Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de


   Laos

Reise- und Sicherheitshinweise


LGBTIQ Hinweise

Es gibt keine strafrechtliche Verfolgung von LGBTIQ-Personen. Gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Ausländern werden verhalten akzeptiert, solange sie nicht öffentlich zur Schau gestellt werden. Diskriminierungen im täglichen Leben sind kaum zu erwarten; entsprechende Clubs oder Diskotheken werden seitens der Behörden meist geduldet.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ

  • Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Die politische Lage ist insgesamt stabil.

    Nicht explodierte Sprengkörper – Unexploded Ordnances (UXO)

    Im zweiten Indochina-Krieg (1964-1973) wurden mehr als zwei Millionen Tonnen Streumunition über Laos abgeworfen. Von den 270 Millionen abgeworfenen Sprengsätzen sind nach Schätzungen 80 Millionen nicht explodiert ("unexploded ordnances“, UXO). Diese kontaminieren große Flächen des Landes. Insbesondere in den östlichen Landesteilen lagern abseits der markierten Wege noch zahllose nicht explodierte Sprengkörper.

    Provinz Attapeu

    Im Zusammenhang mit Grenzverlaufsverhandlungen zwischen Laos und Kambodscha ist es in der Vergangenheit in der Grenzregion zwischen den Distrikten Phouvong und Sanamxay zu Spannungen gekommen. Auf beiden Seiten wurden militärische Einheiten stationiert. Das laotische Militär hat eine restriktive Zugangspolitik für den Bereich des Grenzstreifens mit einer Länge von 140 Kilometer verhängt.

    Provinz Xaisomboun

    In der Provinz Xaisomboun gab es bis 2021 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppen und Sicherheitskräften. Einzelne Protestaktionen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

    • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
    • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
    • Verlassen Sie die gekennzeichneten Wege nicht.
    • Vermeiden Sie Fahrten, die in die Nähe des Grenzstreifens zu Kambodscha führen.
    • Zur Sicherheit auf der kambodschanischen Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Kambodscha
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Durch ansteigenden Drogenmissbrauch kommt es zu einer Zunahme der Kriminalität, auch mit tödlichem Ausgang. Beim Genuss mit Drogen versetzter Lebensmittel und Getränke drohen schwere gesundheitliche Schäden.

    In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng können Überfälle, Handtaschen- und Moped-Diebstähle vorkommen. Besondere Vorsicht ist bei Handtaschenraub geboten, bei denen sich Diebe ihren Opfern auf dem Moped von hinten nähern und ihnen Handtaschen und Rucksäcke entreißen.

    Motorrad- oder Mopedvermietungen verlangen als Sicherheit regelmäßig den Reisepass und geben diesen auch bei geringen Schäden am Zweirad oder bei Diebstahl oftmals nur nach Zahlung eines willkürlich festgesetzten Betrages zurück.
    In vielen Mietverträgen ist kein Schadensausgleich im Falle eines Diebstahls vorgesehen, die Vermietungen verlangen in diesen Fällen meist mindestens die Zahlung des Neuwerts. In Einzelfällen sprechen sich Vermieter und Diebe zum Nachteil des Mieters ab, sog. „Scooter Scams“.

    Bei Streitigkeiten mit Zweiradvermietungen greift die Polizei in der Regel nicht ein. Die Deutsche Botschaft Vientiane kann in solchen Fällen höchstens vermittelnd tätig werden.

    In der Sonderwirtschaftszone „Goldenes Dreieck“ im Distrikt Ton Pheung in der Provinz Bokeo, die an Thailand und Myanmar grenzt, kommt es zu erheblichen kriminellen Aktivitäten in den Bereichen Drogen- und Menschenhandel sowie Arbeitsbetrug.

    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Leisten Sie bei einem Überfall keine Gegenwehr.
    • Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Drogen.
    • Lassen Sie bei Aufenthalten in der Provinz Bokeo äußerste Vorsicht walten.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    • Vermeiden Sie möglichst die Hinterlegung Ihres Reisepasses bei Motorrad- oder Mopedvermietern und prüfen Sie genau die Versicherungsbedingungen für den Verlustfall, verzichten Sie ggf. auf die Anmietung.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
    • Kontaktieren Sie im Notfall die Polizei unter +856 1191. Bei Verkehrsunfällen kontaktieren Sie die Polizei unter +856 21212703.

