French Quarter lädt jeden zum ausgiebigen Feiern ein. Über den Golf von Mexiko geht es für euch schließlich weiter zur mexikanischen Yucatán-Halbinsel, wo ihr die Überreste der Maya-Kultur und die wassergefüllten Höhlen namens Cenote erforschen könnt. Spektakulär! Nach diesem erlebnisreichen Aufenthalt in Mexiko habt ihr bestimmt gegen einen anschließenden kurzen Aufenthalt auf einer paradiesischen Privatinsel in der Karibik auch nichts einzuwenden, bevor die EXPLORA II wieder in Miami anlegen wird. Diese luxuriöse Karibikkreuzfahrt kann mit Jazzklängen und Maya-Kultur punkten, welche ihr mit Sicherheit nicht vergessen werdet.
Eine luxuriöse Gay Luxus Kreuzfahrt – Karibikfeeling par excellence
Sowohl an Land, als auch auf See, seid glamourös und elegant mit dabei. Zwar keine reine Gay Cruise an sich, jedoch ganz speziell auf anspruchsvolle Gay Reisende abgestimmt, welche die Welt neu entdecken möchten. Mit viel Raum, Zeit und besonderer Nachhaltigkeit sowie wertschätzend der Natur gegenüber. In neuem, zukunftsorientierten Glamour, Glanz und Gloria. Die Definition von Gay Luxusreisen wird nun neu und hautnah erlebbar gemacht. Verpasst es nicht! Die Nachhaltigkeit dieses Schiffes beflügelt ungemein, ohne schlechtes Gewissen die Weltmeere im Einklang mit der Natur zu bereisen. Ausgestattet mit den neuesten Umwelt- und Schiffstechnologien der Hochsee-Kreuzfahrten.
Schaut hier auf der Website Link Explora Journeys.
Speziell für die Gay Community
Explora Journeys hat – Prism – erschaffen, da anspruchsvolle Reisende queer aus allen Gesellschaftsschichten auf die EXPLORA II kommen. Jeder Gast, der eine Reise mit Explora Journeys wählt, wird begrüßt und gefeiert. Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, sich mit anderen Gästen zu treffen und zu verbinden. Mit Gleichgesinnten an Bord, gemeinsam die Welt erkunden. Prism heißt somit die LGBTQIA+-Gemeinschaft und alle, die sich für Vielfalt einsetzen, mit offenen Armen herzlich willkommen.
Die erste Prism-Veranstaltung, bei der die Gäste auf umsichtige Weise zusammengebracht werden, findet am ersten oder zweiten Tag einer jeden Reise statt. Bei schönem Wetter wird sie bei Sonnenuntergang auf einer offenen Terrasse zelebriert, während Musik des Resident Artist DJ eine entspannte Atmosphäre zaubert und LGBTQIA+ Mitglieder unseres Experience- und Kulinarik-Teams die Gäste willkommen heißen. So ist sichergestellt, dass die Gäste eine wunderbare Zeit haben. Außerdem erhalten die Gäste bei ihrer Ankunft eine individuelle Prism-Anstecknadel und elegante Kartensets, die zu spielerischen Gesprächen anregen und eine inspirierende Verbindung erzeugen sollen.
Ein Mitglied des Experience-Teams spricht im weiteren Verlauf der Veranstaltung einen offiziellen Willkommensgruß aus, etwa in der Mitte der Veranstaltung oder wenn die Teilnehmerzahl am höchsten zu sein scheint. Bei dieser Gelegenheit lädt der Experience-Gastgeber die Prism-Gäste zu weiteren Aktivitäten, Erlebnissen und Ritualen während der Reise ein, bei denen auch über die Reise hinaus, die Gemeinschaft gepflegt und gefestigt werden kann.
Für jede Reise werden mindestens zwei bis drei weitere abendliche Prism-Treffen vom fantastischen Kulinarik-Team geplant. Voll gespickt mit kulturellen oder kulinarischen Überraschungen, sei es ein privates Mini-Set eines Gastkünstlers oder kulinarische Leckerbissen, ist für jeden Gast etwas dabei.
