Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Kanada
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Homosexualität ist in Kanada nicht strafbar, gleichgeschlechtliche Ehen sind möglich. LGBTIQ-Personen und deren Rechte werden in Kanada in der Bevölkerung und durch die politischen Institutionen gemeinhin anerkannt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist vermehrt mit zeitaufwendigen Kontrollen zu rechnen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Lage in Kanada ist stabil.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. In Großstädten und touristischen Zentren kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl. Der Diebstahl von Gepäck aus bzw. vor Touristenhotels ist nicht unbekannt.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Führen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses getrennt von Ihrem Pass mit sich.
- Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt, auch im bzw. vor dem Hotel.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei unter 911.
Natur und Klima
Kälte und Schneestürme, Überschwemmungen
Es herrscht Kontinentalklima mit kalten, langen Wintern und heißen Sommern, in den Küstenprovinzen Seeklima.
In den Wintermonaten kommt es regelmäßig zu extremer Kälte und teilweise schweren Schneestürmen.
Nach dem Winter können Schneeschmelze und Starkregen zu Überschwemmungen und erhöhter Lawinengefahr führen. Erd- und Hangrutsche können nicht ausgeschlossen werden.
Busch- und Waldbrände
Von Juni bis September kommt es besonders im Westen Kanadas wie in British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Northwest Territories und Manitoba wegen Trockenheit immer wieder zu Busch- und Waldbränden.
Starke Rauchentwicklungen und Sichtbehinderungen können auch in Tourismusgebieten auftreten. Aktuelle Informationen bietet das Canadian Interagency Forest Fire Centre (CIFCC).
Tropenstürme
In der Hurrikan-Saison von Mai bis November können vereinzelt Tropenstürme auch den äußersten Nordosten Kanadas erreichen und zu heftigem Wind, Starkregen und in der Folge zu Überflutungen führen. Beeinträchtigungen im Reiseverkehr und Unterbrechungen der Strom- und Telekommunikationsnetze sind nicht auszuschließen.
Erdbeben, Vulkane, Tsunamis
British Columbia und Yukon liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten, an den Küsten British Columbias auch zu Tsunamis kommen kann.
- Achten Sie auf Meldungen in den Medien, Wetterberichte und ggf. Hinweise lokaler Behörden wie des Government of Canada zu „Environment and Climate Change“.
- Machen Sie sich bei Aufenthalten in British Columbia und Yukon mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Planen Sie bei Waldbränden Ihre Reiseroute sorgfältig mit aktuellen Behördeninformationen und achten Sie auf Hinweise lokaler Behörden wie aktuelle Informationen zu Waldbränden auf einer interaktiven Karte.
- Beachten Sie ggf. die Sturmwarnungen des National Hurricane Center in Miami bzw. des Canadian Hurricane Center und die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland sowie die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein weites Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen.
In Kanada gilt im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten das metrische System: Entfernungen werden in Kilometer angegeben.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 100/110 km/h.
Abweichungen der Verkehrsregeln zu Deutschland bestehen z.B. im Rechtsabbiegen bei Rot, an Kreuzungen mit Four-Way-Stop, Rechtsüberholen auf Autobahnen, Überholverbot von haltenden Schulbussen mit Warnblinker. Es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,8 und 0,0 für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren oder unter 22 Jahren. Das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss ist verboten.
Es drohen hohe Strafen bei Tempo-, Alkohol- und Cannabisverstößen sowie bei der Benutzung des Mobiltelefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt.
Strafzettel sollten bezahlt werden, da sonst bei einer erneuten Einreise nach Kanada Schwierigkeiten auftreten können.
- Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln, es gibt auch Unterschiede zwischen den einzelnen Provinzen und Territorien.
- Halten Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen ein und zahlen Sie mögliche Strafzettel möglichst noch vor Ort.
Führerschein
Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada je nach Provinz bis zu einer Dauer von drei bzw. sechs Monaten gefahren werden.