    Natur und Klima

    Es herrscht tropisches Monsunklima.
    In der Regenzeit von Mai bis November können monsunartige Regenfälle weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche insbesondere entlang des Mekong-Flusses und in gebirgigen Regionen verursachen.

    Laos liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Der Sicherheitsstandard des Luftverkehrs hat sich mit dem Einsatz neuer Maschinen der nationalen Fluggesellschaften für die wichtigsten Inlandsstrecken deutlich verbessert. Problematisch bleiben die Flugverbindungen in die entlegenen Provinzen wegen des häufig schlechten Wetters und der fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen. Insbesondere in der Regenzeit (von Mai bis Oktober) sollten diese Strecken gemieden werden. Flüge können kurzfristig ausfallen, wenn nicht genügend Passagiere mitfliegen.

    Die Schnellboote (Speed Boats) sind häufig in Unfälle verwickelt, gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Auf fast allen Strecken verkehren auch normale Boote (sog. Slow Boats).

    In vielen Provinzen kann das Straßen- und Brückennetz durch starke Regenfälle erheblich beeinträchtigt werden. Viele Straßen befinden sich dann in einem noch schlechteren Zustand als normalerweise. Insbesondere in der Regenzeit kommt es häufig vor, dass ganze Straßenabschnitte, gerade in ländlichen Gegenden, überflutet oder weggespült werden und kaum oder gar nicht mehr befahrbar sind. In der Dunkelheit sind Gefahren unkalkulierbar.
    Zudem birgt der Straßenverkehr aufgrund des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und des Zustandes vieler Fahrzeuge (nicht zuletzt der Überlandbusse) besondere Risiken. Gerade abends und an Feiertagen tragen alkoholisierte Fahrer zum hohen Verkehrsrisiko bei. Die Unfallrate (auch mit Todesfolge) ist hoch.
    Nutzer motorisierter Zweiräder müssen einen Schutzhelm tragen.

    Ist ein Ausländer in einen Unfall verwickelt, wird in der Regel sein Pass eingezogen und unabhängig von der Schuldfrage die Bezahlung des (gesamten) Schadens und ggf. Schmerzensgeld verlangt. Es kann schwierig bis unmöglich sein, auch in offensichtlich berechtigten Fällen, vom Veranstalter von Touren im Land Schadenersatz einzufordern.

    Schwere Verletzungen oder Krankheiten können außerhalb der wenigen städtischen Zentren nur unzureichend versorgt werden.

    • Verzichten Sie möglichst auf die Benutzung von Schnellbooten.
    • Unternehmen Sie Wanderungen und Besuche in Nationalparks nur mit ortskundiger Begleitung.
    • Bitte beachten Sie in Ihren Reiseplänen bei geplanten Überlandfahrten die lokale Berichterstattung und die Anweisungen der örtlichen Behörden. Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
    • Klären Sie vor einer Tour mit örtlich ansässigen Reiseveranstaltern die Haftungsfrage im Fall von Sach- oder Personenschäden

    Führerschein

    Der internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise

    In Laos ist leben zahlreiche unterschiedliche Ethnien, deren Verhaltensweisen und Bräuche respektiert werden sollten. Dies gilt insbesondere für die Bekleidung beim Betreten buddhistischer Klöster oder bei der Teilnahme an traditionellen Zeremonien. Beim Baden an öffentlichen Stellen wird Frauen empfohlen, ein T-Shirt und eine kurze Hose über der Badekleidung zu tragen.

    LGBTIQ

    Es gibt keine strafrechtliche Verfolgung von LGBTIQ-Personen. Gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Ausländern werden verhalten akzeptiert, solange sie nicht öffentlich zur Schau gestellt werden. Diskriminierungen im täglichen Leben sind kaum zu erwarten; entsprechende Clubs oder Diskotheken werden seitens der Behörden meist geduldet.

    Rechtliche Besonderheiten

    Rauschgiftdelikte wie der Erwerb, die Verteilung und die Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art werden strafrechtlich streng verfolgt.

    Bei schweren Drogenvergehen drohen lebenslängliche Haftstrafen oder sogar die Todesstrafe (Besitz oder Handel von mehr als 500 g Heroin, 3 kg Amphetamine und/oder 10 kg Chemikalien für die Drogenherstellung). Todesurteile wurden verhängt, wenn auch nicht vollstreckt.