In einer abschließenden Prism-Cocktailparty gipfelt jede Reise, bei der Resident Artists auftreten und ein Mitglied des Foto-Teams die schönsten und authentischsten Momente für immer festhält.
- einzigartiger Ansatz LGBTQIA+ Gäste anzuerkennen und zu unterstützen
- spezielle Veranstaltungen während jeder Reise
- unvergessliche Momente für alle, die sich für die Teilnahme entscheiden
- interessant für den anspruchsvollen LGBTQIA+ Reisenden von heute, der authentische Verbindungen in einer vielfältigen und exklusiven Atmosphäre sucht
Inklusivleistungen - EXPLORA II
- Übernachtungen in der gebuchten Suiten-Kategorie
- eine Flasche Champagner und eine Flasche einer Spirituose nach Wahl zur Begrüßung
- anspruchsvolle, abwechslungsreiche kulinarische Erlebnisse in 18 Lokalen, darunter sechs Restaurants (davon 5 All-inclusive) und In-Suite-Dining
- Wellness- und Fitnessprogramme an Bord und an den Zielorten, sowie kostenfreier Zugang zum Thermalbereich
- sämtliche Trinkgelder an Bord
- unbegrenztes Highspeed-Wi-Fi auf dem gesamten Schiff
- Transfers vom Hafen in die Stadt (wo verfügbar)
- authentischer, kultivierter und intuitiver Service durch erfahrene Hospitality-Experten
Weitere Highlights - Explora Gay Deluxe
- 9 verschieden kulinarische Erlebnisse
- 700+ Quadratmeter Wellnessbereich
- 461 Meerblick-Suiten – alle mit Bodentiefen und Raum hohen Panoramafenstern und einer privaten Terrasse über dem Meer
- 6.250 Quadratmeter Promenaden- und Außendecks
- 1.200 Quadratmeter Innenpool mit beweglichem Glasdach für Baden unter dem Himmel bei jedem Wetter
Die EXPLORA II im Überblick
Lässige Lifestyle-Atmosphäre ohne Dresscode, ohne feste Tischzeiten, ohne Restaurantzuweisung! Ihr könnt stets frei wählen, wann und wo ihr speisen möchtet, natürlich auch ganz privat in eurer Suite
- nur 461 Suiten
- viel mehr Raum und Privatsphäre pro Gast als auf anderen Luxusschiffen
- die „kleinste“ Suite ist bereits 35 Quadratmeter groß und mit privater Terrasse und begehbarem Kleiderschrank mit Frisierkommode ausgestattet
- besonders aufmerksamer Service bei einem Gast-Gastgeber-Verhältnis von 1,25:1
- 4 Pools, davon einer Adults Only und einer unter einem ausfahrbaren Glasdach für Baden bei jedem Wetter, natürlich mit kuscheligen Cabanas ohne Aufpreis
- Thermalbereich mit Saunen v.m.
- viele verschiedene Sport- und Fitnessbereiche
- 6 Restaurants (davon 5 All-inclusive) mit einer üppigen Bandbreite von panasiatischer und mediterraner Küche bis zu französischen Spezialitäten und einem Luxus-Steakhouse
- 12 Bars und Lounges, darunter u.a. eine Malt Whisky Bar
- umfangreiches Angebot an Landerlebnissen
- Schlaf- und Ernährungsprogramme
- und so vieles mehr. Diese Sensation von einem Schiff passt einfach in keine Aufzählung!
Ablauf der Buchung
Nach dem Absenden des Buchungsformulars erhaltet ihr von uns eine automatische Eingangsbestätigung. Im Anschluss kontaktieren wir euch. Wir informieren euch über die verschiedenen Optionen an Kabinen. Und über mögliche zu buchbare Leistungen wie Anreise. Oder wenn gewünscht über die Inhalte und Möglichkeiten eines Vorprogramms
Wenn wir alle Details geklärt haben, wird die Buchung abgeschlossen. Alle weiteren Informationen bekommt ihr dann mit den Unterlagen bei Buchung.