- Führen Sie möglichst dennoch auch den internationalen Führerschein mit.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Kanada nicht strafbar, gleichgeschlechtliche Ehen sind möglich. LGBTIQ-Personen und deren Rechte werden in Kanada in der Bevölkerung und durch die politischen Institutionen gemeinhin anerkannt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Kauf kleiner Mengen Cannabis (Marihuana/Haschisch) von staatlich zugelassenen Verkaufsstellen und der Besitz kleiner Mengen Cannabis zum Eigengebrauch unter Beachtung strenger Kriterien werden strafrechtlich nicht mehr verfolgt. Dabei gelten in den verschiedenen Provinzen und Territorien teilweise unterschiedliche Regelungen. Reisende sollten sich im Voraus auf Cannabis-In-Canada über die Rechtslage an ihrem Aufenthalt genauestens informieren. Reisende sollten insbesondere beachten, dass jeder Transport von Cannabis über Landesgrenzen hinweg weiterhin nicht gestattet ist.
Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist in Kanada verboten. In Fahrzeugen dürfen sich keine geöffneten alkoholischen Getränke in Reichweite des Fahrers befinden. Während kanadischer Feiertage können strengere Regelungen gelten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Kanadische Dollar (CAD). Die Akzeptanz von Kreditkarten ist sehr hoch, das Abheben von Bargeld mit Bank- und Kreditkarten ist an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten vielerorts möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens noch für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten zu touristischen, geschäftlichen Zwecken oder zum Transit nach/in Kanada kein Visum.
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Luftweg nach Kanada ein- bzw. durchreisen wollen, müssen vor Reiseantritt eine elektronische Reisegenehmigung (electronic Travel Authorization - eTA) beantragen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist diese eTA nicht erforderlich.
Für längere Aufenthalte und Erwerbstätigkeiten muss ein Visum vor Einreise beantragt werden.
Näheres zu den kanadischen Einreisebestimmungen bietet die Webseite der kanadischen Regierung.
Elektronische Reisegenehmigung (eTA)
Die elektronische Reisegenehmigung ist vor Antritt der Flugreise gegen eine Gebühr von 7 CAD (ca. 5 EUR) auf der Webseite der kanadischen Regierung beantragen. Dies ist auch durch Vertreter von Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung möglich. Nähere Informationen und Anleitungen finden sich auf der Webseite der kanadischen Regierung.
- Beantragen Sie die eTA möglichst frühzeitig. Bei Ablehnung ist mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen, die Anforderung weiterer Nachweise liegt im Ermessen der kanadischen Behörden.
- Benutzen Sie nur die offizielle Webseite der Regierung. Nicht-offizielle Webseiten bieten unter Erhebung deutlich überhöhter Gebühren die Vermittlung der eTA an, die zum Teil von den kanadischen Behörden nicht anerkannt wird.
Einreisekontrolle
Auch Reisende im Besitz einer elektronischen Reisegenehmigung haben keinen Anspruch auf die Einreise nach Kanada. Die endgültige Entscheidung obliegt dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal der Einwanderungsbehörde CBSA, das aufgrund einer Befragung über die Einreise entscheidet. Reisende müssen den Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.
Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und elektronisch im Datensystem mit dem eTA vermerkt. Ein Einreisestempel wird nur noch in Einzelfällen (Stichproben) im Reisepass angebracht. Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer gestellt werden.
ESTA-Erfordernis für die Einreise auf dem Land- oder Seeweg in die USA
Die kurzzeitige Einreise (max. 90 Tage Aufenthalt für Tourismus/Geschäftsreisen) auf dem Land- oder Seeweg von Kanada in die USA ist für Staatsangehörige eines am Visa-Waiver-Program (VWP) teilnehmenden Landes nur mit gültigem ESTA möglich. Weitere Informationen bieten die zuständigen US-Behörden.
Work Permit
Für die Ableistung von Praktika, die Aufnahme einer Au-Pair-Tätigkeit o. Ä. und andere (auch unbezahlte) Beschäftigungen kann die vorherige Einholung einer Arbeitserlaubnis (work permit) online bei der kanadischen Regierung bzw. über die Botschaft von Kanada in Wien erforderlich sein. Ausnahmen bestehen im Rahmen des deutsch-kanadischen Programms zur Jugendmobilität „International Experience Canada“. Nähere Informationen finden sich ebenfalls auf der Webseite der Regierung.
Doppelstaater
Deutsche Staatsangehörige, die auch die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen bei Einreise nach Kanada zwingend im Besitz eines kanadischen Reisepasses sein.
Zuständige Auslandsvertretung für Visa
Die Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Berlin wurde geschlossen. Zuständig für Antragsteller aus Deutschland ist die Botschaft von Kanada in Wien/Österreich. Anträge im Rahmen des deutsch-kanadischen Abkommens zur Jugendmobilität (International Experience Canada) können nur online gestellt werden.