    Der Besitz bereits geringer Mengen, auch im Transitbereich von Flughäfen, kann zu mehrjährigen Freiheitsstrafen führen. Die Strafverfahren entsprechen nicht rechtsstaatlichen  Grundsätzen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Bereits das Rauchen eines Joints kann zur Festnahme und in der Regel zur Zahlung einer erheblichen Geldstrafe führen. Zunehmend wird Drogenerwerb, -konsum und mittlerweile sogar der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe eines Konsumenten wie eine Art Mittäterschaft von interessierten Kreisen zur Erpressung der Betroffenen genutzt.

    Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße  können in Einzelfällen mit mehr als symbolischen Geld- oder Haftstrafen geahndet werden (offizielles Strafmaß liegt bei 500 bis 5.000 USD). Fälle von Erpressung, nächtliche Razzien in Hotels und Privatunterkünften sind keine Seltenheit.

    Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch deutsche Staatsangehörige wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde.

    Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte - wie überall - eine angemessene Zurückhaltung geübt werden.

    Es ist verboten, sich nach 22 Uhr an der unteren Uferpromenade des Mekongs in Vientiane aufzuhalten. Der Fluss ist hier unmittelbares Grenzgebiet. Touristen, die sich nach 22 Uhr dort aufhalten, laufen Gefahr, von Grenzpolizisten verhört und verhaftet zu werden.

    Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Es ist vorgekommen, dass Reisende im Zug festgenommen wurden, weil sie Karten gespielt haben. Dabei spielte es keine Rolle, dass es sich bei dem Kartenspiel nicht um ein Glückspiel handelte.

    Sog. Rowdytum ist verboten und wird mit Geldstrafe bestraft. Gemeint ist der Verstoß gegen die Regeln und die Disziplin des sozialen Lebens unter gleichzeitiger Anwendung von Gewalt, Drohungen, beleidigender Sprache oder anderer Aktivitäten, die der sozialen Ordnung widersprechen.

    Ein konsularischer Beistand ist außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der laotische Kip (LAK). LAK, THB (thailändische Baht) und USD können mit Kreditkarte (VISA und teils Mastercard) in verschiedenen Banken in Vientiane abgehoben werden. Die Gebühren liegen je nach Bank und Währung zwischen 2,7 und 5%, zuzüglich der Gebühren der Heimatbank. Nahezu alle in Vientiane ansässigen Banken und auch einige in Luang Prabang bieten verschiedene Formen von Blitzüberweisungen an.

    Der an Geldautomaten auszahlbare Höchstbetrag ist von Bank zu Bank verschieden und liegt in der Regel bei 2 Mio. LAK. Bei einigen Banken sind mehrere Abhebungen an einem Tag möglich.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen in Laos sowie der für Deutschland zuständigen laotischen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens drei freie Seiten enthalten.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum, das vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung, online oder bei Einreise beantragt werden kann.

    Visum vor der Einreise

    Grundsätzlich ist das Visum vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung zu beantragen. Zuständig für die Visumerteilung sind die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin, die laotische Botschaft in Bangkok (520.502/1-3 Soi Sahakarnpramoon, Phacha-Uthit Road, Wangthonglang, Bangkok 10310, Tel.: (+662) 539 3642, (+662) 539 3827, E-Mail: laoembassyinbkk@gmail.com) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (512/2 Tombon Sila Amphae Mueang Khonkaen 4000, Tel.: (+6643) 393 402, E-Mail: Ckklao@hotmail.com).

    Im Rahmen des laotischen Tourismusjahres "Visit Laos 2024" kann über die laotische Botschaft in Berlin ein Mehrfachreisevisum für Laos beantragt und die Dauer des Aufenthalts von 30 Tagen auf 60 Tage verlängert werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2024.

    Bei einem Visum bei Einreise oder E-Visum bleibt es bei einer einmaligen Einreise mit der Möglichkeit, die Dauer des Aufenthalts von 30 Tagen auf 60 Tage zu verlängern.

    Online-Visum (E-Visa)

    Siehe auch Visum vor der Einreise

    Für Touristen ist es möglich, für einen Aufenthalt von 30 Tagen vor Einreise ein elektronisches E-Visum zu erhalten. Derzeit berechtigt das elektronische Visum nur zur Einreise an den Grenzstellen Wattay International Airport, Lao-Thai Friendship Bridge in Vientiane, Luang Prabang International Airport, Pakse International Airport und Lao-Thai Friendship Bridge II in Savannakhet. Eine Ausweitung auf andere Grenzstellen ist geplant. Das elektronische Visum ist für 30 Tage gültig. Die Visumgebühr beträgt 50 USD. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Arbeitstage.