Corona und eure Sicherheit beim Reisen
Ihr braucht Beratung rund um eure Reise für ein gutes Versicherungspaket?
Wir arbeiten mit der Allianz Travel zusammen und finden für euch das beste Paket für eure Reiserücktrittversicherung mit Corona Optionen. Auch für allerhand Zusatzversicherungen – auch wenn es um den Schutz vor Ort geht oder ihr erkranken solltet.
Nicht im Preis inbegriffen
- Flüge nicht inkludiert
- lokale Steuern
- nicht erwähnte Mahlzeiten
- eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
- Reiseversicherung, Unfallversicherung, Auslandskrankenversicherung
- etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für Einreise
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Eine kürzere Explora Journeys Cruise für Gays & Friends von Barcelona nach Rom zu eleganten Küstenorten. Hier findet ihr die Details. Explora Gay Deluxe – Reise zu eleganten Küstenorten.
Unsere Gay Gruppenreisen für das Jahr. Eine Verlängerung in Italien gefällig? Gay-Friendly Italien Urlaub in der Toskana – Visit Nocera – ein Geheimtipp.
Erster Reisetag - 14. Januar 2025 - Miami (Vereinigte Staaten)
Individuelle Anreise mit Flug nach Miami. Auf Wunsch kann Go Holidate eine zweitägige Vorverlängerung in ausgewähltem Hotel in Miami auf dieser Reise für euch mit anbieten. Fragt bei uns nach!
Hier kann die Gay Luxus Kreuzfahrt mit Explora Journeys beginnen. Herzlich willkommen auf der EXPLORA II.
Willkommen in Miami und South Beach. Die Kulisse für jeden kultigen Miami-Film und Vorreiter der lateinamerikanischen Kultur. Schlendert hier durch die pastellfarbenen, geometrischen Gebäude des Art-Déco-Viertels und schaut euch die Graffiti-Wandmalereien der Wynwood Walls an. Auch könnt ihr das Leben der Latinos in Little Havana entdecken – dem Herzstück dieser großartigen Stadt. In diesem Stadtteil werden in den Schaufenstern Café Cortadito, süßer Zuckerrohrsaft, Hatuey-Bier und Guave-Eis verkauft. Ihr könnt euch unter die leidenschaftlichen Einheimischen mischen, wenn sie über Politik diskutieren, Domino spielen und Zigarren rauchen. Nehmt an einem Salsa-Kurs teil, shoppt in Designer Boutiquen und fahrt mit dem Schnellboot mit Speerfischen und Haien um die Wette. Wenn ihr es lieber etwas langsamer angehen möchtet, könnt ihr in der Freiluftoase des Everglades-Nationalparks seltene und gefährdete Arten beobachten. Ihr werdet feststellen, dass der Traum von Miami wirklich wahr ist – es sind nämlich nicht nur die kubanischen Rhythmen, die euch in Schwung bringen werden.
Das Auslaufen des Schiffs findet am 14. Januar 2025 um 17 Uhr statt.
Zweiter Reisetag - 15. Januar 2025 - Auf See
Der heutige Tag findet an Bord des Schiffes auf See statt. Hier habt ihr die Möglichkeit alle Annehmlichkeiten und Einrichtungen des Schiffes zu nutzen und einen erlebnisreichen Tag an Bord zu genießen. Oder einfach nur an einem der Pools zu relaxen.
Dritter und vierter Reisetag - 16.-17. Januar 2025 - New Orleans (Vereinigte Staaten)
Am 16. Januar 2025 um 18 Uhr legt das Schiff in New Orleans an, wo auch die Übernachtung auf Schiff stattfindet. Den nächsten Tag habt ihr somit für Ausflüge in New Orleans zur Verfügung.
New Orleans liegt tief im Herzen des Mississippi-Deltas und ist eine der einzigartigsten Städte Amerikas. Sie ist eine prächtige Mischung aus französischer, spanischer und karibischer Architektur, in der sich ländliche und urbane Lebensart vermischen. Hier trifft Antikes auf Trendiges, Anständiges auf Unanständiges. Der bekannte Hurricane-Cocktail sorgt hier für eine prickelnde Atmosphäre. New Orleans ist die Königin der kreolischen Küche, des Cajun und des Soul-Food. Hier wird seit 300 Jahren auf kleiner Flamme gekocht, wodurch eine Küche mit Symbolcharakter entstanden ist und mit einer großzügigen Portion südlicher Gastfreundschaft serviert wird. Der berühmte Jazz erfüllt hier überall die Luft, während Blaskapellen durch die malerischen, gepflasterten Straßen ziehen. Sie haben schon Edgar Degas, Tennessee Williams, Louis Armstrong und Anne Rice verzaubert. Wie man in NoLa sagt, „laissez les bon temps rouler“.
Übernachtung. Das Auslaufen des Schiffs findet am 17. Januar 2025 um 16 Uhr statt.
Fünfter Reisetag - 18. Januar 2025 - Auf See
Der heutige Tag findet an Bord des Schiffes auf See statt. Hier habt ihr die Möglichkeit alle Annehmlichkeiten und Einrichtungen des Schiffes zu nutzen und einen erlebnisreichen Tag an Bord zu genießen. Oder einfach nur an einem der Pools zu relaxen.
Sechster Reisetag - 19. Januar 2025 - Cozumel (Mexiko)
Am heutigen Tag um 9 Uhr legt das Schiff in Cozumel an. Der komplette Tag steht euch für Ausflüge zur Verfügung.
Die paradiesische Insel Cozumel liegt vor der Küste der Halbinsel Yucatan und hat einen ganz besonderen Charme. Einst der Maya-Mondgöttin Ix Chel gewidmet, findet ihr dort heute einen wahren Schatz an natürlicher Schönheit vor. Taucht in das schimmernde karibische Wasser ein, das mit sanften Wellen an die Strände spült. Ihr habt hier die Möglichkeit, den Tauchführern zum mesoamerikanischen Riff zu folgen oder in heiligen Cenoten zu schwimmen. Macht einen Spaziergang auf der wilden Ostseite, entspannt in einer Hängematte, genießt Mezcalitos-Cocktails und die frischesten Fisch-Tacos, die es gibt. Wer Lust hat, kann mit dem Kajak durch die Mangroven fahren oder auf Pfaden durch das Sumpfgebiet wandern und der Mayagöttin Ix Chel in den Tempelruinen von San Gervasio huldigen.
Um 19 Uhr findet das Ablegen des Schiffes in Richtung Progreso (Merida) statt.
Siebter und achter Reisetag - 20.-21. Januar 2025 - Progreso (Merida) (Mexiko)
Am heutigen Tag legt das Schiff um 11 Uhr am Hafen von Progreso (Merida) an. Hier findet auch die Übernachtung auf Schiff statt. So habt ihr 2 Tage Zeit, die Gegend ausgiebig zu erkunden.
Der Hafen von Progreso ist das Tor zu einigen der beeindruckendsten Sehenswürdigkeiten Yucatans. Entdeckt hier die Geschichte, Bräuche und Kultur der alten Maya! Hier könnt ihr die elegante Architektur und gut erhaltene Maya-Stätten bewundern. Oder Mezcal im charmanten Mérida probieren. Macht erlebnisreich einen Ausflug zu einem der neuen Weltwunder: Chichén Itzá. Besichtigt die archäologischen Ruinen des mythischen Uxmal, erkundet den Tempel der sieben Puppen und erfrischt euch in den heiligen Gewässern einer verborgenen Cenote. Wunderbare Maya-Mythen warten auf euch! Ihr seht schon, ein wunderbares Fleckchen typischer Karibik!
Übernachtung. Das Auslaufen des Schiffs findet am 21. Januar 2025 um 18 Uhr statt.
Neunter Reisetag - 22. Januar 2025 - Auf See
Der heutige Tag findet an Bord des Schiffes auf See statt. Hier habt ihr die Möglichkeit alle Annehmlichkeiten und Einrichtungen des Schiffes zu nutzen und einen erlebnisreichen Tag an Bord zu genießen. Oder einfach nur an einem der Pools zu relaxen.
Zehnter Reisetag - 23. Januar 2025 - Ocean Cay (Bahamas)
Morgens um 9 Uhr legt das Schiff in Ocean Cay an. Damit ihr genug Zeit habt, um es ausgiebig zu besichtigen.
Hier werden mit Sicherheit für euch Träume wahr. Verlockend, exklusiv und umweltfreundlich. Eine Reise zu diesem Meeresschutzgebiet ist eine einzigartige Gelegenheit! Schnorchelt, was das Zeug hält, fahrt mit dem Paddelboard oder gleitet mit dem Boot über das aquamarinblaue Wasser. Hier habt ihr die Chance, faszinierende Meeresbewohner in ihrem natürlichen Lebensraum zu bestaunen!
Besucht auch den Yachthafen, den Leuchtturm, die Lagune und die pastellfarbenen Gebäude. Neben einer Massage am Strand könnt ihr euch auch bei einem gemütlichen Mittagessen entspannen, Rum-Cocktails verkosten. Versinkt im feinen weißen Sand, der durch das beruhigende Wiegen der Palmenblätter gekühlt wird. Diese Insel wäre wohl das schönste Geschenk, wenn man das Paradies in ein Paket verpacken könnte.
Um 23 Uhr findet das Ablegen des Schiffes in Richtung Miami statt.
Elfter Reisetag - 24. Januar 2025 - Miami (Vereinigte Staaten)
Frühmorgens um 7 Uhr legt das Schiff in Miami an. Damit ihr vielleicht nochmal die Chance habt, es ausgiebig zu besichtigen. Die Kreuzfahrt endet leider für euch. Die individuelle Heimreise ist angesagt. Gerne kann aber auf Wunsch der Aufenthalt in Miami oder in den Vereinigten Staaten verlängert werden. Oder vielleicht eine zusätzliche Kreuzfahrt oder ein längerer Aufenthalt in der Karibik? Oder weiter nach Südamerika? Fragt bei uns nach! Gerne helfen wir euch dabei.
Miami hat definitiv eine der größten und prominentesten LGBTQIA+ Gemeinden in den Vereinigten Staaten zu bieten! Bereits in den 1930er Jahren gab es schon ein schwules Nachtleben! Die Metropole hat einen aktuellen Status als schwules Mekka, das jährlich mehr als 1 Million LGBTQIA+ Besucher anzieht.
Die Sonne, der Strand, die Palmen, das Meer. Szenen wie auf einer Postkarte. Treffpunkt von Jet Settern und der internationalen schwulen Community. Miamis Schwulenviertel liegt in South Beach (SoBe für Kenner) auf einer vom Rest der Stadt getrennten Insel. The Place to Be. South Beach liegt zwischen der Washington Avenue und Ocean Drive. Sie ist eine der beliebtesten und meistbesuchten Straßen der Stadt.
Der schwule Strand in Miami ist der Strand an der Kreuzung Ocean Drive und 12th Street, an dem eine große Regenbogenfahne im Winde weht. Auf dem weißen Sandstrand tummeln sich perfekt gebräunte und muskulöse Körper. Für diejenigen, die es weniger prüde und mit weniger Badebekleidung mögen, gibt es den Haulover FKK-Strand, der 30 Minuten nördlich liegt.
Zum Einkaufen und Cruising beliebt ist die Shopping Mall in der Lincoln Road, welche sich von der Collins Ave bis zur Alton Road erstreckt (Fußgängerzone).
Für pulsierende Nächte in Miami bietet sich das twist (1057 Washington Ave) an, das sieben verschiedene Szenerien kombiniert und eine der größten Schwulenbars der Stadt darstellt. Das Score (1437 Washington Ave) und das Mova (1625 Michigan Ave) sind ebenfalls sehr beliebt. Die Cocktails im Mova sind zwar köstlich, aber sehr teuer. Hier also bitte eher zur Happy Hour hingehen, um die Rechnung im Zaum zu halten!
Das Palace Bar & Grill (1200 Ocean Drive) ist vom Frühstück bis zum Abendessen geöffnet. Es bietet das ganze Wochenende lang Dragshows und ist für seine unmittelbare Nähe zum Schwulenstrand bekannt.
Miami ist der beste Hafen der Welt für Kreuzfahrten. Vielleicht auch der derzeit beste Hafen in den USA für LGBTQIA+. Somit ist diese Stadt einer möglichen Verlängerung dieser Reise definitiv was wert.
Exklusiver Flair – luxuriös und elegant
Das Ziel ist es, Luxusreisen auf den Meeren und Ozeanen durch das Zusammenspiel von eleganten Schiffen, inspirierenden Erlebnissen, hoher Nachhaltigkeit, dem Luxus aus Zeit und Raum und intensivem Engagement gemeinsam für anspruchsvolle Gay Kunden erlebbar zu machen. Neue Konzepte für nachhaltiges Reisen und vor allem mit all den Selbstverständlichkeiten, welche einen wahren, unaufdringlichen Gay Luxus ausmachen. Zwar keine reine Gay Reise an sich, wer jedoch großen Wert auf First Class Kreuzfahrt Reisen legt und das hierfür extra verfügbare Gay Kontingent nutzen möchte, sei herzlich eingeladen auf dieser erlebnisreichen und eleganten Reise mit dabei zu sein. Die Extravaganz spiegelt sich überall wider. Ein Reiseerlebnis der Extraklasse!
Nachhaltigkeit – Explora Gay Deluxe
Mit der neusten Katalysatortechnologie SCR reduziert Explorer Journeys die Stickoxidemissionen um 90 Prozent. In Häfen beziehen die Schiffe, eine entsprechende Infrastruktur vor Ort vorausgesetzt, Landstrom, wann immer möglich aus erneuerbaren Energien. Es wird sichergestellt, dass die Schiffe die Bedingungen der freiwilligen RINA DOLPHIN Zertifizierung erfüllen und so durch niedrige Schallemissionen unter Wasser die dort lebenden Säugetiere schützen.
Bereits jetzt wird an Bord Platz für Batteriespeicher vorbehalten, um auf eine hybride Stromerzeugung umsteigen zu können, sobald dies technologisch möglich ist.
Wellness und Fitness – Explora Gay Deluxe
Im über 700 Quadratmeter großen Wellnessbereich Indoor und Outdoor, 270 Quadratmeter großen Fitnessbereich mit modernsten Geräten, auf dem Joggingparcours und dem Ballsportfeld oder im Fitnessstudio für Gruppen- und Einzeltrainings werdet ihr eure Transformation angehen. Ihr werdet zusätzlich mit Wellness- und Fitnesserlebnissen an Land, Ernährungs- und Schlafprogrammen unterstützt.
Pools und Außenbereiche – Kreuzfahrt für Gays & Friends
Damit ihr den „Ocean State of Mind“ erlebt, ist bei der Gestaltung der EXPLORA II das Element Wasser in den Mittelpunkt gestellt worden. Mehr als 6.250 Quadratmeter groß sind die Außenbereiche mit spektakulärem Meerblick und zahlreichen In- und Outdoor Whirlpools entlang des Promenadendecks. Es gibt außerdem drei Außenpools, davon einen Adult Only Pool, 64 Cabanas und einen 1.200 Quadratmeter großen Innenpool mit beweglichem Glasdach für Baden und Entspannen bei jedem Wetter, den größten und einzigen der Branche.
Lounges und Bars – Kreuzfahrt für Gays & Friends zur Abendgestaltung
Mehr als zehn Lounges und Bars passen sich euch an die Tageszeit an, sind tagsüber Orte zum Entspannen in einer ruhigen Nische und abends soziale Treffpunkte auf einen erlesenen Drink bei Live-Musik und kuratierten Performances.
Malt Whiskey Bar
Helios Pool & Bar
Sky Bar
Journeys Lounge
Explora Lobby
Kulinarische Genüsse
Neun feine, kleine Restaurants verwöhnen euch mit ganz unterschiedlichen exklusiven Köstlichkeiten, von panasiatischer Küche bis zum Steakhouse, vom Konzeptrestaurant des Küchenchefs bis zum Poolrestaurant. Jedes zelebriert international bekannte Kochtalente und legt Wert auf Nachhaltigkeit und frische, gesunde Zutaten, die extra für euch von lokalen Partnern bezogen werden. Selbstverständlich entscheidet ihr, wann und wo ihr speisen möchtet, fernab von festen Tischzeiten und sehr gern auch In-Suite.
Die Ocean Suites der EXPLORA II
In den 461 Suiten, Penthouses und Residences, selbstverständlich allesamt außen gelegen, setzen sich der entspannte Luxus und das elegante europäische Design fort. Das Erlebnis, auf dem Meer zu reisen, ist hier dank der bodentiefen und raumhohen Panoramafenster und der gläsernen Terrassenrelings intensiv spürbar, denn egal, ob im Wohn- oder Schlafbereich oder auf der privaten Terrasse, Meerblick
ist überall garantiert.
Weiter genießen die Gay Gäste zum Beispiel:
- Essbereich und Sonnenliegen auf der privaten Terrasse
- begehbarer Kleiderschrank mit Schminktisch
- Walk-In-Dusche und Fußbodenheizung im Bad
- individuell befüllte Minibar, Espressomaschine, Teebereiter
- Highspeed-Wi-Fi mit eigenem Router
- Infotainment-System mit Smart-TV und Netflix
- 24-Stunden-Suitenservice
Ocean Suites
Zwischen 35 und 39 Quadratmetern groß, genießen hier zwei Erwachsene ausgesuchtes Design und exklusives Wohnen, von der privaten Terrasse über einen Wohnbereich bis zum umfangreichen Kissenmenü.
Erlebnisse an Land – Explorer Journeys Kreuzfahrt für Gays & Friends
Den „Ocean State of Mind“ spürt ihr auch, wenn ihr mit an Land geht, denn man nimmt sich viel Zeit, um in das jeweilige Land einzutauchen und bietet ein extra breites Portfolio an Destination Experiences an. Mal in berühmten Häfen, mal verlässt man bekannte Pfade und erkundet entzückende Kleinode an der Küste bis tief ins Landesinnere, stets authentischen Begegnungen und Erfahrungen auf der Spur.
Das Portfolio:
BOUNDLESS DISCOVERIES
Must-Do Erlebnisse an versteckten Naturwundern mit VIP Zugang.
ENCHANTING EXPERIENCES
Namhafte Experten ihres Fachgebiets intensivieren die Begegnungen mit Menschen, Kulturen und Naturräumen. Intime Erlebnisse in kleinen Gruppen.
BEYOND BOUNDARIES
Intensive Abenteuer für Adrenalinjunkies und Liebhaber feinen Nervenkitzels.
IN COUNTRY IMMERSIONS
Konzipiert als drei- oder mehrtägige Exkursion in Kleingruppen vor oder nach der Reise, für noch tiefere Horizonteröffnungen in den besuchten Ländern.
TAILORED EXPERIENCES
Private, maßgeschneiderte Erlebnisse für Gäste, die das Besondere mit Seltenheitswert suchen.
Was gibt es bei eurer Reise nach USA, Mexiko zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.