Minderjährige
Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, muss mit einer Befragung über die Reiseumstände durch die Grenzbeamten gerechnet werden. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung des/der abwesenden Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten in englischer oder französischer Sprache bereitgehalten werden.
- Beachten Sie die Hinweise auf der Webseite der kanadischen Regierung.
Einfuhrbestimmungen
Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 CAD müssen bei Einreise deklariert werden.
Bitte beachten Sie bei der Einfuhr alkoholischer Getränke die Mindestaltersgrenze von 19 Jahren (bzw. 18 Jahre in der Provinz Alberta). Die zulässige Höchstmenge der Einfuhr für Spirituosen, Wein und Bier bietet der kanadische Zoll.
Das Verbringen von Cannabis über die Landgrenzen Kanadas ist nicht gestattet.
Die Einfuhr von Waffen muss bei Einreise deklariert werden. Bei einem zulässigen Grund für die Einfuhr wird eine Genehmigung (sog. temporary registration permit) für bis zu 60 Tage erteilt.
Lebensmittel und Pflanzen müssen grundsätzlich bei Einreise deklariert werden.
Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden.
Die Einfuhrbestimmungen ändern sich regelmäßig, die aktuell geltenden Vorschriften bietet die Canadian Food Inspection Agency (CFIA).
- Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, erhalten Sie weitergehende Zollinformationen für Kanada bei der kanadischen Botschaft in Wien.
Tiere
Informationen zur Einreise mit Haustieren erhalten Sie auf der Webseite der Canadian Food Inspection Agency (CFIA). Die Impfvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Heimtierart, für Hunde und Katzen ist stets ein Nachweis über eine Tollwutimpfung erforderlich. Der EU-Heimtierausweis wird als Nachweis für bestehenden Impfschutz akzeptiert.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Kanada sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut.
- Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Medizinische Versorgung
Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Das Gesundheitssystem in Kanada ist staatlich organisiert. Arzttermine sind sehr schwer zu bekommen. Im Bedarfsfall kann eine sogenannte „Walk-in Clinic“ und/oder im Notfall die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht werden. Behandlungen sind allerdings teuer und erfolgen mit Ausnahme von Erstmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oft nur gegen Vorkasse oder zumindest direkte Bezahlung.
Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch relativ viel Chlor, was den Geschmack beeinträchtigt.
Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Verschreibungspflichtige Medikamente können mit kanadischem Rezept beschafft werden. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Reykjavík Pride Week – Farbenfrohes Programm und die wichtigsten Highlights – Island für Gays
Island ist das Land der Trolle, Geysire und Wasserfälle. Ein mystisches Märchenland. 😉 Mit uns erlebt ihr eine perfekte Kombination, aus dem Event der Reykjavik Pride Week und allen Highlights Islands. Wir von Go Holidate, bringen euch nach Island, kümmern uns für euch um Flug, Transfer und Unterkunft. Die Veranstalter der Pride Week bieten eine ganze Menge Party Optionen und Pakete – noch zu bestätigen.
Insel der atemberaubenden Naturschauspiele – Reykjavík Pride Week
Die Insel südlich des nördlichen Polarkreises liefert unendlich viele atemberaubende Naturschauspiele und wunderschöne Naturlandschaften. Von heißen Quellen und Flüssen mal abgesehen, bis hin zu Wildpferden und bunten Nordlichtern, hat die Insel sehr viel Vielfältigkeit zu bieten und überzeugt letztendlich absolut jeden. Also vergesst nicht eure Badehose mitzunehmen. 😉 Im August findet hier die kunterbunte Reykjavik Pride Week, ein Island-Event für alle Schwule und Lesben statt. Nicht nur für die LGBTQIA+-Community, ganz Island kommt hier zusammen und feiert ein kunterbuntes Festival in Reykjavik zur bekannten Pride Week. Es wird außerdem die Tatsache gefeiert, dass man sich in Island so frei fühlen und so sein darf wie man will! 🙂

Regenbogenfarbenes Gay Island Gesamtpaket – Reykjavík Pride Week
Die Pride bietet ein regenbogenfarbenes Gay Island Gesamtpaket gefüllt mit aufregenden Events, interessanten Vorträgen, Queer Cruise, viel Tanz und Musik, Konzerten und der Gay Parade zur Reykjavik Pride Week. Ihr besucht mit den anderen Gays und Lesben die wichtigsten Highlights rund um Reykjavik und genießt farbenfrohe Kultur, atemberaubende Natur, fantastische Musik, exzellentes Essen und eine ganze Menge Spaß! Das werdet ihr nicht vergessen! Pride Week in Reykjavik!
5 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 1.349 €
Inklusive Fluganreise auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen mit Unterbringung im Doppelzimmer und Transfer
Der Preis gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Preise können sich je nach Auswahl des Reisezeitraums und der Reisedauer, sowie der Zimmerkategorie ändern.
Reykjavík Pride Week – Abenteuer, Natur und Zweisamkeit ganz oben auf der Hochzeitsliste
Flitterwochen in Island heißt, die faszinierenden Landschaften der Insel romantisch zu zweit zu erkunden. Begebt euch auf Gletscherwanderungen, entspannt in heißen Quellen und genießt verschiedene Naturspektakel an rauen Küsten und in herrlichen Nationalparks oder einfach die quirlige Hauptstadt Reykjavík. Felder aus scharfkantigem Lavagestein direkt neben türkisblauen Thermalquellen, weite Ebenen bedeckt mit grünem Moos und bunten Flechten, rauschende Wasserfälle und tausende Jahre alte Gletscher. Eine Hochzeitsreise für Naturliebhaber und Entdecker. Die magischen Nordlichter sind für frisch verliebte Romantiker ein ganz besonderes Highlight! Fragt bei uns nach! Wir bieten individuell maßgeschneiderte Gay Hochzeitsreisen an, die unvergesslich sind – Go Holidate ist Spezialist für maßgeschneiderte Gay Hochzeitsreisen.
Ihr sucht euren eigenen Local Gay Guide? Auch das ist kein Problem, wir vermitteln euch den perfekten persönlichen Gay Reiseleiter.
Hier findet ihr einen Vorschlag für euren Gay Urlaub Reykjavík Pride Week. Wir gehen auf eure persönlichen Wünsche ein, stimmen Termine und Reisedauer ganz nach euren Vorgaben ab. Wir schneidern euer persönliches Reiseangebot.
Vielleicht interessieren euch auch:
Unsere Gay Gruppenreisen und Gay Kreuzfahrten oder unsere Pride Events für Männer. Wir sind am Planen und veröffentlichen bald unsere neuen Termine.
Highlights – Reykjavík Pride Week
- Reykjavik Pride Week in Regenbogenfarben – eine Vielzahl von Special Events und Partys optional buchbar zusammen mit den Gays und Lesben aus der Community im Gruppenevent
- Gay Urlaub auf Island vom Feinsten, wir empfehlen:
- Golden Circle – das Must-have auf der Insel
- Reykjavik Stadterkundung und Besuch der Sky Lagoon – zusammen mit anderen Gays und Lesben

Inklusivleistungen auf eurer Reykjavík Pride Week
- Übernachtung in Unterkunft während der Pride in Reykjavík in einem Hotel eurer Wahl (gelistete Hotels oder ähnlich) inklusive Frühstück – Gay-Friendly Hotels – in bester Lage zu euren Gay Hotspots
- Langstreckenflug ab/bis Deutschland in Economyclass mit renommierter Linienfluggesellschaft
- Flug und Sicherheitsgebühren
- Transport Flughafen und zurück
- Servicegebühren, Zuschläge & Steuern
- Anschlussprogramm zur Pride Week Reykjavik individuell gestaltbar

Zubuchbare Möglichkeiten
- individuelle Touren mit einem Gay Guide
- Einzelzimmer möglich
- andere Zimmer/Suiten buchbar
- optionale Aktivitäten
- Mietwagenangebot
- anderes Anreisearrangement
- Vor- und Nachverlängerung
- Kombination mit anderen Destinationen
Individuelle Reykjavík Pride Week Pakete, Vor- und Nachverlängerungen sind jederzeit möglich und buchbar. Wir beraten euch gerne.

LGBTQIA+ Island Reykjavík Pride Week
Reykjavik Pride, oder wie auf Isländisch genannt „Hinsegin dagar“, ist ein Festival, bei dem die ganze Nation zusammenkommt. Es wird die Tatsache gefeiert, dass in Island jeder die Freiheit genießen kann, so zu sein und zu leben, wie die Person ist.
Genießt ein einwöchiges Festival voller spannender Veranstaltungen, Vorträge, einer Queer-Kreuzfahrt, Gay Walks, einem Familienfest, Konzerten, Galerieeröffnungen und Partys, natürlich einer Pride-Parade und einer großen Queer-Post-Parade-Tanzparty am letzten Samstag des Wochenendes.
Die Reykjavík Pride
Die Pride Parade ist das Hauptereignis des Festivals und wird jedes Jahr größer und aufwendiger.
Die Parade beginnt in Tækniskólinn und führt über Skólavörðustígur, Laugavegur, Bankastærti, Fríkirkjuvegur und Sóleyjargata und endet auf der Bühne in Hljómaskálagarður. Der Aufbau beginnt um 12 Uhr bei Tækniskólinn bei Skólavörðuholt.
Die Reykjavík Pride Afterparty
Nach dem Ende der Parade geht die Party im Hljómaskálagarður weiter, wo Konzerte und Festivitäten stattfinden. Das Programm umfasst einige lokale und internationale Acts, Drag Queens, DJs und Live-Auftritte.
Die beliebtesten LGBTQIA+-Bars in Reykjavík
- Kiki Queer-Bar – Skólavörðustígur 22: Mit seiner neonbeleuchteten Regenbogenfassade ist Kiki ein lebendiger Leuchtturm in Reykjaviks Ausgehstraße. Hört hier die größten Hits von ABBA oder entspannt bei einem isländischen Bier!
- bravo – Laugavegur 22: An der Haupteinkaufsstraße von Reykjavik gelegen, scheint es auf den ersten Blick wie eine unscheinbare Bar zu sein. Doch nachts verwandelt sich dieser Ort in einen lebhaften Schmelztiegel aus Einheimischen, Touristen und allen, die Spaß haben wollen
- Paloma – Naustin 1-3: Eigentlich ausschließlich eine Schwulenbar. Dennoch finden in der obersten Etage häufig LGBTQIA+-Abende statt. Ein Favorit der Community


Reykjavík Pride Week – Nicht im Preis enthalten:
- Event Paket zur Reykjavík Pride
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
- nicht erwähnte Mahlzeiten
- Trinkgelder generell
- eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
- Reiseversicherung, Unfallversicherung, Auslandskrankenversicherung
- etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für die Einreise


Unterkunftsmöglichkeiten – Gay-friendly Hotels Reykjavík Pride Week:
Diese werden erst bei verbindlicher Buchung angefragt und sind abhängig von der Verfügbarkeit. Änderungen sind vorbehalten.
Selbstverständlich sind die Unterkünfte LGBTQIA+-friendly.
Fragt bei uns nach! Unsere Reiseexperten suchen für euch die passenden Unterkünfte während eurer Reise.
Da die Bedürfnisse sehr variieren, buchen wir die Unterkünfte erst bei Anfrage. Die Preise hierfür sind sehr unterschiedlich. Wir passen uns euren Wünschen an. Wir haben eine Menge an Gay Hotels oder gay-friendly Unterkünften zur Auswahl.
Eure Anreise zur Reykjavík Pride Week:
Die Anreise und Langstreckenflüge erfolgen mit einer renommierten Linienfluggesellschaft in Economy-Class.
Wir erstellen im Rahmen des individuellen Reiseangebotes ein maßgeschneidertes und passendes Flugarrangement.
Dieses ist abhängig von:
- der zugrunde gelegten Buchungsklasse
- der gewünschten Beförderungsklasse
- der gewünschten Reisedauer, Wochentag und Reise-Saison
- dem gewünschten Abflughafen

Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimumteilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.
LGBTQIA+ Island
Die Rechte für die LGBTQIA+-Community sind in Island weit entwickelt. 2010 wurde die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert. Bereits seit 2016 dürfen gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren oder künstlich befruchten. Island steht sogar im sogenannten „Gay Happiness Index“ auf Platz 1, was Akzeptanz und Wohlfühlfaktor von Homosexuellen anbelangt. Homosexualität in Island ist gesellschaftlich voll akzeptiert. Damit ist das Reisen in Island für Gays sehr angenehm! In Island kann man sich als Mitglied der LGBTQIA+-Community frei bewegen und das Reisen zusammen offen genießen.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Island zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.