    Visum bei Einreise (Visa on Arrival)

    Siehe auch Visum vor der Einreise

    Sogenannte „Visa on Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet sowie an einigen internationalen Grenzübergängen zum Preis von 40 USD gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von zwei aktuellen Lichtbildern beantragt werden. Da es vorkommen kann, dass das Verfahren an einem Landgrenzübergang auch vorübergehend nicht verfügbar ist, sollten sich Reisende vor Anreise vergewissern, dass an dem Grenzübergang Visa bei Einreise erteilt werden. Die laotische Einwanderungsbehörde veröffentlicht eine Liste von Checkpoints mit Informationen zu Visa bei Einreise.

    Verlängerung des Visums

    Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden (20.000 LAK/Tag, ca. 1,50 EUR). Wird die Visumsdauer überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 USD pro Tag „Overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.

    Einreisekontrolle

    Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten Grenzübergänge erfolgen. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel im Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 10.000 USD zu deklarieren.
    Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten.

    Die Ausfuhr von Buddhafiguren ist untersagt; mitgeführte und bei der Zollkontrolle entdeckte Figuren werden konfisziert. Für den Export von Antiquitäten ist eine Genehmigung des Department of Heritage Vientiane (Antique Management Office, Tel.: +856 21 31 66 90) einzuholen.

    Heimtiere

    Für die Einfuhr von Heimtieren ist die Vorlage eines veterinärärztlichen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft von Laos in Berlin.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
    • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischungsimpfungen alle zehn Jahre haben.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Zika-Virus-Infektion

    Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Malaria

    Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

    • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
    • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
    • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
    • Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. 
    • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
    • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    Schistosomiasis (Bilharziose)

    Entlang des Mekong und seiner Seitenarme besteht bei Süßwasserkontakt ein Infektionsrisiko mit dem Pärchenegel Schistosomiasis, der das chronische Krankheitsbild der Bilharziose, eine Entzündung von Harnblase oder Darm, hervorrufen kann. Süßwasserkontakt sollte daher gemieden werden. Ungefährlich sind Pools in den Hotels. Weitere Infos im Schistosomiasis.

    Influenza

    Saisonale Influenzaviren kommen überwiegend während der Regenzeit vor, epidemische Verläufe sind nicht bekannt. Die pandemische Influenza A/H1N1 konnte seit Juni 2009 nachgewiesen werden, die Fälle sind deutlich rückläufig. Zwei tödlich verlaufene Fälle der aviären Influenza A/H5N1 (Vogelgrippe) wurden 2007 bekannt, seither gab es nur noch vereinzelte Ausbrüche auf Geflügelfarmen, die schnell eingedämmt werden konnten.

    Weitere wichtige Erkrankungen im Land

    Tollwut (vorwiegend in ländlichen Gebieten, Impfstoffe und Immunglobulin sind in Laos insbesondere auf dem Land nur schwer zu bekommen), Japanische Encephalitis (saisonal in ländlichen Gebieten) sowie auf dem Lande auch Melioidose und Leptospirose sind weiter wichtige Infektionskrankheiten. Verschiedene giftige Schlangenarten kommen vor (auch in den Stadtgebieten, v. a. während der Regenzeit), hier ist besondere Vorsicht geboten, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen. 

    Luftverschmutzung

    Insbesondere in der trockenen Jahreszeit (November bis April) ist in ländlichen Gebieten aufgrund von Bränden eine stärkere Belastung durch Rauch und Staub möglich. Der Höhepunkt der Luftverschmutzung liegt in der Regel zwischen Mitte März und Mitte April.

    Medizinische Versorgung

    In Vientiane ist die medizinische Grundversorgung in einigen wenigen Privatkliniken möglich (Niveau Hausarztpraxis/Gemeinschaftspraxis). Bei Bedarf erfolgt eine Verlegung in ein internationales Krankenhaus im benachbarten Thailand.
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

    Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

    Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

    Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

    Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

    Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

    Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

    • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
    • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
    • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
    • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
    Krisenvorsorgeliste

    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

    Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

    Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

    Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

    Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


    Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

    Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

    Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

    Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

    Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

    Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts